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Eingruppierung Verkehrsüberwachung neue Entgeltordnung

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nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 13.12.2018 22:09 ---Tue ich mir schwer mit. Es wird sich zwar um einen Arbeitsvorgang handeln, der die gesamte auszuübende Tätigkeit des TE umfasst, die schwierigen Tätigkeiten müßten aber im rechtserheblichen Umfang vorkommen - und bei 1% würde ich das verneinen. Es sei denn, hinter „Anordnungen nach LStrG“ verbirgt sich etwas anderes als das Aufbringen des Aufklebers auf abgemeldeten Kfz im öffentlichen Verkehrsraum.

--- End quote ---

Die Tätigkeiten "Verkehrsüberwachung, Verwarnungen und Sachverhaltsermittlungen" würde ich auch unter schwierige Tätigkeiten subsumieren. Ich verstehe das dann so, dass der ruhende Verkehr insgesamt überwacht wird und durchaus weitere Verstöße (z. B. abgelaufene TÜV-Plakette) auch mit im Blick zu behalten sind.
Da würde ich an das Geschick und das Überlegungsvermögen durchaus Anforderungen stellen, die über die eingehende fachliche Einarbeitung hinausgehen.

Spid:
Ich halte ja das Ablesen des Datums eher für eine einfachste Tätigkeit - auch wenn man sich dafür bücken muß.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: nichts_tun am 14.12.2018 21:30 ---Ich verstehe das dann so, dass der ruhende Verkehr insgesamt überwacht wird und durchaus weitere Verstöße (z. B. abgelaufene TÜV-Plakette) auch mit im Blick zu behalten sind.
Da würde ich an das Geschick und das Überlegungsvermögen durchaus Anforderungen stellen, die über die eingehende fachliche Einarbeitung hinausgehen.

--- End quote ---

Auch wenn ich Deine Auffassung teile, dass EG 3 für eine Politesse (Politeur?) zu gering für die Tätigkeit ist, sehe ich gerade im Überwachen abgelaufener TÜV-Plaketten keine schwierige Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung im Sinne der EG 3 erfordern (z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit).

nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 14.12.2018 21:40 ---Ich halte ja das Ablesen des Datums eher für eine einfachste Tätigkeit - auch wenn man sich dafür bücken muß.

--- End quote ---

Auch Bücken muss gelernt sein. Zur Vermeidung von Rückenschmerzen.

 

DerFeisteMicha:
Also ich bin Hilfspolizeibeamter (nicht verbeamtet) in einer Großstadt in Rheinland-Pfalz.
Auch ausschließlich zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Wir werden mit der EG5 bezahlt.

Außendienst ca. 90%, Innendienst ca. 10% (Abschleppberichte o.ä. schreiben).
Einsatz in einem Schichtsystem mit Frühdienst, Tagdienst, Spätdienst und Nachtdienst
Da kommen dann noch Nachtzulagen hinzu und Schichtzulage.

Abschleppen macht ca. 20% aus, das entspricht dem Grundsatz der Gefahrenabwehr. Um das abzuwägen zwischen Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und gesetzlicher Konformität wird schon eine selbstständige Arbeit vorausgesetzt. Mit umfangreichen Kenntnissen von POG, StVG, StVO, u.a. und deren Anwendung.


Hoffe, es hilft ein wenig.
Micha

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