Autor Thema: Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz  (Read 655 times)

sowieso2

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Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« am: 04.09.2025 13:47 »
In unserem Dienstgebäude funktioniert die Brandmeldeanlage nicht, zudem ist der Brandschutz nicht gewährleistet. In meinem Büro wurde eine Raumluftmessung durchgeführt, woraufhin das Büro nun plötzlich saniert wird (Fußboden raus, abraspeln, Ausgleichsmasse und Isolierfolie gegen Diffusion). Man will mir die Messergebnisse nicht zugänglich machen, obwohl ich seit 5.5 Jahren in dem Büro arbeite. Ich vermute, dass Naphtalin gemessen wurde. Anyway. Derzeit überlege ich, Erschwerniszulage geltend zu machen, da die Gesundheitsrisiken nicht durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen vermindert wurden bzw. werden. In welcher Höhe würden diese Zulagen gezahlt nach TV-L, und ist es möglich, diese rückwirkend geltend zu machen? Nach § 19 TV-L scheinen diese Gefahren ja weit über die normale Gefährdung durch meine Tätigkeiten im Büro hinauszugehen.

Vielen Dank

clarion

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #1 am: 04.09.2025 14:14 »
Da ist eher die Frage, ob Du eine Handhabe hast, dass Dir die Messprotokolle ausgehändigt werden. Wie willst Du ohne die Protokolle die besondere Erschwernis nachweisen?

Da man Dich - so vermutest Du - Gesundheitsrisiken ausgesetzt hat, wäre man ggf. schadensersatzpflichtig, wenn Deine Gesundheit tatsächlich gelitten haben sollte.

Und was sagt der PR zur Brandmeldeanlage?

sowieso2

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #2 am: 04.09.2025 14:49 »
Da ist eher die Frage, ob Du eine Handhabe hast, dass Dir die Messprotokolle ausgehändigt werden. Wie willst Du ohne die Protokolle die besondere Erschwernis nachweisen?

Da man Dich - so vermutest Du - Gesundheitsrisiken ausgesetzt hat, wäre man ggf. schadensersatzpflichtig, wenn Deine Gesundheit tatsächlich gelitten haben sollte.

Und was sagt der PR zur Brandmeldeanlage?

Daher möchte ich die Herausgabe der Protokolle weiter forcieren.

Was bedeutet PR?
Brandschutz ist auch Arbeitsschutz. Da der Brandschutz (fehlende Brandschutztüren, Rauchschutz etc.) und die Meldung (z.B. Alarm im Haus) nicht funktionieren, ergibt sich ebenfalls eine höhere Gefahr, als durch die vertraglichen Tätigkeiten.

Rowhin

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #3 am: 04.09.2025 15:31 »
Und was sagt der PR zur Brandmeldeanlage?
Was bedeutet PR?

Das wäre der Personalrat, der ein Interesse daran haben sollte, dass solche Dinge nicht passieren.

Jeuni

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #4 am: 04.09.2025 16:33 »
Weißt du wann das Gebäude gebaut bzw. das letzte mal saniert wurde?

Wenn auch nur ein Verdacht der Gesundheitsgefährdung besteht, würde ich an deiner Stelle mit deinem Vorgesetzen sprechen und mit dem Arbeitsschutz Rücksprache halten. Solange dort keine offizielle Klärung besteht, ist die Arbeitsstätte nicht zu betreten.

Wer hat denn die Messungen in Auftrag gegeben?

Bei uns gibt es solche Fälle auch, unter anderem mit Quecksilber- Seen unter dem Fußboden durch nicht sachgemäßen Gebrauch zu DDR Zeiten und einige Sachen mehr. Da fällt man fast vom Glauben ab. Gleiches gilt zb. für Fußbodenbeläge welche ausdünsten mit Chemikalien welchen man nicht dauerhaft ausgesetzt werden möchte.

sowieso2

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #5 am: 04.09.2025 17:08 »
Weißt du wann das Gebäude gebaut bzw. das letzte mal saniert wurde?

