Hallo Leute,
In unserer DV ist geregelt, dass jeder Bedienstete 3 Tage pro Monat krank ohne krankenschein in Anspruch nehmen kann.
Der Arbeitgeber behält sich in begründeten Fällen wie (Inanspruchnahme Freitags und montags, Inanspruchnahme in zwei aufeinanderfolgenden Monaten) vor, ab dem ersten Tag der AU eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.
Der Arbeitnehmer um den es sich handelt hat nun zum ersten Mal Seit seiner Beschäftigung dieses System des krank ohne krankenschein in Anspruch genommen.
Er wurde nun sofort von der Amtsleitung belehrt dass dir Amtsleitung ab dem 1. Tag einen Krankenschein verlangen kann.
Hierzu war die Amtsleitung sofort zum Personalamt gegangen um sich abzusichern.
Also sorry aber das ist doch lächerlich!!
In der DV steht in begründeten Fällen!
Es wurde das 1. Mal krank ohne krankenschein in Anspruch genommen und selbst wenn es in 2 Monaten wieder in Anspruch genommen wird, wo wäre dann bitte der begründete Sachverhalt?
Da kann man so eine DV auch gleich abschaffen!
Meiner Meinung nach absolut keine Verhältnismäßigkeit gegeben.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank...