Hallo zusammen,
ich spiele aktuell mit dem Gedanken, nach erreichen der Versicherungsfreiheit in die private Krankenversicherung zu wechseln (ja, hier gibt es Für und Wider).
Wenn ich den § 6 SGB V richtig lese, muss ich im laufenden und im nächsten Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
Ich bin in EG 12 Stufe 4 eingruppiert, sodass sich bei mir folgende Situation darstellt:
voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt 2025: ca. 72.700 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025: 73.800 Euro
Es fehlen somit 1.100 Euro.
In 2026 werde ich aufgrund einer Stufenerhöhung zweifelsfrei über der Grenze liegen.
Ich habe ein gut gefülltes Überstundenkonto, sodass sich mir die Frage stellt, ob die Auszahlung von Überstunden ebenfalls mit in diese Berechnung fließt.
Mein Arbeitgeber sagte in einer ersten Reaktion eher nein, eine Rechtsnorm, die das untermauert, habe ich jedoch nicht gefunden. Es handelt sich ja nicht um eine Zulage, sondern die Verfütung tatsächlich geleisteter Arbeit.
Kann mir da jemamd helfen?
Mir würde die Auszahlung von ca. 35 Stunden ausreichen, um sowohl in 2025 als auch in 2026 die Voraussetzungen zu erfüllen.
Viele Grüße