Popularklage gegen fiktives Partnereinkomen?

Begonnen von Ozymandias, 29.12.2025 10:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Muenchner82

Zitat von: SchrödingersKatze in 28.01.2026 09:45...
Geburtenrate pro Frau in D 2024: 1,35 Kinder. Der Generationenvertrag fliegt uns um die Ohren. Aber ganz sicher nur, weil alle nur Bock auf work-life-balance haben und nicht, weil der Schutz der Familie wie hier beispielhaft gezeigt wird schon seit Jahrzehnten absolut bewusst ausgehebelt wird./s

Hab das ansonsten völlig korrekte Posting mal in einem wichtigen Punkt korrigiert ;-)!

Pumpkin76

Danke für die Korrektur - das macht die Zahlen aus meiner Sicht ja fast noch angreifbarer als vorher:



ZitatZum einen beläuft sich der Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, die auf Ehegatten entfallen, mittlerweile auf rund 4 %, was für eine entsprechende eigene, wirtschaftliche Absicherung durch entsprechende Einkünfte der ganz überwiegenden Mehrzahl der berücksichtigungsfähigen Ehegatten spricht.



Hier wäre interessant zu erfahren, wie sich die besagten 4 % ermitteln. Es ist keine Neuigkeit, dass die größten Kosten am Ende des Lebens und damit regelmäßig außerhalb des aktiven Beamtenverhältnisses anfallen, weil man hier am kostenintensivsten gegen das Sterben ankämpft (Intensivmedizinische Betreuung, Operationen, Krebsbehandlungen, Organtransplantationen), die sog. End-of-Life-Costs. Und dann wäre es noch interessant, ob der Freistaat hier Witwen mit eigenem Versorgungsanspruch als ,,berücksichtigungsfähige Ehegatten" zählt oder diese plötzlich herausfallen? Denn dass Frauen länger Leben als Männer und deren End-of-Life-Costs in den Zeitraum des Witwengeldanspruchs fallen, dürfte klar sein.



ZitatZum anderen fällt dieser Anteil bei den aktiven Beamten und Beamtinnen sowie Richtern und Richterinnen in erheblichem Maße niedriger aus, als bei den Versorgungsempfängern und Versorgungsempfängerinnen, was den Wandel der Familien- und Rollenbilder weiter unterstreicht.



Hier gilt, was du gesagt hast:

ZitatOb das daran liegt, dass diese einfach in einem Midi-Job gesetzlich versichert sind (Einkommen kann ja auch hier unter 20k betragen) und daher keine Kosten für die Beihilfe produzieren oder ob die Partner generell für die Beihilfe "günstig" sind, geht nach meiner Ansicht nicht einmal hervor. Im Extremfall könnten 100% der Partner unter 20k verdienen, aber  einfach nur 4% der Kosten verursachen - weil sie halt alle viel gesünder leben als die Beamten
.



Alles in allem dürfte die Gesetzesbegründung in keinem Fall den Ansprüchen des BVerfG genügen. Umso ärgerlicher empfinde ich es, dass das BVerfG den Dienstherrn noch nachträglich im Verfahren die Möglichkeit gibt, Begründungen ,,nachzuschieben". Das Risiko wird also auf den klagenden Beamten abgewälzt. Mit dem, was er zur Verfügung hat, sieht er große Chancen Erfolg und klagt. Und vor Gericht zaubert der Dienstherr dann weitere Statistiken aus dem Ärmel, auf die der Beamte keinen Zugriff hatte und plötzlich verschieben sich die Erfolgschancen. Nun ja, jetzt ist es eben so.


Pumpkin76

Zitat von: SchrödingersKatze in 28.01.2026 09:45Doppelverdienerfamilien gibt es nicht aus Spaß, sondern weil es nötig ist, um ua das Versagen des Staates va in der Kleinkindbetreuung und Bildung durch private Maßnahmen auszugleichen. Daraus zu schlussfolgern, dass die Fanilien ja genug hätten ist mehr als zynisch und schreit förmlich nach dem Bild der Katze die sich in den Schwanz beißt.

Ich hoffe, dass die Schlussfolgerungen trotz der emotionalen Einwände nachvollziehbar sind.

