Autor Thema: Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft  (Read 5694 times)

clarion

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #15 am: 07.01.2025 18:45 »
@Niky241, puh Euer Chef hat es nicht leicht mit Euch, habt ihr mal drüber nachgedacht, dass 100% Stellen deutlich attraktiver als TZ Stellen sind. Wenn man nur eine TZ Ausschreibung macht, wird man viel weniger Bewerber bekommen. 

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #16 am: 07.01.2025 21:51 »
Es ist üblich, dass in den anderen Abteilungen und auch in unserer Abteilung, die Stunden bei einen Renteneintritt oder eine Personalverabschiedung erstmal intern verteilt werden, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufstocken wollen und Teilzeit Arbeiten. Das finde ich völlig legitim und soweit ich informiert bin, soll das auch so gesetzlich im öffentlichen Dienst umgesetzt werden um Konkurrenten Klagen zu vermeiden. Außerdem wenn man Teilzeit Angestellte hat, die gute Arbeit leisten und den Wunsch äußern auf eine Vollzeit Stelle zu erhöhen und dies auch so in der Ausschreibung veröffentlicht wurde, dann sollte man das als AG auch umsetzen.
Wir machen alle dieselbe Arbeit und alle haben dieselben Aufgaben. Wir sind auch keine Sachbearbeiter, bei denen Themenbereiche behandelt werden.
Daher kann jeder in der Abteilung problemlos die frei gewordene Stunden übernehmen ohne Zusatz Qualifikationen zu haben oder zu brauchen.
Wir haben auch alle schriftlich unsere Aufstockungswünsche kurz vor der Stellenauschreibung beantrag, also eine Erhöhung auf Arbeitszeit beantragt.
Dies wurde allerdings ignoriert. Die Erhöhung unserer Teilzeitstunden betrifft die Erhöhung auf eine 100% Stelle.
In unserem Bereich findet man händeringend Angestellte. Jeder würde diese Stelle nehmen auch wenn es nur mit 40%, 50% oder 60% ausgeschrieben würde. Also mangelt es nicht an Personal. Jeder beginnt auch üblicherweise bei uns erst in Teilzeit und für den meisten Bewerber ist es in Ordnung. Man hat dann die Aussicht mit den Jahren aufzustocken. Diese schriftliche Aussage muss allerdings von der Leitung auch korrekt umgesetzt werden wenn es dazu kommt.

clarion

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #17 am: 07.01.2025 23:13 »
Quatsch mit Sauce.  Paragraph 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetz solltest Du Dir mal zu Gemüte fahren. Aus betrieblichen Gründen kann das Aufstockungsbegehr abgelehnt werden.

SteBe

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #18 am: 08.01.2025 08:16 »
Irgendwie alles wirr..... ???

Bei uns (und vermutlich zu 99% woanders auch) läuft es so:

- Stelle frei, wird ausgeschrieben. Erst intern, mit dem Hinweis, dass, wenn man nicht fündig wird, die Stelle dann nochmal extern ausgeschrieben wird.

- Innerhalb der Frist gehen dann die Bewerbungen ein.

- Dann kommt es zum Auswahlverfahren. Es wird geprüft, ob die Bewerber grundsätzlich die Eignung für die Stelle haben. Anschließend werden die Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen, wo das Fachamt, das Personalamt und der Personalrat anwesend ist. Dort wird für alle ein standarisiertes Interview mit Fragen zur Persönlichkeit und (überwiegend) leichte Fachfragen zur neuen Tätigkeit geführt.

In allererster Linie entscheidet dann das Fachamt, welchen Bewerber er möchte. Schließlich wissen die, wer ins Team passt und ob derjenige die Aufgabe schaffen wird. Personalamt und Personalrat hören sich die Begründung an und gehen dann die Entscheidung mit oder haben Anmerkungen.  ;)

Wenn vorher jemand eine Teilzeitstelle hatte und er bewirbt sich auf eine Vollzeitstelle, dann geht man davon aus, dass er das auch weiß.  ;) Vorher irgendwelche Anträge auf eine Aufstockung gibt es nicht. Die werden nur gestellt, wenn man bei der ausgeführten Tätigkeit mehr oder weniger Stunden machen möchte.

Sollte sich jemand auf eine 100%-Stelle bewerben, aber nur 50% arbeiten wollen, wird dies in der Regel nur gemacht, wenn es einen zweiten Bewerber gibt, der ebenfalls überzeugt hat und auch 50% machen möchte. Streng genommen geht das auch nur mit dem Platz 2 aus dem Auswahlverfahren.
Ansonsten ist das ein Ausschlusskriterium für den Bewerber. Da kann er geeignet sein, wie er möchte......

Nach deinen Erzählungen @Niky hört es sich so an, als wenn ihr die Stellen einfach so bekommt bzw. dass die Mitarbeiter da mehr mitreden als alle anderen.

Bei internen Neubesetzungen bzw. Stellenausschreibungen findet aber in der Regel von Anfang bis Ende genauso ein Auswahlverfahren statt, wie bei externen Geschichten. Nur mit etwas weniger Aufwand für beide Seiten.



FearOfTheDuck

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #19 am: 08.01.2025 11:15 »
Was sind das denn für Stellen, die ihr problemlos mit jeglicher %-Zahl besetzt bekommt und die zu Beginn bei euch in Teilzeit besetzt werden? Augenscheinlich sieht "die Leitung" das anders. Es erweckt sich der Eindruck, ihr dreht euch das ein wenig zurecht.

