Moin,
ich habe jetzt auch die Günstigkeitsprüfung erhalten, ähnlicher Fall, ich bin demnach 7 Monate in der ehemalgen Stufe drei gewesen, was habt ihr als Begründung beim Widerspruch angegeben. Ich hatte gehofft es gibt mittlerweile ein Gerichtsurteil, das ich direkt mit anführen kann.
Am Urteil arbeite ich seit Jahren
darauf würde ich nicht warten, da du nur vier Wochen hast.
Als Begründung darfst du gerne meinen letzten Post auf Sinnhaftigkeit kontrollieren und dann nehmen, wenn du den Sachbearbeiter erschlagen möchtest
Ansonsten reicht es vielleicht, nur kurz auf Anlage 5 und die laufenden Verfahren zu verweisen...
... aber alles ohne Gewähr...