Geburtenrate pro Frau in D 2024: 1,35 Kinder. Der Generationenvertrag fliegt uns um die Ohren. Aber ganz sicher nur, weil alle nur Bock auf work-life-balance haben und nicht, weil der Schutz der Familie wie hier beispielhaft gezeigt wird schon seit Jahren absolut bewusst ausgehebelt wird./s

Ein aus meiner Sicht sehr richtiger Beitrag:
Wenn der Dienstherr durch zu geringe Besoldung die Ehegatten seiner Beamten dazu zwingen, ebenfalls einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, anstatt dem Beamten in puncto Haushalt und Kindererziehung den Rücken freizuhalten, das lange genug durchzieht, weil die Prozesse Ewigkeiten laufen, dann auf den status quo zeigt und sagt "Ganz offensichtlich gibt es einen gesellschaftlichen Wandel, ich alimentiere völlig zurecht weniger" - gibt es hier überhaupt einen Angriffspunkt aus Sicht des Beamten? Denn das Bundesverfassungsgericht hat ja offensichtlich ganz bewusst nicht zu obiter dictum gegriffen..

SchrödingersKatze

(Im Anschluss kommt dann Herr Merz und fragt, warum Leute, die auf Minijobbadis arbeiten nicht auch für 2000 Euro im Monat arbeiten können.)

Als Nachtrag zu meinem Beitrag:
Man könnte argumentieren, dass eine Rechnung mit Mindestlohn nicht realitätsnah nah ist.

Da hier mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit argumentiert wird, die hauptsächlich Fraune betrifft, kann man also auch dne Durchschnittsstubdenlohn von Frauen un Teilzeit heranziehen.
Das wäre dann durchschnittlich 19,53 Euro im Monat, also knapp 97 Stunden Erwerbstätigkeit pro Monat /4,34 entspricht etwas mehr als 22 Stunden pro Woche, also 4,5 Stunden täglich. Plus Wegezeit also mindestens 5, eher 6 Stunden Fremdbetreuung pro Tag für das 1jährige Kind.

Das Argument, dass man das traditionelle Familienmodell nicht fördern möchte wird dadurch auch ausgehöhlt, denn die Lösung kann nicht sein, dass man Familien eine Wochenarbeitszeit von 41+22 Stunden= 63 Stunden auferlegt, wobei gleichzeitig die Möglichkeiten der Teilzeit immer weiter eingeschränkt wird, eben auch für den "Hauptverdiener". Das mag vielleicht mit einem Kind noch funktionieren. Wenn dann aber bei Kind 2 die Betreuungskosten steigen, das Arbeitspensum steigt, die 3-Zimmer-Wohnung nicht mehr ausreicht, dürfen wir uns nicht wundern, warum Familien immer müde sind und die Bildschirmzeit zunimmt.

Ozymandias

Man muss halt mehr verfassungsrechtlich argumentieren, bei der Popularklage, da es nur um die Grundrechte geht.

Ein Partner/Ehepartner hat nun mal das Verfassungsrecht, auf eigenen Wunsch nicht arbeiten zu gehen und sich Vollzeit (unbezahlt) um die Kinder zu kümmern. Artikel 6 GG -> Artikel 124 BV.

Wenn der Beamte deswegen sowohl unter dem 80% Median und der alten 115% Regel liegt, dann sollte man auch das bayrische "Landesverfassungsgericht" überzeugen können. Artikel 33 GG -> Artikel 95 BV.

Der Dienstherr muss trotzdem die Familie (sowohl verheiratet als auch unverheiratet) des Beamten alimentieren. So würde ich das stark heruntergebrochen sehen.


Muenchner82

Zitat von: SchrödingersKatze in 28.01.2026 10:50... warum Familien immer müde sind und die Bildschirmzeit zunimmt.

Das ist doch so gewollt. So gibts keine Zeit und keine Kraft zum aufmucken und der Nachwuchs verblödet vor der Glotze! Politiker denen es um nichts anderes mehr geht als den Machterhalt und Zemetierung des Apparats kann es doch nix besseres geben als möglichst müde, unmündige Bürger!

