Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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phil0611

Falsch.

Kurzer Faktencheck für A8 Stufe 5, verheiratet, zwei Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 3.672 € Grundgehalt plus 464 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.136 €
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 3.782 € Grundgehalt plus 478 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.260 €
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 3.888 € Grundgehalt plus 491 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.379 €
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 4.070 € Grundgehalt plus 530 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.600 €
[/quote]


Okay ich habe so gerechnet, dann sag mir Bitte wo mein Fehler ist.

Alt: 4153,69 € netto

Neu: 4313,07 € netto

Wenn ich jetzt von neu 2,8% abziehe müsste die Differenz die Alimentierung sein, oder ?

So wurde es uns zumindest erklärt.


pfeifenkopf

Hallo an die Runde. Ich bin verheiratet und Versorgungsempfänger Bund. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Referentenentwurf vollständig erfasst habe, aber nach meiner Lesart wird das "fiktive" Partnereinkommen ja wohl auch für den Kreis der Versorgungsempfänger übernommen? Ist das "lebens-/realitätsnah" oder habe ich etwas übersehen?

Michel68

Zitat von: pfeifenkopf in Gestern um 21:49Hallo an die Runde. Ich bin verheiratet und Versorgungsempfänger Bund. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Referentenentwurf vollständig erfasst habe, aber nach meiner Lesart wird das "fiktive" Partnereinkommen ja wohl auch für den Kreis der Versorgungsempfänger übernommen? Ist das "lebens-/realitätsnah" oder habe ich etwas übersehen?

Das sehe ich genauso . Bin ebenfalls Versorgungsempfänger . Musste aus Gesundheitlichen Gründen den Dienst quittieren , mit 10,8% Abzug bei nur 68,66% erreichter Pension .

Verbeamteter

Zitat von: phil0611 in Gestern um 21:35Okay ich habe so gerechnet, dann sag mir Bitte wo mein Fehler ist.

Alt: 4153,69 € netto

Neu: 4313,07 € netto

Wenn ich jetzt von neu 2,8% abziehe müsste die Differenz die Alimentierung sein, oder ?

So wurde es uns zumindest erklärt.



Zum einen meinst Du vermutlich brutto statt Netto.

Zum anderen: wie kommst Du bei A 8 / Stufe 5 plus 2 Kinder auf ,,nur" 4.313 EUR?

Die Zahlen oben stimmten schon.

SchZe

#9214
Zitat von: phil0611 in Gestern um 21:35Falsch.

Kurzer Faktencheck für A8 Stufe 5, verheiratet, zwei Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 3.672 € Grundgehalt plus 464 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.136 €
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 3.782 € Grundgehalt plus 478 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.260 €
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 3.888 € Grundgehalt plus 491 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.379 €
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 4.070 € Grundgehalt plus 530 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.600 €



Okay ich habe so gerechnet, dann sag mir Bitte wo mein Fehler ist.

Alt: 4153,69 € netto

Neu: 4313,07 € netto

Wenn ich jetzt von neu 2,8% abziehe müsste die Differenz die Alimentierung sein, oder ?

So wurde es uns zumindest erklärt.



Ich bin zwar kein Soldat, aber Beamter der Bundeswehr.

Habt ihr zufällig weiter Zulagen zu eurem Grundgehalt eingerechnet?

Der Bezügerechner gibt nämlich ziemlich genau die Grundgehaltsdaten sowie Familienzulagen wieder und wenn man es richtig gewählt hat auch die Zulagen der Anlage IX aus bei der Berechnung.

Was der Rechner nicht einbezieht sind Sonderregelungen wie z.B. Opt Out und Duz.

Es wurde für 2025 die 3% Erhöhung berücksichtigt und in dem neuen Rechner die Daten aus dem Referentenentwurf darin auch die zweite Erhöhung von 2,8% sowie der integrierte Familienzuschlag 1 (ehemals verheiratet) für alle.