Wenn auch nur ein Verdacht der Gesundheitsgefährdung besteht, würde ich an deiner Stelle mit deinem Vorgesetzen sprechen und mit dem Arbeitsschutz Rücksprache halten. Solange dort keine offizielle Klärung besteht, ist die Arbeitsstätte nicht zu betreten.

Wer hat denn die Messungen in Auftrag gegeben?

Bei uns gibt es solche Fälle auch, unter anderem mit Quecksilber- Seen unter dem Fußboden durch nicht sachgemäßen Gebrauch zu DDR Zeiten und einige Sachen mehr. Da fällt man fast vom Glauben ab. Gleiches gilt zb. für Fußbodenbeläge welche ausdünsten mit Chemikalien welchen man nicht dauerhaft ausgesetzt werden möchte.

Müsste so von 1920 sein. Die Dame vom Arbeitsschutz hat die Messung beauftragt, und sie sagt bekommt keine Freigabe von ihrem Vorgesetzten zur Herausgabe... Grund sind wohl auch irgendwelche Fußbödenaufbauten. Aus welcher Zeit die nun sind ist nicht wirklich klar. Meist sind Einzelräume betroffen und ich sitze derzeit in einem anderen Raum... Werde nochmal über den Vorgesetzten anfragen und dann ab zum PR...

Capo

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #6 am: 05.09.2025 07:50 »
Für deine Aufgeführten Probleme gibt es leider keine Erschwerniszulage. Wenn der Arbeitsschutz bei euch nicht funktioniert gibt es auch noch die entsprechenden Aufsichtsbehörden: Amt für Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft und Feuerwehr ggf Umweltamt.

MoinMoin

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #7 am: 05.09.2025 07:59 »
Und wenn der Arbeitsschutz nicht eingehalten wird, dann kann man im Zweifel es verweigern in einer solchen "illegalen" gesundheitsgefährdenden Umgebung zu arbeiten und fordert den AG auf einem einen "legalen" Arbeitsplatz zuzuweisen.
Das ist mE der Hebel um da diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Aber schon pervers, wenn man Geld entgegen nehmen könnte, dafür dass man vergiftet wird.
Denn deine Arbeit wird durch die Gifte nicht erschwert und daher greift der §19 nicht. Oder tränen deine Augen und du kannst den Bildschirm nicht mehr erkennen?

Capo

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #8 am: 05.09.2025 15:33 »
Die Erschwernis läge hier vor wenn zur Kompensation eine Atemschutzmaske getragen werden müsste.

MeTe

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Antw:Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz
« Antwort #9 am: 06.09.2025 01:11 »
Wenn es nach dem geht, dürfte wohl ein großer Teil der Mitarbeiter im öD eine "Erschwerniszulage" bekommen.

Eine funktionierende Brandmeldeanlage hatten wir noch nie, zwischzeitlich war das Gebäude gesperrt wegen Asbestbelastung (bis das überklebt wurde - das ändert wohl alles...), eine funktionierende Wasserversorgung gibt es nur auf einigen Stockwerken (dafür tropft es - also auch das Abwasser - in anderen Stockwerken von der Decke), einen Pausenraum zum essen gibt es nicht (wegen der Schadstoffbelastung nicht zulässig), im Keller steht das Wasser knöcheltief, und im Erdgeschoss laufen die Ratten rum... (die Liste könnte ich gerne noch fortsetzen - und da sind wir jetzt noch beim ersten Gebäude welches als verhältnismäßig akzeptabel angesehen wird. Die meisten anderen dürfen gar nicht mehr betreten werden wegen Einsturzgefahr).

Was ich sagen will - doch, im öD ist das und noch schlimmeres leider völlig normal. Und ne Erschwerniszulage hat dafür noch keiner bekommen.

Entweder an Arbeitsbedingungen wie in einem Entwicklungsland (bestenfalls) gewöhnen oder eben in die freie Wirtschaft wechseln. Der Staat ist äußerst nachsichtig wenn es darum geht, gegen sich selbst zu agieren.

Und der Personalrat? Was will der schon tun - der sitzt ja selbst in so ner Bauruine...