Schokokeks

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #20 am: 08.01.2025 14:47 »
Ich glaube, ich als Leitung würde die Stelle auch lieber extern ausschreiben als ...  :-X
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #21 am: 08.01.2025 22:05 »
Quatsch mit Sauce.  Paragraph 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetz solltest Du Dir mal zu Gemüte fahren. Aus betrieblichen Gründen kann das Aufstockungsbegehr abgelehnt werden.

@clarion in Paragraph 9 des Teilzeit und befristungsgesetz steht wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, dann hat und erst dann hat der AG das Recht die interne Bewerber nicht zu bevorzugen.
Bei uns gibt es keinen dringenden betrieblichen Grund.
Den einzigen  betrieblichen Grund, den ich sehe, ist, dass interne Bewerberinnen und Bewerber ihre Arbeitszeit erhöhen möchten und dies nicht berücksichtigt.
Der AG ist er in der Pflicht laut Gesetz des Teilzeit und befristungsgesetz, in erster Linie interne Mitarbeiter zu bevorzugen, wenn diese ihr Wunsch auf eine Arbeitszeit erhöhung schriftlich angezeigt haben.

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #22 am: 08.01.2025 22:12 »
@ Newbie. Genau, soweit ich weiß soll bei einer Stellenbesetzung in erster Linie intern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgefragt werden und eine interne Stelle Ausschreibung stattfinden. Das wurde bei uns nicht gemacht.

Deswegen wurde unter anderem das Bewerbungsverfahren abgebrochen. Es ist nicht rechtmäßig abgelaufen und das POA war in der Pflicht das Verfahren aufzuheben weil es fehlerhaft war.
« Last Edit: 08.01.2025 22:22 von Niky241 »

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #23 am: 08.01.2025 22:19 »
Was sind das denn für Stellen, die ihr problemlos mit jeglicher %-Zahl besetzt bekommt und die zu Beginn bei euch in Teilzeit besetzt werden? Augenscheinlich sieht "die Leitung" das anders. Es erweckt sich der Eindruck, ihr dreht euch das ein wenig zurecht.

Lies mal Paragraph 7 und 9 desTeilzeit und befristungsgesetz  ;)

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #24 am: 08.01.2025 22:39 »
Ich glaube, ich als Leitung würde die Stelle auch lieber extern ausschreiben als ...  :-X

Gesetzlich darf es aber in erster Linie nicht so ablaufen. Gesetz ist Gesetz und es gibt auch ein Grund warum das so ist!

clarion

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #25 am: 08.01.2025 22:44 »
@Niky241, wenn Du es besser weißt, warum fragst Du überhaupt?

Was ein dringender betrieblicher Grund ist, muss im Zweifel durch das Arbeitsgericht geklärt werden. M.E. ist aber das Ansinnen, mit 100% auszuschreiben, um überhaupt ausreichend Bewerbungen zu bekommen, hinreichend.

Bei manchen Jobs, ist ein Vier Augen Prinzip erforderlich, so dass man auch eine gewisse Zahl von unterschiedlichen Leuten braucht um auch dann handlungsfähig zu sein, wenn einer im Urlaub und zwei krank sind. Auch das ist ein betrieblicher Grund.

UNameIT

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #26 am: 09.01.2025 09:13 »
Was sind das denn für Stellen, die ihr problemlos mit jeglicher %-Zahl besetzt bekommt und die zu Beginn bei euch in Teilzeit besetzt werden? Augenscheinlich sieht "die Leitung" das anders. Es erweckt sich der Eindruck, ihr dreht euch das ein wenig zurecht.

Lies mal Paragraph 7 und 9 desTeilzeit und befristungsgesetz  ;)

Du hast ein Recht darauf auf eine Stelle mit mehr Stunden zu wechseln , nicht ein Recht darauf Stunden von dieser Stelle zu erhalten . Das sind 2 paar Schuhe. Deswegen der Vorschlag, bewirb dich auf die Stelle, sobald sie ausgeschrieben wird. Sage dann im Bewerbungsgespräch den Wunsch nach Teilzeit.

Zitat
§ 7 Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze
(1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als
Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.
(2) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage
seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die
im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen.
(3) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen zu
informieren, insbesondere über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze und über die Umwandlung von
Teilzeitarbeitsplätzen in Vollzeitarbeitsplätze oder umgekehrt. Der Arbeitnehmervertretung sind auf Verlangen die
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; § 92 des Betriebsverfassungsgesetzes bleibt unberührt.

besagt erstmal nur du musst über Stellen informiert werden.

Zitat
§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung
seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien
Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche
Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.

Bei der Besetzung zu bevorzugen! Hier geht es wie schon gesagt um einen STELLENWECHSEL. So wie ihr 3 euch das vorstellt, ist das gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist auch nicht so einfach die Stunden von Stelle a nach Stelle b zu verschieben. Also es gibt eine Stelle a mit 19,5h und eine Stelle b mit 39h Stunden. Wenn du aufstocken möchtest, muss du dich auf Stelle b bewerben. Ein Übertrag von Stunden von Stelle a auf Stelle b ist nicht vorgesehen. Du kannst daraus nicht Stelle a 35h und Stelle b 23,5h machen.