Ozymandias

Wenn sich alle schlauen Köpfe hier ein Wochenende Zeit dafür nehmen würden, könnte man sicherlich etwas brauchbares in z.B. Google Docs* zusammenzimmern, welches ein Bayer dann einreichen könnte.

*Oder mit cryptpad, wo man auch locker anonym mitschreiben könnte.
Cryptpad sieht z.B.so aus: https://pad.envs.net/doc/#/2/doc/edit/q9fTpfdX3oJf9Sr3GJrXxDtR/

Ozymandias

ZitatZitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:07
Ja, ich habe es auch nur in der Begründung gefunden: 20.878,00 € brutto (Seite 52) bzw. 13.576,40 € netto (Seite 50).

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/by/by-d-19-1555.pdf

BVerfGBeliever hat dankenswerter Weise den Gesetzentwurf und die Gesetzbegründung gepostet.

Leider finden sich die Beträge nur in der Begründung. Im Gesetz ist davon nichts mehr zu sehen.
Bei einer Popularklage muss man sich daher fragen, welche Norm man rügen möchte. Das wäre hier das A und O.
Dazu müsste man noch mal ganz genau das Besoldungsgesetz von Bayern anschauen, was ich bisher nur rudimentär getan habe und die Beträge nicht finden konnte.


Bei einer Popularklage, die in Bayern möglich wäre müsste nämlich der § des Gesetzes genannt werden den man rügen möchte. Diese Berechnung findet aber außerhalb aller Paragraphen statt.

Ich frage mich: Ob das formell alles korrekt ist, da das Parlament den Gesetzentwurf ansonsten nicht vollständig beraten hat. Hierzu müsste man noch die Debatte genauer anschauen.

G O

Alleinerziehende haben weder Partner noch zusätzliches Einkommen!!!

Pumpkin76



Grisupoli

#56
Text muss nochmal geändert werden - Sorry mein Text hatte so viele Fehler wie die bayerische Besoldung :)
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Grisupoli

Ich sehe inzwischen ROT – und das ist gut so!      (Bitte lesen – Wichtig!)

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

wie einige von Euch hier im Forum vielleicht mitbekommen haben, bin ich einer der -nach meinem Wissensstand- aktuell vier Musterkläger gegen die bayerische Alimentation.  Hiervon war ich der erste Klagende.

Nun überschlagen sich aktuell die Nachrichten vonseiten verschiedenster Gewerkschaften, die nun die erste Initiative für sich beanspruchen. Dies kann und möchte ich so nicht stehen lassen.

Bis Mai 2023 war ich Angehöriger einer Polizeigewerkschaft unter dem Dach des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Mit dieser Gewerkschaft, bzw. einem Gewerkschaftsfunktionär, führte ich ab Ende 2022 bereits diverse Gespräche und wurde von demselben animiert als Kläger zu fungieren. Hiernach kam es auch bereits zu Gesprächen mit anderen Klagewilligen anderer Gewerkschaften, welche ebenso unter dem Dach des BBB beheimatet sind.

Anfang 2023 wurde mir ein erster Antrag auf Rechtsschutz gewährt und mir wurde die volle Unterstützung versprochen, sodass ich diverse Fachanwälte kontaktierte. Einige der Anwälte wurden mir auch von der Gewerkschaft als mögliche Kontakte empfohlen. Leider wollte keiner der Anwälte die Sache zu den von der Gewerkschaft angebotenen Kosten übernehmen, da laut deren Ansicht die Angelegenheit nicht mit Standardsätzen abrechenbar sei. Sodann wurde mir vom zuvor genannten Gewerkschaftsfunktionär dazu geraten einen Kostenübernahmeantrag für die Zusatzkosten bei meiner Gewerkschaft zu stellen. Dies wäre reine Formsache und ich würde diese Zusage sicher erhalten.

Es kam wie es kommen musste – die Rechtsschutzkommission der Gewerkschaft lehnte meinen Antrag ab. Auf telefonische Nachfrage wurde mir vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass man mir lediglich Rechtschutz im Rahmen des normalen Satzes gewähren würde. Dies müsse reichen. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass der BBB nicht hinter mir stehe und man sich auch als Polizeigewerkschaft nicht gegen diesen stellen werde. Der BBB gehe davon aus, dass die Alimentation verfassungskonform sei.