Und unter folgendem Link sieht man die zukünftige neue Regelung die nun erstmalig auch schriftlich festgelegt wird. Bisher war das Abstandsgebot ein nicht wirklich geregeltes Verfahren.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2026/a/erhoehungswerte.html


InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:39Nochmals der kurze Hinweis: Die neue A-Tabelle enthält eine klare und eindeutige Neudefinition der Abstände.

1.) Ein Stufenaufstieg beinhaltet ab sofort immer eine Besoldungserhöhung von 2,7%. Und zwar völlig egal, in welcher Besoldungsgruppe und -stufe man sich befindet.
2.) Eine Beförderung beinhaltet ab sofort ebenfalls eine klar definierte Erhöhung: plus 11% im hD, plus 10% im gD, plus 5% im mD sowie plus 2,2% im eD. Und zwar völlig egal, in welcher Erfahrungsstufe man sich befindet.

Zwar ist es sehr ärgerlich, dass die Tabelle damit abermals zusammengestaucht wird: In A16 wird es laut Gesetzentwurf zukünftig nur noch das 2,69-fache von A3 geben. Momentan ist es in der Endstufe noch das 2,86-fache (und 1960 war es beispielsweise noch das 4,17-fache). Dennoch finde ich es prinzipiell richtig und wichtig, dass die Abstände endlich einmal klar benannt und definiert werden. Und logischerweise bedarf es unterschiedlicher Erhöhungsbeträge, um zu den neuen einheitlichen Werten zu gelangen. Somit kann man auch einfach anders herum argumentieren: Bislang hat beispielsweise ein A8 im Vergleich zu einem A7 und zu einem A9 relativ "zu viel" bekommen. Dieses relative Ungleichgewicht wird jetzt in der neuen Tabelle ausgeglichen.

Und wie gesagt: Die neue Tabelle ist in meinen Augen lediglich der erste Schritt. Denn sie ist so kalibriert, dass im untersten Feld (A3/2) die Prekaritätsschwelle überschritten wird. Allerdings wird dabei bekanntlich ein (fiktives) Partnereinkommen in Höhe von 22.648 € angerechnet.

Somit kann sich jeder ausmalen, was mit der gesamten Tabelle passieren muss (unter Beibehaltung der oben genannten Abstände), wenn hoffentlich demnächst aus Karlsruhe die Ansage kommt, dass die Anrechnung der 22.648 € nicht mit unserem Grundgesetz in Einklang steht..

A3 Stufe 2 mag dank Partnereinkommen zwar die Prekaritätsschwelle überschreiten, die 4K Familie hat aber definitv weniger als das Existenzminimum was ihr jedoch zusteht nach Artikel 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

conny111

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:40A11  5867,44  (+10,0%)


Wie kommst du denn auf die 10 %? Bei A11 Stufe 8 gibts nach der Übertragung des Tarifergebnisses von 2,8 % jetzt  im Mai für mich als Verheiratete 5611 + ca. 171 Euro Verheiratetenzuschlag, also insgesamt 5782 Euro. Demnächst sind das 5867 Euro. Eine Gehaltserhöhung von 85 Euro. Das sind nicht mal 2 %, oder?

Edit: Sorry, hatte das falsch verstanden. Du sprachst von den Abständen. Ich nehm alles zurück.

Versuch


Sanni2008

Zitat von: Umlauf in Gestern um 17:25Ich habe es mir nicht selber angesehen. Aber es wurde hier schon öfters geschrieben: Die Reduzierungsfaktoren wurden einfach in den Ruhegehaltssatz eingerechnet. So dass es eine Nullnummer ist. Vorteil die Formel wird kürzer. Es ändert sich dadurch auch nichts bei den Erhöhungen.

Bei den Versorgungsempfänger wirkt sich das geldmässig wenig aus.
Da die o,9901 Faktor Berechnung und der 50f entfallen, soll im Gegenzug der Ruhegehaltssatz gekürzt werden.

