[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Tante Käthe

Wenn ich Herrn Evers so reden höre, kommen mir arge Zweifel, ob er sowohl Urteil als auch Gesetzesentwurf wirklich gelesen und durchdrungen hat. Das ist doch Realitätsverweigerung oder auch einfach nur Verarschung pur!

teclis22

Ich glaube nicht das er das ganze Urteil gelesen hat.
Er wird eine Zusammenfassung durch einen Referent bekommen haben.

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: teclis22 in 30.08.2026 11:55Ich glaube nicht das er das ganze Urteil gelesen hat.
Er wird eine Zusammenfassung durch einen Referent bekommen haben.


Oder von ChatGPT.

Was glaubt ihr, wie lange wird es in Berlin noch dauern, bis ein Gesetz steht und vor allem verabschiedet wird?

AltStrG

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 30.08.2026 13:19Oder von ChatGPT.

Was glaubt ihr, wie lange wird es in Berlin noch dauern, bis ein Gesetz steht und vor allem verabschiedet wird?

29.03.27

Neugieriger

Zitat von: AltStrG in 30.08.2026 14:5829.03.27

Zustimmung. Allerdings ist die Frage zuvor nicht ganz richtig formuliert worden.

Die eigentliche Frage muss lauten:
Wie lange wird es in Berlin dauern, bis es ein Reparaturgesetz gibt, welches tatsächlich verfassungsgemäß ist?

Schneewitchen

Zitat von: Neugieriger in 30.08.2026 16:27Zustimmung. Allerdings ist die Frage zuvor nicht ganz richtig formuliert worden.

Die eigentliche Frage muss lauten:
Wie lange wird es in Berlin dauern, bis es ein Reparaturgesetz gibt, welches tatsächlich verfassungsgemäß ist?

Auch 29.03..... 2072!

AltStrG

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/rekordausgaben-statt-rotstift-in-brandenburg-entwurf-fur-etat-bricht-schallmauer-von-18-milliarden-euro-15997124.html

Es wurde mit einer ,,Gift-Liste" gerechnet, um Milliardenlöcher zu schließen. Doch im Brandenburg-Etat von Finanzminister Daniel Keller für 2027/2028 sind fast keine Einschnitte vorgesehen. Der Tagesspiegel hat schon mal reingelesen.

Kein Rotstift, mehr Polizisten und Lehrer, aber wieder Milliardenkredite: Brandenburg plant neue Rekordausgaben von über 18 Milliarden Euro pro Jahr, so viel wie nie seit 1990. Das geht aus dem Entwurf von Finanzminister Daniel Keller (SPD; Foto oben) für den Doppelhaushalt 2027 und 2028 hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Die abgestimmte Kabinettsvorlage, die die SPD/CDU-Regierung am Dienstag beschließen will, sieht für 2027 demnach Ausgaben von 18,4 Milliarden Euro vor und 2028 sogar von 18,6 Milliarden Euro - über eine Milliarde mehr als 2026. Um das alles zu finanzieren, will Brandenburg – trotz Schuldenbremse – mit dem Etat 2,6 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen und aus dem Pensionsfonds des Landes 424 Millionen Euro entnehmen. Dort sind dann nur noch 300 Millionen Euro drin.

Es ist der erste Etat Kellers, der das Amt seit März inne hat. Nun wird bei den Ausgaben und Einnahmen erstmals die 18-Milliarden-Marke überschritten. Dabei hatte nach den Anmeldungen der Ministerien im Frühjahr noch eine Lücke von fast sieben Milliarden Euro geklafft. Es geht um die beiden Jahre vor der nächsten Brandenburg-Wahl im Jahr 2029, bei der die AfD stärkste Kraft werden könnte.

200 Polizisten und 250 Lehrer mehr
Nach dem Entwurf können viele Bereiche mit mehr Geld rechnen. Die Liste ist so lang, dass sie fast zehn Seiten der Kabinetsvorlage füllt.

Bei der Polizei sind 200 zusätzliche Stellen und 20 Millionen für den Kauf neuer Hubschrauber und Drohnen vorgesehen. Oder: ,,Durch die Bereitstellung von 250 zusätzlichen Lehrerstellen kann die für den Lehrerstellenplan maßgebliche Schüler-Lehrer-Relation auf 14,63 verbessert und in den Folgejahren fortgeschrieben werden." Die Sprachstandserhebung werde ab 2028 ,,um ein Jahr vorgezogen": Damit könne eine ,,notwendige Förderung im 5. Lebensjahr und damit deutlich vor der Einschulung" beginnen.

Das ,,Schüler-Bafög" für angehende Abiturienten, das einst ein SPD-Prestigeprojekt war, wird abgeschafft.

Bei der Kita-Finanzierung bleibt es beim Status quo, die beschlossene weitere Verkleinerung des Betreuungsschlüssels in den Krippen wird rückgängig gemacht.

Der Landesbetrieb Forst muss mehr Geld ans Land abführen.

Das Wassernutzungsentgelt wird erhöht, aber weniger stark als zunächst vorgesehen, worum es bis zuletzt einen heftigen Konflikt mit dem Landesbauernverband gegeben hatte. ,,Dabei erfolgt der Abbau von Privilegierungen gegenüber der Landwirtschaft und Bergbauunternehmen schrittweise, um Überforderungen zu vermeiden." Pro Jahr macht das ein überschaubares Plus von acht Millionen Euro für den Landeshaushalt aus.

Förderung für Landgasthöfe

Für die Kommunen, die zunehmend an Finanznot leiden, sind 2,9 Milliarden Euro jährlich reserviert – neun Prozent mehr als 2026.

Als Anreiz für freiwillige Gemeindefusionen sind jährlich 750.000 Euro vorgesehen.

Krankenhäuser werden nicht angetastet.

Mit mehr Geld können unter anderem Sportvereine, die jüdischen Gemeinden, Theater und Orchester, die Medizinische Hochschule Brandenburg oder der Medienstandort Babelsberg rechnen.

Die Gründung einer Landesstiftung für das Kloster Chorin wird mit 200.000 Euro (2027) und 900.000 Euro (2028) unterstützt.

,,Zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum werden zusätzlich investive Ausgaben im Jahr 2027 und 2028 i.H.v. jeweils 4 Mio. Euro veranschlagt."

Über fünf Milliarden Euro für Landespersonal
Zugleich steigen trotz Warnungen des Rechnungshofes die schon jetzt zu hohen Personalausgaben Brandenburgs weiter und erstmals seit 1990 über 5 Milliarden Euro, was einen Anteil von 28 Prozent ausmacht. Es sind im nächsten Jahr 588 Millionen mehr als 2026 und 2028 sogar 837 Millionen Euro mehr. Grund ist die drastische Erhöhung der Beamtenbesoldung infolge des Karlsruhe-Urteils.

Zwar enthält der Etatentwurf den jüngst verkündeten Abbau von 703 Stellen in der Landesverwaltung bis 2029, was jedoch laut Vorlage zu keiner Trendwende führt. Im Gegenteil: Die Zahl der Mitarbeiter der Landesverwaltung inklusive Hochschulen wächst in den nächsten beiden Jahren trotzdem, von bisher 53.662 auf 54.103 Stellen – auch ein Rekordwert in der Landesgeschichte.

Möglich sind diese Mammutausgaben, weil es um Brandenburgs Landesfinanzen wegen des wirtschaftlichen Aufschwungs im letzten Jahrzehnt so gut steht wie nie zuvor. Laut Entwurf kann Brandenburg inzwischen allein aus Steuern und dem Länderfinanzausgleich mit Einnahmen von mehr als 13 Milliarden Euro pro Jahr rechnen. Das sind eine Milliarde Euro mehr als 2026 sowie wie in den Vorjahren mit mehr als rund 3 Milliarden Euro Zuweisungen vom Bund und der EU. Das heißt: Mehr als 16,4 Milliarden Euro sind von vornherein ausfinanziert.

In den von Keller geplanten neuen 2,6-Milliarden-Schulden für beide Jahre sind rund 1,3 Milliarden Euro Kredite enthalten, mit denen der Komplettankauf und die Erhöhung des Eigenkapitals der Investitionsbank finanziert werden sollen.

Mit den steigenden Ausgaben halten ausgerechnet die geplanten Mittel für Investitionen nicht Schritt: Deren Niveau stagniert. Gab Brandenburg 2026 rund 2,2 Milliarden Euro für Investitionen aus, sind nun 2,5 Milliarden Euro für 2027 und 2,3 Milliarden Euro für 2028 geplant. Die Investitionsquote (2026: 13 Prozent) sinkt trotz Rekordausgaben von über 18 Milliarden Euro auf 12 Prozent (2027) und 10 Prozent (2028).

Mit den neuen Milliardenkrediten, mit denen die Verschuldung des Landes auf den Rekord von über 25 Milliarden Euro wächst, steigen die Zinsen von rund 300 Millionen auf 400 und dann 480 Millionen Euro. Das Risiko wird so beschrieben: ,,Bei weiter ansteigenden Zinsen ist in den kommenden Jahren mit erheblichen Mehrausgaben zu rechnen."