Aus diesem Grund setzte ich mich sofort mit dem BDK – Bund Deutscher Kriminalbeamter – in Verbindung. Hier wurde mir bei einem Wechsel sofortiger vollumfänglicher Rechtsschutz zugesagt. Man hielt hier auch Wort. Ich kündigte meine bisherige Gewerkschaft und wechselte zum BDK. Bereits eine Woche später lag mir die Rechtschutzzusage der Roland Rechtsschutzversicherung vor. Mithilfe des BDK wurde innerhalb kürzester Zeit eine Fachanwältin gefunden und beauftragt, sodass am 18.04.2024 die Klage eingereicht wurde, nachdem natürlich vorher das Widerspruchsverfahren durchlaufen wurde.
Seither läuft die ganze Sache reibungslos.

Warum schreibe ich das alles?

Aktuell hört man von allen Gewerkschaften wie aktiv man bereits in der Sache sei – jetzt plötzlich – nachdem sich eine Vielzahl der Gewerkschaftsmitglieder aufbäumen und ihr Recht einfordern. Allerdings sieht dieser Aktionismus eher mau aus. Man bekommt Musterschreiben vorgesetzt und muss sich um alles selbst kümmern, da von keiner Gewerkschaft hier mehr Rechtsschutz gewährt wird. Auch die nicht unerheblichen pauschalen Verfahrenskosten der Klage von 500€ muss man selbst tragen.

Auch dem BDK ist es aufgrund des großen Kostenumfangs nicht mehr möglich weiteren Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren, jedoch hat sich der BDK als EINZIGE Gewerkschaft etwas einfallen lassen.

Jedes BDK-Mitglied, welches gegen seine Alimentation klagen möchte, wird bei den ersten Verfahrenskosten mit einem 50%-Anteil (ca. 250€) unterstützt. Auch bekommt man sofort Musterwidersprüche und bei Bedarf eine Klagevorlage. Hier ist es nicht mehr der Gewerkschaftsrechtsschutz der greift, sondern es werden eigens hierfür vom BDK bereitgestellte Gelder sinnvoll investiert. Man hat verstanden, dass einige Kläger nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um dies alleine zu stemmen.

Nach heutiger Rücksprache mit dem BDK – Landesverband Bayern kann nach einem Wechsel zum BDK  nach Rücksprache auch ein Neumitglied hiervon profitieren und hat die Möglichkeit diese Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, da es unabhängig vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ein nahtloser Wechsel von einer Vorgewerkschaft zum BDK erfolgt. Bei Neumitgliedern, welche zuvor nicht Mitglied einer Gewerkschaft waren, wird aktuell die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung geprüft (Ergebnis noch ausstehend).

Natürlich gibt es hier einen kleinen Haken. Ein Eintritt in den BDK ist satzungsgemäß leider nur Angehörigen von Behörden der Kriminalitätsbekämpfung (Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft, Justiz, etc.) möglich. Dies wird jedoch großzügig ausgelegt, sodass sich zumindest eine Anfrage beim BDK Bayern lohnt, wenn ihr zumindest im Entferntesten mit der Kriminalitätsbekämpfung zu tun habt (z.B. Allgemeine Verwaltung, etc.)

Bei Fragen könnt ihr Euch gerne an mich wenden. Ich versuche auch schnellstmöglich zu antworten.

Für die, die sich jetzt fragen was ich hiervon habe: NIX. Ich erhalte hier keine Werbeprämie oder Ähnliches. Ich bin nur der Meinung, dass jeder die Chance haben sollte sein Recht einzufordern - auch die ohne ausreichende finanzielle Mittel.