 Fakt: Statistische Kosmetik: Durch die Senkung des Höchstsatzes von 71,75 % auf 69,76 % senkt der Staat auf dem Papier die langfristigen Pensionslasten. Dass die Grundgehälter steigen, steht auf einem anderen Blatt – im Haushalt sieht ein niedrigerer Prozentsatz für die Zukunft "besser" aus.

Meine Meinung Die geplante Absenkung des Ruhegehaltssatzes ist systemwidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anhebung der Grundbesoldung gefordert, um das Mindestgefüge zu wahren. Diese Heilung eines Verfassungsverstoßes darf nicht durch einen enteignungsgleichen Eingriff in die erdiente Versorgungssubstanz der Bestandspensionäre erkauft werden

Als Bestandspensionär genieße ich besonderen Vertrauensschutz. Mein Ruhegehaltssatz wurde damals rechtssicher festgesetzt. Eine nachträgliche Herabsetzung dieses Satzes – ungeachtet einer tabellarischen Kompensation – entwertet das Äquivalenzprinzip zwischen lebenslanger Treuepflicht und zugesagter Versorgungshöhe.
Die Absenkung des Ruhegehaltssatzes führt dazu, dass künftige prozentuale Besoldungsanpassungen bei Versorgungsempfänger eine geringere Wirkung entfalten als bei aktiven Beamten. Dies verletzt das Gebot der wirkungsgleichen Teilhabe der Versorgungsempfänger an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung (Netto-Alimentationsprinzip).

Die Verrechnung des Wegfalls des § 50f (Pflegevorsorgeabzug) mit dem Ruhegehaltssatz ist sachwidrig. Der § 50f ist ein variabler, einfacher gesetzlicher Abzug. Der Ruhegehaltssatz hingegen ist die verfassungsrechtlich geschützte Rechengröße meiner Alimentation. Beide Größen sind rechtlich nicht gegeneinander austauschbar.


Falls das so kommt, werde ich Widerspruch und ggf. Klage einreichen

Sanni2008

Pensionäre (§ 50f): Bei Pensionären wird dieser zusätzliche Abzug (aktuell 1,8 %) vom Brutto vorgenommen. Der Gesetzgeber hat dies 2004 eingeführt, um Beamte im Ruhestand ,,wirkungsgleich" zu den Rentnern zu belasten. Da Rentner seit 2004 den vollen Pflegebeitrag allein tragen müssen (ohne Zuschuss der Rentenversicherung), wurde für Beamte im Ruhestand dieser pauschale Kürzungsbetrag erfunden.
Warum das für die Argumentation wichtig ist:
Dass nur Pensionäre diesen Abzug haben, zeigt, wie willkürlich er als Begründung für eine allgemeine Absenkung der Ruhegehaltssätze herangezogen wird. Wenn der § 50f nun gestrichen wird, korrigiert der Staat lediglich eine Sonderbelastung der Pensionäre, die Aktive nie hatten. Dies als ,,Gegenleistung" für eine Kürzung  Prozentpunkte (von 71.75% auf 69,76 %) zu nutzen, ist daher besonders kritisch zu sehen.


Wer weiß, ob dieses in den nächsten Jahren nicht wieder eingeführt wird.....

AltStrG

https://www.tagesspiegel.de/politik/der-fairness-check-rund-ums-beamtentum-das-ist-keine-kaste-in-die-privilegierte-hineingeboren-werden-15489159.html



Zitat:

Jahrelang bekamen viele Beamtinnen und Beamte zu wenig Geld, nun muss Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wegen eines Urteils des Verfassungsgerichts die Besoldung auch im Bund erhöhen. Dobrindt habe kaum eine Wahl, sagt Ökonom Martin Werding, Mitglied im Rat der Wirtschaftsweisen. ,,Man könnte darüber streiten, wie man rechnen muss. Das Urteil lässt aber wenig Spielraum."

