Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

Schönen Beitrag, Rentenonkel. So sehe ich das letztendlich auch. Eine Lösung hierfür zu finden, ist für uns von Nöten.

Weiterhin bedarf es einer Rechtsprechung wie das Binnenabstandsgebot ausgestaltet werden muss und in welchen Verhältnis Grundbesoldung und leistungslose Zuschläge miteinander stehen.

GoodBye

Ein
Zitat von: PolareuD in Gestern um 12:43Schönen Beitrag, Rentenonkel. So sehe ich das letztendlich auch. Eine Lösung hierfür zu finden, ist für uns von Nöten.

Weiterhin bedarf es einer Rechtsprechung wie das Binnenabstandsgebot ausgestaltet werden muss und in welchen Verhältnis Grundbesoldung und leistungslose Zuschläge miteinander stehen.

Ein Fortschreibung macht ja Sinn, aber halt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem man eine vernünftige Tabelle hat.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 12:30dass die Beamten im höheren Dienst ausreichend alimentiert werden, wenn in A 5 grob 12.000 EUR Netto fehlen?
Dem Single A5 in der Endstufe fehlen 12T€ Netto?
Krass!

InternetistNeuland

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 08:11Aus der Streikverbotsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt darüber hinaus zweifelsfrei, dass am Ende das Leitungspersonal der Schule verbeamtet sein muss, um im Falle eines Streiks den regelmäßigen Betrieb hinreichend aufrechterhalten zu können. Darüber hinaus ist ja der Lehrerberuf in den letzten zwei Jahrzehnten durch diverse Maßnahmen zu seiner Attraktivitätssteigerung so beliebt geworden, dass durch die daraus resultierende Lehrkräfteschwemme ein gewaltiges Überangebot an Lehrern im Land vorhanden ist. Auch führt zum Glück ab diesem Jahr das mit der ersten Klasse der Grundschule gegebene Recht auf eine schulische Ganztagsbetreuung, das ab nächstem Schuljahr Jahrgang für Jahrgang ausgeweitet wird, dazu, dass in den nächsten Jahren kontinuierlich immer weniger Lehrkräfte gebraucht werden, sodass auch dadurch mit dem Beenden der Verbeamtung sicherlich ein geradezu gigantisches Überangebot an Nachwuchskräften brach herumliegen dürfte und wir bestimmt bald in Anbetracht unserer schwächelnden Exportwirtschaft das Exportgut Lehrkräfte zu einem echten Kassenschlager machen werden.

In Zeiten, wo ein Finanzminister in einer Ausschusssitzung offen zugibt, dass ihm wie allen seinen Kollegen schon lange klar war, dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig gewesen ist, sodass es zu dieser Feststellung gar nicht des Bundesverfassungsgerichts bedurft hätte, halte ich mittlerweile alles für möglich. Wenn man Bäume nur lange genug mit den entsprechenden Reden aus der politischen Klasse düngt, wachsen Lehrkräfte alsbald sicherlich auch auf ihnen (es müssten dann nur noch durch eine saubere gesetzliche Regelung in einem Lehrkräfteerntegesetz geregelt werden, durch welche Erntehelfer das Pflücken vollzogen werden darf und ob nicht das Schulwesen besser den Landwirtschaftsministerien unterstellt werden sollte). Und wer solche Reden als verantwortlicher Minister öffentlich schwingt, muss sich nicht wundern, wenn im Land noch ganz anderes wächst.

"Ich glaube, Gefahren lauern nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

Kann man den Finanzminister als Zeugen aufrufen, wenn er doch weiß, dass alle Finanzminister wissen, dass Berlin zu wenig zahlt? Das bedeutet nämlich, dass alle Bundesländer die im Besoldungsvergleich weniger zahlen als Berlin sowieso verfassungswidrig bezahlen. Somit gibt es eigentlich kein Argument mehr für die haushaltsnahe Geltendmachung. Es ist ihnen ja bekannt, dass nachgezahlt werden muss.

PolareuD

Ggf. könnte man immer noch das monatliche Bruttogrundbesoldungsäquivalent (4603 € in 2024, Bayern) ins Feld führen, um den Verletzungsgrad der Besoldungstabelle A aufzuzeigen. Der Betrag würde bis in die Besoldungsgruppe A12/2 ausstrahlen, so dass 60% der Tabellenfelder als verletzt betrachtet werden können.

