Bei uns Kommune in NRW, kam gestern Abend im Intranet die Info, dass die Erhöhung rückwirkend jetzt im August mit ausgezahlt wird und das wegen der Rückrechnung keine steuerlichen Nachteile für uns entstehen werden.
Steuerliche Nachteile sollten sich auch nicht ergeben, da du es zwar als ein Einmalzahlung bekommst, aber es "steurerlich" als Rückrechnung behandelt wird, sprich es gibt neue Entgeltabrechnungen für jeden Monat ab April; es wird somit jeden Monat bereits einen Teil des Grundfreibetrags genutzt und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.
Dann sind die aber echt gut bei euch, wenn die das jetzt im August schon schaffen bei jetzt erst erfolgter Freigabe. Bei uns ist der Monat abrechnungstechnisch schon durch (Gehalt kommt allerdings erst Ende des Monats)