Jockel

Ich schlage hier mal vor, dass die Beamten, die in den vergangenen Jahren auf das Legalitätsprinzip vertraut haben und keine Widersprüche eingelegt haben auch eine Nachzahlung bekommen. Nachvollziehbar pauschal hergeleitet. Gerundet auf 50€ pro Monat für jeden Monat, den sie im Dienst waren. Ohne Teilzeitverrechnung. Stichproben für durchschnittliche Verläufe und davon 60% z.B. Und eine weitere Pauschale für jedes Kind. Müsste ins Gesetz aufgenommen werden. In der Vorlage auch an die mittelbaren Landesbeamten denken. Versorgungsnachverrechung aus dem Lastenteilungsstaatsvertrag ausschließen.


Das würde ganz erheblich zum Rechtsfrieden beitragen und ein wenig Vertrauen wiederherstellen.


chillkroete

Hier wird grundsätzlich der Maßstab des verheirateten Kollegen mit zwei Kindern für die exorbitanten Nachzahlungen gesetzt. Wie ist der Single Kollege mit einem Kind, aber dem daraus resultierenden Familienzuschlag Stufe 2 einzuordnen? Wir dieser Kollege entsprechend einem verheiraten Kollegen mit einem Kind gleichgesetzt oder als ledige Person mit einem Kind betrachtet?

Tante Käthe

Zitat von: chillkroete in 01.09.2026 10:12Hier wird grundsätzlich der Maßstab des verheirateten Kollegen mit zwei Kindern für die exorbitanten Nachzahlungen gesetzt. Wie ist der Single Kollege mit einem Kind, aber dem daraus resultierenden Familienzuschlag Stufe 2 einzuordnen? Wir dieser Kollege entsprechend einem verheiraten Kollegen mit einem Kind gleichgesetzt oder als ledige Person mit einem Kind betrachtet?

Eher letzteres. Laut dem Almosen-Rechner ergeben sich in 2020 für den A4-Beamten (Stufe1) folgende Nachzahlungen:

Single = 174 €
Alleinstehend / 1 Kind = 5.221 €
Alleinstehend / 2 Kinder = 6.029 €
Verheiratet / 1 Kind = 14.462 €
Verheiratet / 2 Kinder = 15.005 €

AltStrG

https://www.tagesspiegel.de/berlin/besoldung-verfassungstreue-personal-die-programme-der-parteien-zur-berlin-wahl-im-beamten-check-16030332.html

Zitat:
Die Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen von Besoldung, Personalpolitik und Verwaltung. Bei der möglichen Nachzahlung in Milliardenhöhe legt sich vor der Berlin-Wahl nur eine Partei fest.

Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber in der Hauptstadt. Fast 140.000 Menschen arbeiten für die Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die Landesbehörden. Im Wahlkampf spielt diese Gruppe nicht immer die größte Rolle. Dennoch formulieren alle Parteien in ihren Programmen Ideen, wie die Berliner Verwaltung in Zukunft aufgestellt werden soll und was die Beschäftigten erwartet.

AfD für Nachzahlung für alle – Finanzierung bleibt offen
Die Nachzahlungen infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind aktuell das Thema, das die Beamtinnen und Beamten mit am meisten umtreibt. Im vergangenen Jahr kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Großteil der Besoldung zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig niedrig war. Ein Reparaturgesetz, das die Nachzahlung regelt, muss bis Ende März stehen.

Die Gretchenfrage für viele Beamte lautet: Bekommen alle die Nachzahlung oder nur jene, die Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben? Laut Gerichtsbeschluss haben nur Letztere einen rechtlichen Anspruch darauf.

In den Wahlprogrammen der Parteien findet sich zu der Frage nichts. Auf Tagesspiegel-Anfrage an alle im Parlament vertretenen Parteien teilt lediglich die AfD mit, dass ,,die Reparatur einer verfassungswidrigen Besoldung für alle Betroffenen gelten muss, egal ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht". Wie die Partei das finanzieren will, bleibt vage. Laut Berechnungen der Finanzverwaltung würde eine Nachzahlung an alle betroffenen Beamten mehr als sieben Milliarden Euro kosten.

Aussagen, wo das Geld herkommen soll, könnten ,,erst nach den Wahlen und einem umfassenden Kassensturz vorgenommen werden", teilte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Ralf Wiedenhaupt, mit. ,,Punkte, die wir uns besonders anschauen müssen, sind die Migrationskosten, die Frage, welche Aufgaben von öffentlicher Verwaltung zu übernehmen sind, und welche Projektfinanzierungen wirklich sinnvoll sind."