Bis zu 20 Prozent So viel mehr Gehalt sieht der Dobrindt-Plan für Beamte vor

Für Beamte gibt es also bald spürbar mehr Geld. Das vergrößert die Löcher im Bundeshaushalt und sorgt damit in Zeiten leerer Kassen für Aufsehen. Ist die Art und Weise, wie Beamte in Deutschland versorgt werden, angemessen?

,,Menschen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen stehen im öffentlichen Dienst beim Verdienst besser da als in der Privatwirtschaft. Es ist kaum vorstellbar, dass im öffentlichen Dienst jemand zum Mindestlohn arbeiten würde", sagt Björn Kauder, Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft Köln.

Hochqualifizierte Tätigkeiten würden aber in der Privatwirtschaft deutlich besser bezahlt. ,,Das Extrembeispiel ist der sprichwörtliche Sparkassenmanager, der mehr verdient als der Bundeskanzler."

Der Wirtschaftsweise Werding sagt: ,,Wenn man Verwaltungsjuristinnen mit Anwältinnen vergleicht oder wenn der Staat IT-Experten für die dringend nötige Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sucht, ist er als Arbeitgeber meist nicht sehr attraktiv."

Auf den Euro gegenzurechnen, wie Beamte im Vergleich zu anderen Beschäftigten dastehen, sei nicht sinnvoll, sagt Ulrich Becker, Geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. ,,Das Beamtenverhältnis besteht aus einem Bündel von Rechten und Pflichten, die zusammengehören – das ist wie ein bunter Blumenstrauß, aus dem sich nicht eine Blume herausziehen und einzeln bewerten lässt. Zudem: Wie wollte man einzelne Teile wie die besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat in Euro beziffern?"

Fest steht: Das Beamtentum ist ein Reizthema, Vergleiche sind in der öffentlichen Debatte beliebt. Ökonom Kauder gibt aber zu bedenken: ,,Das Berufsbeamtentum ist keine Kaste, in die Privilegierte hineingeboren werden." Der öffentliche Dienst stehe jedem offen. ,,Wer einen anderen beruflichen Weg einschlägt, hat sich selbst aktiv gegen eine Beamtenlaufbahn entschieden."

Reizthema Rente und Pension

Das dürfte manche, die die eigene Rente mit der Beamtenpension des Nachbarn vergleichen, nur bedingt trösten. Diesen Vergleich hält Becker aber für zu kurz gedacht. ,,In der Rentendebatte herrscht viel Neid auf die Beamten. Dem liegt aber ein Missverständnis zugrunde", sagt er. Die Beamtenpension entspreche nicht nur der gesetzlichen Rente, sondern auch einer ergänzenden Sicherung, vergleichbar der betrieblichen Altersvorsorge, die sich am Alimentationsprinzip ausrichten müsse. ,,Wer Pension und Rente direkt vergleicht, liegt daneben."
In der Tat ist die betriebliche Vorsorge als eine Säule des Alterssicherungssystems für alle Menschen vorgesehen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus, ohne dass der oder die Einzelne das immer beeinflussen könnte. Wer daher die Pension eben doch direkt mit der gesetzlichen Rente vergleicht, stellt fest: Beamte stehen deutlich besser da.

Dazu kommen weitere Vorteile, die viele andere Menschen gern hätten. Die lebenslange Arbeitsplatzsicherheit und das automatische Aufsteigen in der Besoldungstabelle dürften auf der Liste weit oben stehen. Zudem können Beamte trotz Dauererkrankung so lange ihre vollen Bezüge erhalten, bis eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt wird.

