Autor Thema: Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung  (Read 1890 times)

Nerostar

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Hallo!

Ich habe aktuell eine Stelle im öffentlichen Dienst in Aussicht, die meinen Qualifikationen und auch Zusatzqualifikationen entspricht.
In der Vergangenheit wurde ich krank, was nach langem Prozess zu einer Feststellung eines GdB30 führte.
Ehemalige Arbeitsverhältnisse wurden auf Grund meiner Ausfallzeiten AGseitig gekündigt oder nicht verlängert - was ja auch verständlich ist.

Mein Ziel ist nun die Gleichstellung bei der AfA.
Ich habe mich auf die Stelle im öD schon beworben.

Spricht die Aussicht auf diese Stelle und die Tatsache, dass Schwerbehinderte oder denen Gleichstellte Personen im öffentlichen Dienst bevorzugt berücksichtigt werden dafür, dass die Gleichstellung bewilligt werden könnte?

Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen oder Tipps?

Fettschwanzmaki

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #1 am: 11.07.2025 13:26 »
Zitat von: Nerostar
Spricht die Aussicht auf diese Stelle und die Tatsache, dass Schwerbehinderte oder denen Gleichstellte Personen im öffentlichen Dienst bevorzugt berücksichtigt werden dafür, dass die Gleichstellung bewilligt werden könnte?

Rein formal wohl eindeutig "Nein".

Die Feststellung der Gleichstellung erfolgt ja vollkommen unabhängig von Deiner "Bewerbungssituation". Entweder liegen die Voraussetzungen in medizinischer Hinsicht vor, oder aber eben nicht.

Je nach Position und Bewerberlage kann eine Gleichstellung von Vorteil sein, muss sie aber auch nicht. Im Gegenteil, sie kann sogar ein Einstellungshindernis darstellen, nur wird Dir das niemand so ehrlich und direkt sagen. Und da können 99 Gleichstellungsbeauftragte mit am Tisch sitzen, die prüfen nur, ob alle Bewerber während der Vorstellungsgespräche "gleich" behandelt wurden.

In deinem Fall würde ich vorerst sogar mit der Antragstellung auf Feststellung warten, bis ggfls. die Probezeit vorbei ist.

Sollte es mit dieser Bewerbung nicht klappen, kannst Du Dich ja immer noch bei der Bundesagentur für Arbeit melden und die Prüfung beantragen.

Als AG im ÖD würde ich z. Bsp. einen AN, der jenseit der 50 oder 55 und gleichgestellt ist, nur unter Schmerzen einstellen wollen - die Not müsste groß sein. Die "Gefahr" mehrerer, längerer Krankheitsepisoden besteht zwar auch bei anderen MA, aber eine Gleichstellung erfolgt ja nicht ohne Grund. 

Also ein zweischneidiges Schwert. Das ist fies, gemein und diskriminierend, aber i. d. R. nicht nachweisbar (wenn man als AG keine Fehler macht).

Es gibt leider zu viel Bsp., bei denen sich die Leute "in den ÖD retten", um dann die Zähne etwas weniger zusammenbeißen zu müssen - was ich Dir (und vielen anderen Betroffenen) natürlich nicht unterstellen möchte.

ImöDBeschäftigt

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #2 am: 14.07.2025 08:37 »
Eine Gleichstellung hat ja erstmal nichts direkt mit dem Gesundheitszustand zu tun, sondern damit, ob sich dieser negativ auf die eigene Arbeitsstelle bzw. Arbeitssuche auswirkt, also ob man durch den Gesundheitszustand (bzw. die Aspekte davon, die zum GdB geführt haben) droht seine Stelle zu verlieren oder Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu bekommen.
Ob man eine Gleichstellung bekommt ist daher ja höchst individuell.
Solltest du nun z.B. schon eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch haben und die Arbeitsagentur weiß das, könnte es sogar für die Gleichstellung eher nachteilig sein, da man dann sagen könnte, dass ja offenbar im ersten Schritt schonmal keine Nachteile bei der Suche einer Arbeitsstelle zu erkennen sind.
Hast du denn aktuell eine Stelle und wenn ja, droht da eine Kündigung bzw. hat der AG ein Interesse an einer Gleichstellung, um dann z.B. zusätzliche Gelder für eine Anpassung deines Arbeitsplatzes zu bekommen? Und falls du keine Stelle hast, kannst du schlüssig darlegen, dass du deine letzte Anstellung aufgrund des Gesundheitszustands verloren hast? Wenn eines davon zutrifft, macht das eine Gleichstellung wahrscheinlicher.
Ob die Gleichstellung dann in Bewerbungsverfahren hilfreich oder hinderlich ist, hängt wiederum sehr von den entscheidenden Personen ab und lässt daher kaum allgemein sagen. Eine Gleichstellung kann aber helfen, zumindest zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, um dort ggf. entsprechend überzeugen zu können.

KaiBro

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #3 am: 14.07.2025 11:22 »

Spricht die Aussicht auf diese Stelle und die Tatsache, dass Schwerbehinderte oder denen Gleichstellte Personen im öffentlichen Dienst bevorzugt berücksichtigt werden dafür, dass die Gleichstellung bewilligt werden könnte?

Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen oder Tipps?

Nein!
Die Gleichstellung wird in der Regel dann bewilligt, wenn dein Arbeitsplatz gefährdet ist. Dies könnte der Fall sein, wenn du viele Fehlzeiten hast, du häufige Unterstützung von Kollegen benötigst, nicht so mobil oder weniger belastbar bist.
Grundsätzlich ist alles nachzuweisen, von Fehltagen bis Gefährdung des Arbeitsplatzes. Umso mehr man schriftlich hat, umso größere die Chance das der Antrag durchgeht.

Nerostar

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #4 am: 14.07.2025 12:10 »
Es besteht bei mir nachweislich ein kausaler Zusammenhang zwischen meinen behinderungsbedingten Einschränkungen und den Schwierigkeiten im Arbeitsleben. Häufige oder hohe Fehlzeiten sind die Folge, diese wiederum führten zu Kündigungen in der Probezeit oder nicht Verlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen. Mein Problem ist nun, dass ich ohne Beschäftigung bin und eine Stelle im öD anstrebe, allerdings befürchte, dass meine Ausfallzeiten sich im örtlichen öD Netzwerk ggf. schon herumgesprochen haben könnten und ich so aus Bedenken hinsichtlich der Unzuverlässigkeit seitens des AG benachteiligt werden könnte.

KaiBro

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #5 am: 14.07.2025 12:46 »
Es mag durchaus sein, dass für dich ein kausaler Zusammenhang zwischen den Einschränkungen und Kündigungen besteht. Wie schon geschrieben, wird das Integrationsamt hierzu Nachweise anfordern.

Vielleicht wäre es besser, an den Einschränkungen und Problemen zu arbeiten und sich bei Besserung dieser Beschwerden zu bewerben, denn ansonsten dreht sich das Spiel immer weiter.

Unter welchen Einschränkungen leidest du denn ? (musst du nicht beantworten)

ich1974

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #6 am: 14.07.2025 12:54 »
Eine Gleichstellung schützt weder bei Kündigung in der Probezeit noch wird durch die Gleichstellung eine befristete Beschäftigung zu einer unbefristeten.

Nerostar

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #7 am: 14.07.2025 13:16 »
Eine Gleichstellung schützt weder bei Kündigung in der Probezeit noch wird durch die Gleichstellung eine befristete Beschäftigung zu einer unbefristeten.

Es wäre schon von Vorteil, wenn die SBV angehört werden muss. Und die (theoretische) Bevorzugung im Bewerbungsprozess wäre auch vorteilhaft.

Nerostar

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #8 am: 14.07.2025 13:19 »
Es mag durchaus sein, dass für dich ein kausaler Zusammenhang zwischen den Einschränkungen und Kündigungen besteht. Wie schon geschrieben, wird das Integrationsamt hierzu Nachweise anfordern.

Vielleicht wäre es besser, an den Einschränkungen und Problemen zu arbeiten und sich bei Besserung dieser Beschwerden zu bewerben, denn ansonsten dreht sich das Spiel immer weiter.

Unter welchen Einschränkungen leidest du denn ? (musst du nicht beantworten)

Die behinderungsbedingten Einschränkungen bleiben, der GdB ist unbefristet ausgestellt worden. Arbeiten muss trotzdem sein, da der RV Träger keine Erwerbsminderungsrente zahlt. Unabhängig davon möchte ich arbeiten, dies wird aber nur noch unter besonderen Schutzmaßnahmen zielführend sein. Und damit meine ich nicht, dass ich lange arbeitsunfähig sein kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

KaiBro

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #9 am: 14.07.2025 15:06 »
Es mag durchaus sein, dass für dich ein kausaler Zusammenhang zwischen den Einschränkungen und Kündigungen besteht. Wie schon geschrieben, wird das Integrationsamt hierzu Nachweise anfordern.

Vielleicht wäre es besser, an den Einschränkungen und Problemen zu arbeiten und sich bei Besserung dieser Beschwerden zu bewerben, denn ansonsten dreht sich das Spiel immer weiter.

Unter welchen Einschränkungen leidest du denn ? (musst du nicht beantworten)

Die behinderungsbedingten Einschränkungen bleiben, der GdB ist unbefristet ausgestellt worden. Arbeiten muss trotzdem sein, da der RV Träger keine Erwerbsminderungsrente zahlt. Unabhängig davon möchte ich arbeiten, dies wird aber nur noch unter besonderen Schutzmaßnahmen zielführend sein. Und damit meine ich nicht, dass ich lange arbeitsunfähig sein kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Mag sein das die Einschränkungen bleiben, nur kann man gezielt auf die Problematik eingehen, um die Fehltage und das Leid zu senken.

Und besondere Schutzmaßnahmen gibt es in dem Sinne nicht. Du wirst immer eine Probezeit haben, in der du ohne Anhörung des Integrationsamts gekündigt werden kannst.