Kleiner weiterer Hinweis:

Der BDK hat momentan eine Mitgliederwerbeaktion. Jedes Neumitglied erhält ein Begrüßungspaket im Wert von 100 Euro und 100€ cash.

https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/bayern

Liebe Grüße

Euer Grisupoli
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Tommy82

Ich kann Grisupoli nur beistehen. Ich bin erst vor einigen Wochen Mitglied beim BDK geworden. Ich selber bin kein Polizist, sondern in der Verwaltung einer anderen (nicht-polizeilichen) Behörde tätig. Der BDK ist aktuell der einzige "Verband", der sich um das Thema kümmert. Den BBB kann man (trotz großer Worte) vergessen. Noch Ende 2025 hat mir der BBB von einem Widerspruch abgeraten, mit der Begründung, es sei aussichtslos, das BVerfG Urteil sei auf Bayern nicht umsetzbar... Das es mittlerweile auch der BBB anders sieht, muss man nicht erwähnen. Ich frage mich nur, wie viele von unseren Kollegen haben da auf einen Widerspruch verzichtet.

Zitat von: Grisupoli in 27.03.2026 15:14Ich sehe inzwischen ROT – und das ist gut so!      (Bitte lesen – Wichtig!)

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

wie einige von Euch hier im Forum vielleicht mitbekommen haben, bin ich einer der -nach meinem Wissensstand- aktuell vier Musterkläger gegen die bayerische Alimentation.  Hiervon war ich der erste Klagende.

Nun überschlagen sich aktuell die Nachrichten vonseiten verschiedenster Gewerkschaften, die nun die erste Initiative für sich beanspruchen. Dies kann und möchte ich so nicht stehen lassen.

Bis Mai 2023 war ich Angehöriger einer Polizeigewerkschaft unter dem Dach des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Mit dieser Gewerkschaft, bzw. einem Gewerkschaftsfunktionär, führte ich ab Ende 2022 bereits diverse Gespräche und wurde von demselben animiert als Kläger zu fungieren. Hiernach kam es auch bereits zu Gesprächen mit anderen Klagewilligen anderer Gewerkschaften, welche ebenso unter dem Dach des BBB beheimatet sind.

Anfang 2023 wurde mir ein erster Antrag auf Rechtsschutz gewährt und mir wurde die volle Unterstützung versprochen, sodass ich diverse Fachanwälte kontaktierte. Einige der Anwälte wurden mir auch von der Gewerkschaft als mögliche Kontakte empfohlen. Leider wollte keiner der Anwälte die Sache zu den von der Gewerkschaft angebotenen Kosten übernehmen, da laut deren Ansicht die Angelegenheit nicht mit Standardsätzen abrechenbar sei. Sodann wurde mir vom zuvor genannten Gewerkschaftsfunktionär dazu geraten einen Kostenübernahmeantrag für die Zusatzkosten bei meiner Gewerkschaft zu stellen. Dies wäre reine Formsache und ich würde diese Zusage sicher erhalten.

Es kam wie es kommen musste – die Rechtsschutzkommission der Gewerkschaft lehnte meinen Antrag ab. Auf telefonische Nachfrage wurde mir vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass man mir lediglich Rechtschutz im Rahmen des normalen Satzes gewähren würde. Dies müsse reichen. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass der BBB nicht hinter mir stehe und man sich auch als Polizeigewerkschaft nicht gegen diesen stellen werde. Der BBB gehe davon aus, dass die Alimentation verfassungskonform sei.

Aus diesem Grund setzte ich mich sofort mit dem BDK – Bund Deutscher Kriminalbeamter – in Verbindung. Hier wurde mir bei einem Wechsel sofortiger vollumfänglicher Rechtsschutz zugesagt. Man hielt hier auch Wort. Ich kündigte meine bisherige Gewerkschaft und wechselte zum BDK. Bereits eine Woche später lag mir die Rechtschutzzusage der Roland Rechtsschutzversicherung vor. Mithilfe des BDK wurde innerhalb kürzester Zeit eine Fachanwältin gefunden und beauftragt, sodass am 18.04.2024 die Klage eingereicht wurde, nachdem natürlich vorher das Widerspruchsverfahren durchlaufen wurde.
Seither läuft die ganze Sache reibungslos.

Warum schreibe ich das alles?

