Popularklage gegen fiktives Partnereinkomen?

Begonnen von Ozymandias, 29.12.2025 10:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Muenchner82

Zitat von: SchrödingersKatze in Heute um 09:45...
Geburtenrate pro Frau in D 2024: 1,35 Kinder. Der Generationenvertrag fliegt uns um die Ohren. Aber ganz sicher nur, weil alle nur Bock auf work-life-balance haben und nicht, weil der Schutz der Familie wie hier beispielhaft gezeigt wird schon seit Jahrzehnten absolut bewusst ausgehebelt wird./s

Hab das ansonsten völlig korrekte Posting mal in einem wichtigen Punkt korrigiert ;-)!

Pumpkin76

Danke für die Korrektur - das macht die Zahlen aus meiner Sicht ja fast noch angreifbarer als vorher:



ZitatZum einen beläuft sich der Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, die auf Ehegatten entfallen, mittlerweile auf rund 4 %, was für eine entsprechende eigene, wirtschaftliche Absicherung durch entsprechende Einkünfte der ganz überwiegenden Mehrzahl der berücksichtigungsfähigen Ehegatten spricht.



Hier wäre interessant zu erfahren, wie sich die besagten 4 % ermitteln. Es ist keine Neuigkeit, dass die größten Kosten am Ende des Lebens und damit regelmäßig außerhalb des aktiven Beamtenverhältnisses anfallen, weil man hier am kostenintensivsten gegen das Sterben ankämpft (Intensivmedizinische Betreuung, Operationen, Krebsbehandlungen, Organtransplantationen), die sog. End-of-Life-Costs. Und dann wäre es noch interessant, ob der Freistaat hier Witwen mit eigenem Versorgungsanspruch als ,,berücksichtigungsfähige Ehegatten" zählt oder diese plötzlich herausfallen? Denn dass Frauen länger Leben als Männer und deren End-of-Life-Costs in den Zeitraum des Witwengeldanspruchs fallen, dürfte klar sein.



ZitatZum anderen fällt dieser Anteil bei den aktiven Beamten und Beamtinnen sowie Richtern und Richterinnen in erheblichem Maße niedriger aus, als bei den Versorgungsempfängern und Versorgungsempfängerinnen, was den Wandel der Familien- und Rollenbilder weiter unterstreicht.



Hier gilt, was du gesagt hast:

ZitatOb das daran liegt, dass diese einfach in einem Midi-Job gesetzlich versichert sind (Einkommen kann ja auch hier unter 20k betragen) und daher keine Kosten für die Beihilfe produzieren oder ob die Partner generell für die Beihilfe "günstig" sind, geht nach meiner Ansicht nicht einmal hervor. Im Extremfall könnten 100% der Partner unter 20k verdienen, aber  einfach nur 4% der Kosten verursachen - weil sie halt alle viel gesünder leben als die Beamten
.



Alles in allem dürfte die Gesetzesbegründung in keinem Fall den Ansprüchen des BVerfG genügen. Umso ärgerlicher empfinde ich es, dass das BVerfG den Dienstherrn noch nachträglich im Verfahren die Möglichkeit gibt, Begründungen ,,nachzuschieben". Das Risiko wird also auf den klagenden Beamten abgewälzt. Mit dem, was er zur Verfügung hat, sieht er große Chancen Erfolg und klagt. Und vor Gericht zaubert der Dienstherr dann weitere Statistiken aus dem Ärmel, auf die der Beamte keinen Zugriff hatte und plötzlich verschieben sich die Erfolgschancen. Nun ja, jetzt ist es eben so.


Pumpkin76

Zitat von: SchrödingersKatze in Heute um 09:45Doppelverdienerfamilien gibt es nicht aus Spaß, sondern weil es nötig ist, um ua das Versagen des Staates va in der Kleinkindbetreuung und Bildung durch private Maßnahmen auszugleichen. Daraus zu schlussfolgern, dass die Fanilien ja genug hätten ist mehr als zynisch und schreit förmlich nach dem Bild der Katze die sich in den Schwanz beißt.

Ich hoffe, dass die Schlussfolgerungen trotz der emotionalen Einwände nachvollziehbar sind.

Geburtenrate pro Frau in D 2024: 1,35 Kinder. Der Generationenvertrag fliegt uns um die Ohren. Aber ganz sicher nur, weil alle nur Bock auf work-life-balance haben und nicht, weil der Schutz der Familie wie hier beispielhaft gezeigt wird schon seit Jahren absolut bewusst ausgehebelt wird./s

Ein aus meiner Sicht sehr richtiger Beitrag:
Wenn der Dienstherr durch zu geringe Besoldung die Ehegatten seiner Beamten dazu zwingen, ebenfalls einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, anstatt dem Beamten in puncto Haushalt und Kindererziehung den Rücken freizuhalten, das lange genug durchzieht, weil die Prozesse Ewigkeiten laufen, dann auf den status quo zeigt und sagt "Ganz offensichtlich gibt es einen gesellschaftlichen Wandel, ich alimentiere völlig zurecht weniger" - gibt es hier überhaupt einen Angriffspunkt aus Sicht des Beamten? Denn das Bundesverfassungsgericht hat ja offensichtlich ganz bewusst nicht zu obiter dictum gegriffen..

SchrödingersKatze

(Im Anschluss kommt dann Herr Merz und fragt, warum Leute, die auf Minijobbadis arbeiten nicht auch für 2000 Euro im Monat arbeiten können.)

Als Nachtrag zu meinem Beitrag:
Man könnte argumentieren, dass eine Rechnung mit Mindestlohn nicht realitätsnah nah ist.

Da hier mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit argumentiert wird, die hauptsächlich Fraune betrifft, kann man also auch dne Durchschnittsstubdenlohn von Frauen un Teilzeit heranziehen.
Das wäre dann durchschnittlich 19,53 Euro im Monat, also knapp 97 Stunden Erwerbstätigkeit pro Monat /4,34 entspricht etwas mehr als 22 Stunden pro Woche, also 4,5 Stunden täglich. Plus Wegezeit also mindestens 5, eher 6 Stunden Fremdbetreuung pro Tag für das 1jährige Kind.

Das Argument, dass man das traditionelle Familienmodell nicht fördern möchte wird dadurch auch ausgehöhlt, denn die Lösung kann nicht sein, dass man Familien eine Wochenarbeitszeit von 41+22 Stunden= 63 Stunden auferlegt, wobei gleichzeitig die Möglichkeiten der Teilzeit immer weiter eingeschränkt wird, eben auch für den "Hauptverdiener". Das mag vielleicht mit einem Kind noch funktionieren. Wenn dann aber bei Kind 2 die Betreuungskosten steigen, das Arbeitspensum steigt, die 3-Zimmer-Wohnung nicht mehr ausreicht, dürfen wir uns nicht wundern, warum Familien immer müde sind und die Bildschirmzeit zunimmt.