Stärkung Betriebsrentengesetz -> Einfluss auf ÖD?

Begonnen von Aleksandra, 27.02.2026 11:20

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in Heute um 11:35@Rentenonkel:
Wie schätzt du es ein, ob eine "abschmelzende" Rente (also anfangs höher später niedriger) rechtlich möglich wäre?

Derzeit ist es jedenfalls umgekehrt. Seit 1957 ist die Rentendynamik an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt, um in erster Linie die Kaufkraft der Rente stabil zu halten und ein Aufzehren durch Inflation und damit eine steigende Bedürftigkeit im Alter zu vermeiden. Anders ausgedrückt: Man möchte nicht, dass besonders lang lebende Rentner in die Altersarmut wachsen.

Technisch gibt es seitdem einen aktuellen Rentenwert, der für alle gleich ist und jährlich angepasst wird. Mir fehlt die Fantasie, wie das Ganze dann rechtlich und technisch umgesetzt werden sollte.

Außerdem unterliegen die Beiträge nach Art. 14 GG der Eigentumsgarantie, daher wäre ein solche Lösung nur verfassungsgemäß, wenn die Rente mit einem deutlich höheren Zahlbetrag starten würde oder wenn die Rente nur noch langsamer steigt, beispielsweise aufgrund des ausgesetzten Nachhaltigkeitsfaktors. Am Ende einer durchschnittlich lang laufenden Rente muss die Auszahlung mindestens genauso hoch sein wie die Einzahlung, alles andere wäre auch verfassungswidrig.

Daher glaube ich nicht, dass das ein Vorschlag der Rentenkommission werden wird.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:16Technisch gibt es seitdem einen aktuellen Rentenwert, der für alle gleich ist und jährlich angepasst wird. Mir fehlt die Fantasie, wie das Ganze dann rechtlich und technisch umgesetzt werden sollte.
Wäre das nicht gedeckt, wenn man so ein System wie in meinem vorhergehende Post in #149 angerissen wurde?

cyrix42

Wäre es nicht einfacher, den Absolutbetrag bei Renteneintritt zu fixieren und dann durch die Inflation schrittweise entwerten zu lassen? (analog des Steuerfreibetrags, den es derzeit gibt)