Aktuell hört man von allen Gewerkschaften wie aktiv man bereits in der Sache sei – jetzt plötzlich – nachdem sich eine Vielzahl der Gewerkschaftsmitglieder aufbäumen und ihr Recht einfordern. Allerdings sieht dieser Aktionismus eher mau aus. Man bekommt Musterschreiben vorgesetzt und muss sich um alles selbst kümmern, da von keiner Gewerkschaft hier mehr Rechtsschutz gewährt wird. Auch die nicht unerheblichen pauschalen Verfahrenskosten der Klage von 500€ muss man selbst tragen.

Auch dem BDK ist es aufgrund des großen Kostenumfangs nicht mehr möglich weiteren Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren, jedoch hat sich der BDK als EINZIGE Gewerkschaft etwas einfallen lassen.

Jedes BDK-Mitglied, welches gegen seine Alimentation klagen möchte, wird bei den ersten Verfahrenskosten mit einem 50%-Anteil (ca. 250€) unterstützt. Auch bekommt man sofort Musterwidersprüche und bei Bedarf eine Klagevorlage. Hier ist es nicht mehr der Gewerkschaftsrechtsschutz der greift, sondern es werden eigens hierfür vom BDK bereitgestellte Gelder sinnvoll investiert. Man hat verstanden, dass einige Kläger nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um dies alleine zu stemmen.

Nach heutiger Rücksprache mit dem BDK – Landesverband Bayern kann nach einem Wechsel zum BDK  nach Rücksprache auch ein Neumitglied hiervon profitieren und hat die Möglichkeit diese Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, da es unabhängig vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ein nahtloser Wechsel von einer Vorgewerkschaft zum BDK erfolgt. Bei Neumitgliedern, welche zuvor nicht Mitglied einer Gewerkschaft waren, wird aktuell die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung geprüft (Ergebnis noch ausstehend).

Natürlich gibt es hier einen kleinen Haken. Ein Eintritt in den BDK ist satzungsgemäß leider nur Angehörigen von Behörden der Kriminalitätsbekämpfung (Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft, Justiz, etc.) möglich. Dies wird jedoch großzügig ausgelegt, sodass sich zumindest eine Anfrage beim BDK Bayern lohnt, wenn ihr zumindest im Entferntesten mit der Kriminalitätsbekämpfung zu tun habt (z.B. Allgemeine Verwaltung, etc.)

Bei Fragen könnt ihr Euch gerne an mich wenden. Ich versuche auch schnellstmöglich zu antworten.

Für die, die sich jetzt fragen was ich hiervon habe: NIX. Ich erhalte hier keine Werbeprämie oder Ähnliches. Ich bin nur der Meinung, dass jeder die Chance haben sollte sein Recht einzufordern - auch die ohne ausreichende finanzielle Mittel.

Kleiner weiterer Hinweis:

Der BDK hat momentan eine Mitgliederwerbeaktion. Jedes Neumitglied erhält ein Begrüßungspaket im Wert von 100 Euro und 100€ cash.

https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/bayern

Liebe Grüße

Euer Grisupoli

Grisupoli

Zitat von: Tommy82 in 27.03.2026 21:44Ich kann Grisupoli nur beistehen. Ich bin erst vor einigen Wochen Mitglied beim BDK geworden. Ich selber bin kein Polizist, sondern in der Verwaltung einer anderen (nicht-polizeilichen) Behörde tätig. Der BDK ist aktuell der einzige "Verband", der sich um das Thema kümmert. Den BBB kann man (trotz großer Worte) vergessen. Noch Ende 2025 hat mir der BBB von einem Widerspruch abgeraten, mit der Begründung, es sei aussichtslos, das BVerfG Urteil sei auf Bayern nicht umsetzbar... Das es mittlerweile auch der BBB anders sieht, muss man nicht erwähnen. Ich frage mich nur, wie viele von unseren Kollegen haben da auf einen Widerspruch verzichtet.


Leider haben viel zu viele davon abgesehen Widerspruch einzulegen. Wobei ich die Zahl von 65.000 Widersprüchen schon auch eine echt hohe Zahl finde. Aber davon lässt sich die Politik leider scheinbar nicht irritieren und zieht weiter ihren Kurs durch.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️