Hobbyjurist

Ich finde es ungünstig, dass das Gericht für die A-Besoldung nur den Vergleich zu den E-Tarifgruppen des öffentlichen Dienstes vorschreibt, nicht aber einen Vergleich mit den Gehältern in der Privatwirtschaft. Dabei unterscheiden viele Tarifverträge in ihren Vergütungsgruppen doch ebenfalls nach Qualifikationsniveaus (z.B. IG Metall, AOK usw.). So aber im Vergleich Besoldung (A) vs. Tarif (E) liegt es doch im Interesse der Dienstherrn, als Arbeitgeber nur geringe Tarifabschlüsse zu erzielen, damit die Besoldung ebenfalls niedrig gehalten werden kann.

GoodBye

Zitat von: Hobbyjurist in Gestern um 13:29Ich finde es ungünstig, dass das Gericht für die A-Besoldung nur den Vergleich zu den E-Tarifgruppen des öffentlichen Dienstes vorschreibt, nicht aber einen Vergleich mit den Gehältern in der Privatwirtschaft. Dabei unterscheiden viele Tarifverträge in ihren Vergütungsgruppen doch ebenfalls nach Qualifikationsniveaus (z.B. IG Metall, AOK usw.). So aber im Vergleich Besoldung (A) vs. Tarif (E) liegt es doch im Interesse der Dienstherrn, als Arbeitgeber nur geringe Tarifabschlüsse zu erzielen, damit die Besoldung ebenfalls niedrig gehalten werden kann.

Indirekt überlässt man die amtsangemessene Alimentation damit den Märkten. Stufe 2 wird ja wahrscheinlich nach der Rechnerei nicht mehr mit Inhalt gefüllt werden.

Rheini

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 13:15Kann man den Finanzminister als Zeugen aufrufen, wenn er doch weiß, dass alle Finanzminister wissen, dass Berlin zu wenig zahlt? Das bedeutet nämlich, dass alle Bundesländer die im Besoldungsvergleich weniger zahlen als Berlin sowieso verfassungswidrig bezahlen. Somit gibt es eigentlich kein Argument mehr für die haushaltsnahe Geltendmachung. Es ist ihnen ja bekannt, dass nachgezahlt werden muss.

Ist das so? Kommt es nicht auch auf das Median Einkommen in dem jeweiligen Geltungsbereich des DH an?

InternetistNeuland

Zitat von: Rheini in Gestern um 13:33Ist das so? Kommt es nicht auch auf das Median Einkommen in dem jeweiligen Geltungsbereich des DH an?

Wenn alle wissen dass sie zu wenig zahlen, unabhängig von der Berechnungsmethode, ist es völlig egal um welchen Geltungsbereich es sich handelt. Maximal die Höhe des "zu wenig" ist noch nicht exakt bekannt. (aber die Höhe können sie ja nicht einmal jetzt genau beziffern laut seiner Aussage)

BVerfGBeliever

Hallo Rentenonkel, ich stimme dir in fast allen deiner Punkte zu.

Ich finde ebenfalls sowohl die Methodik als auch die seitens des BVerfG gezogenen Schlussfolgerungen an vielen Stellen hochproblematisch:

- Die Wahl des Basisjahres 1996 ist in meinen Augen absolut nicht sachgerecht.
- Gleiches gilt für die Wahl des Nominallohnindex an Stelle eines echten Vollzeit-Lohnindex (für den Vergleich mit Vollzeit-Beamten!).
- Noch sinnvoller wäre es, wenn A14/A15/A16-Beamte (so wie es bis zum aktuellen Urteil der Fall war!) auch mit entsprechend qualifizierten Positionen außerhalb des Beamtentums verglichen würden, anstatt lediglich mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung.
- Im Ergebnis ist die Schlussfolgerung in Rn. 154 sowie insbesondere die "Begründung" in Rn. 155 aus meiner Sicht keinesfalls überzeugend und sollte in unseren Klageschriften argumentativ angegriffen werden.
- Usw. usf.

Extrem kontraproduktiv finde ich hingegen, wenn jemand auch nach mehr als zweiwöchiger Diskussion trotz erdrückender gegenteiliger Beweislage weiterhin faktenwidrig behauptet, die mathematische Ermittlung der Indexwerte sei fehlerhaft erfolgt (jüngstes Beispiel: heute 06:58 Uhr).

Denn damit werden (a) etwaige entsprechend "beratene" Kläger spätestens vor Gericht böse auf die Nase fallen und uns allen einen Bärendienst erweisen sowie (b) unbestreitbar vorhandene fachkundige (gedankliche) Ressourcen verschwendet, die jedoch an anderer Stelle stattdessen eine deutlich sinnvollere Anwendung finden könnten..