Mehr Geld, wenn Kinder da sind

Ökonom Kauder weist aber auch auf Nachteile hin. ,,Zum Beispiel pendeln Beamte erfahrungsgemäß weiter als Angehörige anderer Berufsgruppen. Denn sie können sich ihren Dienstort nicht immer frei aussuchen."
Beamte in Deutschland Sie haben Vorteile – aber auch echte Nachteile

Bemerkenswert ist auch, dass sich bei Beamten die Besoldung nach der Lebenssituation richtet. Es gibt etwa Zuschläge, wenn Kinder da sind. ,,Das Beamtenrecht stammt aus alten Zeiten", sagt dazu Kauder. Grundgedanke ist nicht allein, entsprechend der Leistung zu vergüten, im Sinne von: Wer mehr schafft, bekommt auch mehr Geld. ,,Sondern Grundgedanke ist, dass der Staat den Beamten versorgt wissen will, und zwar inklusive seiner gesamten Familie. Deshalb gibt es Kinderzuschläge, und deshalb wird bei der Besoldung davon ausgegangen, dass ein nicht-verdienender Partner mitversorgt werden muss."

Genau das will Innenminister Dobrindt im Zuge der Neuregelung ändern. Künftig soll die Besoldung so bemessen werden, als würden Beamte typischerweise in einem Doppelverdiener-Haushalt leben – mit Ausnahmen nur noch für bestimmte Lebenssituationen, etwa bei Alleinerziehenden.

Dieser Plan sorgt schon jetzt für Proteste, mit Klagen ist zu rechnen. ,,Ich halte es für sinnvoll, dass Minister Dobrindt versucht, das Beamtenrecht zu modernisieren", sagt Becker. ,,Verfassungsrechtlich geschützt sind zwar die ,herkömmlichen Grundsätze' des Berufsbeamtentums, was aber Modernisierungen einzelner Regelungen nicht ausschließt." Wie viel Modernisierung vor Gericht Bestand haben wird, ist schwer vorauszusehen, denn das Beamtentum genießt starken rechtlichen Schutz.

Nicht festgelegt ist allerdings, dass es so viele Beamte geben muss wie derzeit. Genau da sehen Fachleute eine große Stellschraube: zum einen bei der Frage, ob sich die Verbeamtung nicht viel stärker auf hoheitliche Bereiche wie Polizei und Justiz beschränken müsste. Zum anderen geht es darum, wie viel Personal im öffentlichen Dienst wirklich benötigt wird. ,,Der günstigste Beamte ist der, den wir nicht haben", sagt Kauder. Generell sei im öffentlichen Dienst eine ständige Aufwärtsbewegung beim Personalbestand zu beobachten.
Lesermeinungen zum Artikel

,,Was bei diesen Vergleichen nie gesehen wird: Es gibt auch Angestellte im Öffentlichen Dienst, wie mich. Die arbeiten wie ihre verbeamteten Kolleg:innen, aber ohne deren Privilegien, wie im Krankheitsfall oder die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum beurlauben zu lassen um eine andere Tätigkeit auszuüben. Die Frage stellt sich also, ob es wirklich dort Beamte braucht, wo Angestellte dieselbe Arbeit verrichten, etwa in einem Bundesministerium."

Schwarz-Rot habe zum Amtsantritt öffentlichkeitswirksam Bundesbeauftragte abgeschafft. ,,Das war eine absolute Nebelkerze, da geht es um ein paar wenige Posten, von denen viele sogar noch ohne Bezahlung ausgefüllt werden." Das wahre Problem liege anderswo: ,,Die Rechtslage in der Finanzverwaltung und beim Sozialstaat ist bei vielen Themen auf groteske Art und Weise komplex."

Oberste Beamtenvertreterin über fehlerhafte Besoldung ,,Viele empfinden das Verhalten der Politik als unfair, teilweise sogar schäbig"

Ständig werde irgendeine kleine Gruppe gefunden, für die eine Sonderregel oder ein Anspruch geschaffen werde. Und für alles brauche es Staatsbedienstete, die die Regeln umsetzen. ,,Ob es ein paar tausend Beamte für die Verwaltung einer neuen Vorschrift braucht, schert den Gesetzgeber leider meist gar nicht."