Grüne und Linke verweisen auf Haushaltslage
Grüne und Linke kritisieren, dass die schwarz-rote Koalition noch keinen offiziellen Entwurf für das Reparaturgesetz vorgelegt hat. Bislang gibt es lediglich einen Referentenentwurf, der jedoch nicht mehr in dieser Legislaturperiode im Parlament beraten werden wird.

Eine Nachzahlung an alle Beamten sehen die beiden Oppositionsparteien eher skeptisch. Die Frage des Kreises der Anspruchsberechtigten sei ,,komplex", teilte Tonka Wojahn, Sprecherin für Haushaltspolitik der Grünenfraktion, dem Tagesspiegel mit. Es müsse abgewogen werden zwischen einer Gleichbehandlung aller Beamten und der Finanzierbarkeit.

Mit Blick auf die Kosten von sieben Milliarden Euro sagt Wojahn: ,,Dies ist eine finanzielle Größenordnung, die das Land Berlin vor dem Hintergrund der Haushaltslage nicht stemmen kann."

Auch die Linke signalisiert, dass eine Nachzahlung an alle den Haushalt überfordern könnte. Die Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben müsse ,,mit einer langfristig tragfähigen Haushaltsstrategie vereinbar sein", teilte Fraktionssprecher Thomas Barthel mit. Die Nachzahlungen müssten rechtssicher umgesetzt werden, ,,ohne die Handlungsfähigkeit des Landes dauerhaft zu gefährden".

CDU und SPD wollten sich auf Anfrage nicht konkret festlegen. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach sagte, die Frage könne ,,nicht seriös beantwortet werden ohne verlässliche Grundlage für die Umsetzung und Finanzierung". Dies sei Aufgabe von Finanzsenator Stefan Evers.

Der ist bekanntermaßen auch Spitzenkandidat für die CDU. Sein Sprecher Michael Ginsburg sagte, man wolle ,,auch die Beamten in den Blick nehmen, die in der Vergangenheit keinen Widerspruch eingelegt haben". Was genau das bedeutet, bleibt offen. ,,Wie eine Lösung konkret aussehen kann, werden wir anhand der rechtlichen Vorgaben und der finanziellen Möglichkeiten des Landes seriös bewerten."

CDU fordert ,,Verfassungstreuecheck" und ,,Leistungswettbewerb"
Unabhängig von der Beamtenbesoldung äußern sich die Parteien in ihren Wahlprogrammen in unterschiedlicher Länge dazu, wie sie sich die Zukunft der Berliner Verwaltung und ihrer Mitarbeiter vorstellen.

Die CDU setzt sich unter anderem für einen ,,Verfassungstreuecheck im Öffentlichen Dienst" ein. Vor der Einstellung soll es eine Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz geben. In Brandenburg ist das bereits der Fall.

Um die Verwaltung effektiver zu machen, plant die Partei zudem ,,einen neuartigen Leistungswettbewerb". Der Senat soll für alle Politik- und Querschnittsfelder jährlich ein Hauptziel und zur Überprüfung der Zielerreichung Kennzahlen festlegen. ,,In Betracht kommen etwa die Anzahl neuer Gewerbeansiedlungen, die Durchschnittsdauer von Baustellensperrungen oder die Bearbeitungsdauer für Baugenehmigungen", heißt es im CDU-Wahlprogramm.

Das von Rot-Grün-Rot verabschiedete Partizipationsgesetz will die Partei abschaffen. Es besagt unter anderem, dass bei der Einladung zu Auswahlgesprächen mindestens so viele Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es dem Anteil in der Berliner Bevölkerung entspricht, also rund 40 Prozent.

Laut CDU muss die Verwaltung in Zukunft mit weniger Personal auskommen. ,,Wir streben an, die Stellen in allen Senatsverwaltungen um mindestens zwei Prozent pro Jahr zu reduzieren", heißt es im Programm. Bei der Bearbeitung von standardisierten Aufgaben soll noch stärker als bisher Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen.

SPD will Vielfalt in der Verwaltung stärken
Die SPD setzt sich für gleiche Bezahlung auf Bezirks- und Landesebene ein. ,,Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – unabhängig davon, ob sie im Bezirk oder auf Landesebene geleistet wird", heißt es im Wahlprogramm. Beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis soll sichergestellt werden, dass erworbene Versorgungsansprüche erhalten bleiben.

