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Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?

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Organisator:
Die formelle Übertragung der Aufgaben erfolgt durch die Personalstelle. Daher wäre diese auch Ansprechpartner für eine TD. Dein Chef ist da nur der Überbringer.

--> Sprich mal die Personaliste an.

marco.berlin:
Tja, ob der PR helfen kann oder es schlimmer wird? Ich würde noch einmal das Gespräch mit dem Chef suchen. Bitte ihn um einen Termin, kein Adhoc-Gespräch. Sag ihm vorab um was es thematisch gehen soll. Im Gespräch dann schildern, was dein Problem ist und die klare Erwartung formulieren, was du von deinem Chef erwartest. Im Ton freundlich und bestimmt bleiben. Nun weiß ich nicht, wie das Verhältnis zum Vorgesetzen ist, vielleicht bittest du sonst den PR zu diesem Gespräch... Sollte das Verhältnis eigentlich okay sein, frag doch deinen Chef, ob du ihm ggf. für die Tätigkeitsbeschreibung zuarbeiten kannst, da du weißt, dass er ja auch viele andere Dinge zu tun hat... solche Gespräche sind nicht einfach und die perfekte Lösung gibt es nicht.

Kaffeetassensucher:
Zu beachten ist allerdings, ob der Chef, also der direkte Vorgesetzte, dem du Tag für Tag über den Weg läufst, dazu befugt ist, dir wirksam Aufgaben zu übertragen. Das darf bei uns z. B. nur das Personalreferat, nicht meine Referatsleiterin, diese leitet mich "nur" im Rahmen der mir übertragenen Aufgaben im konkreten Arbeitsalltag an.

Weshalb das Gespräch mit deinem Chef dich u. U. auch nur wenig voranbringen könnte, da er schlichtweg nicht befugt sein könnte, dir eine offizielle Tätigkeitsdarstellung zu schreiben. In dem Fall könnte er bestenfalls sein Gewicht bei der Personalstelle einwerfen und darauf drängen, dass die dir mal schriftlich geben, was du eigentlich machen sollst.

MoinMoin:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 11.01.2019 09:10 ---Weshalb das Gespräch mit deinem Chef dich u. U. auch nur wenig voranbringen könnte, da er schlichtweg nicht befugt sein könnte, dir eine offizielle Tätigkeitsdarstellung zu schreiben. In dem Fall könnte er bestenfalls sein Gewicht bei der Personalstelle einwerfen und darauf drängen, dass die dir mal schriftlich geben, was du eigentlich machen sollst.

--- End quote ---
Genau:
Er könnte sich eine offizielle Bestätigung von der Personalstelle geben lassen, ob diese Tätigkeitsdarstellung auch den auszuübenden Tätigkeiten entspricht, das benötigt er ja, damit er seine Arbeit machen kann.
Und wenn die Personaler stumpf das bejahen, dann schnappt die Falle in Form der Tarifautomatik zu.

Max:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 10.01.2019 12:30 ---Ich staune immer wieder darüber, wenn hier im Forum berichtet wird, dass es keine Tätigkeitsdarstellungen, Stellenbeschreibungen oder sonstwie schriftliche Nachweise darüber geben würde, was man eigentlich zu tun hat, wozu man befugt ist und wozu nicht.

--- End quote ---

Werden die ausgeübten Tätigkeiten automatisch zu den übertragenen Tätigkeiten wenn keine Tätigkeiten übertragen wurden?  Oder kann der AG später frei entscheiden welche Tätigkeiten er überträgt,  wenn nach Jahren festgestellt wurde,  dass dies vergessen wurde.

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