Autodoc

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #10 am: 14.07.2025 18:00 »
Hallo,

Aus dem beruflichen Kontext heraus hatte ich bis jetzt immer nur Fälle, wo jemand seinen Arbeitsplatz sichern wollte. Bei einer Gleichstellung. Da wo du auch regelmäßig ein Fragebogen an den Arbeitgeber versendet. Dem muss man natürlich zustimmen, aber ohne eine Zustimmung, kann eine abschließende Klärung nicht erfolgen.

Bei dir ist es ja nun anders. Sind deine Beeinträchtigungen die Dinge DB von 30 bedingen psychisch/somatoform begründet oder etwas im Bewegungsapparat? Denn es gibt in manchen Bereichen die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf, die dann beim neuen Arbeitgeber auch unterstützende Maßnahmen fördern können.

Da du jetzt schon im Vorstellungsgespräch oder im Vorlauf bist, würde ich das ganze durchziehen und erst mal die Einstellung, wenn sie denn klappt bevorzugen. Sollte es in der Probezeit zu einer Kündigung kommen, gilt es zu bedenken; wenn man einen Antrag auf Überprüfung der Schwerbehinderung bei dem jeweiligen Versorgungsamt stellen, gilt automatisch nach einer gewissen Zeit ein besonderer Kündigungsschutz. Ich glaube, das waren zwei oder drei Wochen. Falls du in Zukunft den GB hören willst. Viel bringt es nicht, wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigen, weil man eine Regel nicht so viel Vorlauf hat.

clarion

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #11 am: 15.07.2025 06:35 »
Das Post von @Fettschwanzmaki,,in dem er gleich gestellten bzw. behinderten Menschen eine erhöhte Ausfallquote unterstellt, ist unzutreffend und eine ungerechtfertigte Unterstellung. Offensichtlich weiß Fettschwanzmaki nicht Bescheid wie viele Menschen trotz Behinderung oder chronischer Krankheit ohne Auffälligkeiten bei den Fehltagen arbeiten.

An den TE richte ich die Frage, was mit dem Antrag auf Gleichstellung erreicht werden soll? Welcher Art sind die benötigten Schutzmaßnahmen?

Eine Gleichstellung kann sinnvoll sein, wenn es beispielsweise um die Finanzierung baulicher Anpassung geht. Sie kann aber kontraproduktiv sein, wenn für die Einstellung Menschen mit dem Mindset von Fettmakischwanz verantwortlich sind.

Fettschwanzmaki

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Antw:Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
« Antwort #12 am: 15.07.2025 08:49 »
Zitat von: clarion
Das Post von @Fettschwanzmaki,,in dem er gleich gestellten bzw. behinderten Menschen eine erhöhte Ausfallquote unterstellt, ist unzutreffend und eine ungerechtfertigte Unterstellung. Offensichtlich weiß Fettschwanzmaki nicht Bescheid wie viele Menschen trotz Behinderung oder chronischer Krankheit ohne Auffälligkeiten bei den Fehltagen arbeiten.

Kontextbezogenes Mindset. Man liest nur das, was man lesen will... 

Zitat von: Nerostar
Ehemalige Arbeitsverhältnisse wurden auf Grund meiner Ausfallzeiten AGseitig gekündigt oder nicht verlängert - was ja auch verständlich ist.

Wenn man z. Bsp. gehörlos oder sehbeeinträchtigt ist, mag man das alles mit diversen Maßnahmen ausgleichen können. Bei einer rezidivierenden Depression oder degenerativen Wirbelsäulenerkrankung sieht das möglicherweise anders aus.

Ich denke, es kommt wie immer auf den konkreten Einzelfall an.

Zitat
Eine Gleichstellung kann sinnvoll sein, wenn es beispielsweise um die Finanzierung baulicher Anpassung geht. Sie kann aber kontraproduktiv sein, wenn für die Einstellung Menschen mit dem Mindset von Fettmakischwanz verantwortlich sind.

Ohne Einstellung bringt mir die (gleichstellungsbedingte) Finanzierung baulicher Maßnahmen genau "0".

Das war und ist eine nüchterne Bestandsaufnahme. Das kann man unfair und verwerflich finden, ändert aber nichts an den realen Begebenheiten. Nicht umsonst mein Hinweis, dass Nerostar bis nach der Probezeit warten sollte.

Die kritisch zu hinterfragende "Ausgleichsabgabe" erwähne ich nur am Rande, sprengt sonst den Rahmen.

ich1974

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« Antwort #13 am: 15.07.2025 13:15 »
Eine nachträgliche Gleichstellung geht im ÖD in der Regel nicht durch, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorhanden ist. Hatte selbst schon einige Ablehnungen der Gleichstellung.

KaiBro

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« Antwort #14 am: 15.07.2025 14:38 »
Eine nachträgliche Gleichstellung geht im ÖD in der Regel nicht durch, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorhanden ist. Hatte selbst schon einige Ablehnungen der Gleichstellung.

Kannst du das bitte genauer erläutern? Verstehe deinen Beitrag nur halb.