Weiterhin plant die SPD zahlreiche Maßnahmen für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung in der Verwaltung. So soll eine neue ,,Leitstelle Diversity" eingerichtet werden, die ,,die Wertschätzung der kulturellen Vielfalt" und ,,die Sensibilisierung der Beschäftigten" voranbringen soll.

Transitionsrichtlinien für die Berliner Verwaltung sollen ,,die Situation für trans*, inter* und nicht-binäre Beschäftigte des Landes Berlin verbessern". Die SPD unterstützt eine geschlechterinklusive Verwaltungssprache. ,,Ein Verbot der Verwendung von Sonderzeichen lehnen wir ab", heißt es im Wahlprogramm.

Grüne wollen ,,sprachliche Zugangshürden" in der Verwaltung abbauen
Anders als die CDU wollen die Grünen den Personalbestand des Landes Berlin ,,stabilisieren". Um die Verwaltung für mehr Menschen attraktiv zu machen, wollen die Grünen ,,sprachliche Zugangshürden im Einstellungsprozess senken". Demnach könne ,,die Probezeit zum Ausbau von Deutschkenntnissen" genutzt werden, indem die Mitarbeitenden an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen.

Zudem heißt es im Programm: ,,Wir wollen den gesellschaftlichen Anteil von BIPoC und Menschen mit Rassismus- und Antisemitismuserfahrung in der Verwaltung durch verbindliche positive Maßnahmen erhöhen und als Zielvorgabe bis 2030 mindestens den Durchschnitt der Berliner Bevölkerung erreichen." BIPoC steht für ,,Black, Indigenous, People of Color". Ferner fordert die Partei die Einrichtung einer ,,Hauptfrauenvertretung analog dem Hauptpersonalrat".

Linke nimmt Hauptstadtzulage in den Fokus
Die Linkspartei will die Hauptstadtzulage deutlich ausweiten. Diese soll nicht nur für direkt beim Land Beschäftigte gelten, sondern auch Beschäftigten an den Hochschulen und bei freien Trägern und im mittelbaren Landesdienst gewährt werden. Bisher wird die Zulage von 150 Euro im Monat nur an Beamte bis zur Besoldungsgruppe A14 gezahlt. Die Linke will die Zulage ,,für alle umsetzen", also auch für Topbeamte. Zudem fordert die Partei, Modellprojekte für eine Viertagewoche oder eine Dreißigstundenwoche bei vollem Lohnausgleich zu prüfen.

Einen Fokus legt die Linkspartei auch auf die Ausbildung. Alle Aufgaben für Personal und Ausbildung sollen gebündelt bei der Senatsfinanzverwaltung liegen. Bisher sind die Aufgaben zwischen Finanz- und Innenverwaltung aufgeteilt.

Evers will Verfassungstreue-Check für Beamte in Berlin
Ein ,,AusbildungsLAB" soll zusammen ,,mit Teilen der Stadtgesellschaft, Trägern der Daseinsvorsorge, der Wirtschaft und der Wissenschaft an konkreten Lösungen für eine attraktive und zukunftsorientierte Ausbildung" arbeiten. Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften sollen zusätzliche Wohnungen für Auszubildende in der Verwaltung bereitstellen, die Mietpreise sollen an die Vergütung angepasst werden.

AfD lehnt ,,Quotenregelung" ab
Die AfD fordert im Wahlprogramm ,,die Fortführung der Anhebung der Zulagen sowie eine leistungsgerechte Alimentierung der Beamten". Für besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten bei Polizei und Feuerwehr soll es zudem ,,besondere finanzielle Anreize" geben.

Eine ,,Quotenregelung" für Beschäftigte bei der Polizei und in der Justiz lehnt die AfD ab, wobei sie offen lässt, auf welche Merkmale sich dies genau bezieht.



Neugieriger

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1714027.php

Besoldung 2026: Berlin macht Widerspruch überflüssig...


@AltStrG und @SwenTarnosch:

Wo ist der Haken an der Sache?

GoodBye

Vielfach benannt. Die zeitnahe Geltendmachung ist quasi ein Ausschlussgrund, den das Gericht von Amts wegen zu prüfen hat. Workarounds sind immer mit Risiken verbunden.

Also, in jedem Fall trotzdem Widerspruch einlegen, wenn man seine Ansprüche vollständig wahren will.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Tante Käthe

Laut Pressemitteilung entscheidet das Abgeordnetenhaus, wer für 2026 Nachzahlungen erhält und in welcher Höhe. Ein Blick in die Glaskugel sagt mir, dass niemand Nachzahlungen erhalten wird, da die aktuelle Besoldung natürlich verfassungsgemäß ist. Ohne Widerspruch hast du in diesem Fall keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.