Rheini

Du hattest u. a. dies geschrieben:

"Das bedeutet nämlich, dass alle Bundesländer die im Besoldungsvergleich weniger zahlen als Berlin sowieso verfassungswidrig bezahlen."

Das stimmt so grundsätzlich nicht. Wenn bei einem DH das Median Einkommen in seinem Bereich geringer ist als in Berlin könnte es ja sein, dass er zwar weniger zahlt als Berlin, aber dennoch min. die aA.

InternetistNeuland

Zitat von: Rheini in Gestern um 14:05Du hattest u. a. dies geschrieben:

"Das bedeutet nämlich, dass alle Bundesländer die im Besoldungsvergleich weniger zahlen als Berlin sowieso verfassungswidrig bezahlen."

Das stimmt so grundsätzlich nicht. Wenn bei einem DH das Median Einkommen in seinem Bereich geringer ist als in Berlin könnte es ja sein, dass er zwar weniger zahlt als Berlin, aber dennoch min. die aA.

Die Rechnungsmethode mit dem Median Einkommen ist ja erst neu. Die Finanzminister wussten laut seiner Aussage ja schon weit vorher dass Berlin nicht genug zahlt. Somit kann die neue Methode garnicht ausschlaggebend sein.

Rheini

Seit dem 17.09.2025 ist es die ausschlaggebende Methode.

InternetistNeuland

Zitat von: Rheini in Gestern um 14:14Seit dem 17.09.2025 ist es die ausschlaggebende Methode.

Bekannt dass unteralimentiert wird ist es ja aber dennoch schon länger laut Aussage des Finanzministers. Dazu müsste man ihn im Zeugenstand befragen, seit wann es denn bekannt war.

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 14:03Hallo Rentenonkel, ich stimme dir in fast allen deiner Punkte zu.

Ich finde ebenfalls sowohl die Methodik als auch die seitens des BVerfG gezogenen Schlussfolgerungen an vielen Stellen hochproblematisch:

- Die Wahl des Basisjahres 1996 ist in meinen Augen absolut nicht sachgerecht.
- Gleiches gilt für die Wahl des Nominallohnindex an Stelle eines echten Vollzeit-Lohnindex (für den Vergleich mit Vollzeit-Beamten!).
- Noch sinnvoller wäre es, wenn A14/A15/A16-Beamte (so wie es bis zum aktuellen Urteil der Fall war!) auch mit entsprechend qualifizierten Positionen außerhalb des Beamtentums verglichen würden, anstatt lediglich mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung.
- Im Ergebnis ist die Schlussfolgerung in Rn. 154 sowie insbesondere die "Begründung" in Rn. 155 aus meiner Sicht keinesfalls überzeugend und sollte in unseren Klageschriften argumentativ angegriffen werden.
- Usw. usf.

Extrem kontraproduktiv finde ich hingegen, wenn jemand auch nach mehr als zweiwöchiger Diskussion trotz erdrückender gegenteiliger Beweislage weiterhin faktenwidrig behauptet, die mathematische Ermittlung der Indexwerte sei fehlerhaft erfolgt (jüngstes Beispiel: heute 06:58 Uhr).

Denn damit werden (a) etwaige entsprechend "beratene" Kläger spätestens vor Gericht böse auf die Nase fallen und uns allen einen Bärendienst erweisen sowie (b) unbestreitbar vorhandene fachkundige (gedankliche) Ressourcen verschwendet, die jedoch an anderer Stelle stattdessen eine deutlich sinnvollere Anwendung finden könnten..

Erstaunlich ist, dass das Ergebnis der 1. Stufe eine Vermutung ausspricht, bei der es fraglich ist, ob diese aus dem Ergebnis überhaupt abgeleitet werden kann.

Eigentlich müsste dazu die Besoldung im Bezugsjahr evident verfassungsgemäß gewesen sein. Eine Aussage hierzu wird nicht getroffen.

Nach der Prüfung der ersten Stufe kann ich vermuten, ob Beamten eine Mindestpartizipation an der wirtschaftlichen Entwicklung erfahren haben oder nicht. Ohne eine vernünftige Evidenzprüfung des Basisjahres kann ich dazu keine Aussage treffen, ob die Besoldung vermutlich verfassungsgemäß war.

Man könnte so eine in den oberen Besoldungsgruppen evident verfassungswidrige Besoldung dann verfassungsgemäß fortgeschrieben haben.