Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1559005 times)

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6000 am: 26.04.2024 09:46 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6001 am: 26.04.2024 10:03 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

Keine Sorgen. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II
Es gilt das Zuflussprinzip.

Du musst die 20.000 auch nicht versteuern § 11 EStG.
Auch hier gilt das Zuflussprinzip.
« Last Edit: 26.04.2024 10:11 von InternetistNeuland »

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6002 am: 26.04.2024 10:05 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

Keine Sorgen. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II
Es gilt das Zuflussprinzip.

Deshalb ja mein Wunsch nach Änderung  ;).

Saggse

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6003 am: 26.04.2024 10:06 »
Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?
Ja, klar, und wenn diese Werte zu hoch sind, kommt dann vom Dienstherrn eine entsprechende Zahlungsaufforderung, falls man weiter im Dienst verweilen möchte. ;-)

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6004 am: 26.04.2024 13:07 »
Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?
Ja, klar, und wenn diese Werte zu hoch sind, kommt dann vom Dienstherrn eine entsprechende Zahlungsaufforderung, falls man weiter im Dienst verweilen möchte. ;-)

Pssst! Auszuschließen ist mittlerweile ja nichts mehr, nicht noch auf dumme Ideen bringen!

Jörn85

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6005 am: 26.04.2024 15:07 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6006 am: 26.04.2024 19:07 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...

Ich glaube es geht nicht um eine Kürzung, sondern um den Versuch eine Erhöhung zu umgehen.