Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
MoinMoin:
"Abzocke" an dem System ist, das nicht jeder Zugang dazu hat.
Ich persönlich Frage mich aber tatsächlich wie die Situation (früher) für die Beamte im einfachen Dienst (A4/A5) ist (war) und wie diese mit der finanziellen Belastung umgegangen sind, insbesondere da es damals ja noch "üblich" war, das man Alleinverdiener mit 3 Kinder war.
Finanzer:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.01.2019 07:49 ---Ich persönlich Frage mich aber tatsächlich wie die Situation (früher) für die Beamte im einfachen Dienst (A4/A5) ist (war) und wie diese mit der finanziellen Belastung umgegangen sind, insbesondere da es damals ja noch "üblich" war, das man Alleinverdiener mit 3 Kinder war.
--- End quote ---
Die Frage stelle ich mir bereits bei einigen Mitarbeitern im mittleren Dienst.
MoinMoin:
--- Zitat von: clarion am 17.01.2019 21:02 ---Ich beobachte in meinem Amt im Übrigen, dass der Aufstieg in den Entgeltstufen für TB keineswegs ein Selbstläufer ist! In meinem Amt habe ich im Gegenteil die Erfahrung gemacht, dass Beamte leichter aufsteigen, mit etwas Geduld kommt auch irgendwann eine Planstelle.
--- End quote ---
Meinst du Entgeltstufen oder Entgeltgruppe?
Wenn ersteres, dann höre ich zum ersten mal, dass ein Amt tatsächlich von der tariflichen Möglichkeit der Verlängerung der Stufenlaufzeit gebrauch macht.
Wenn letzteres, dann verstehe ich nicht die Aussage, im Gegenteil: Wenn ich als TB eine höhere EG ("Aufstieg") will, dann bekomme ich dieses doch wesentlich leichter als ein Beamter: Stelle aussuchen, bewerben, genommen werden und fertig. Und dass Bundesweit, bei jeder öffentlichen Stelle (egal ob Kommune, Bund oder Land), ohne ein Beamtenrechtskorsett.
Oder ist damit gemeint, dass es im öD weniger höherwertige TB Stellen als höherwertige Beamten Stelle gibt?
Houana:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.01.2019 08:04 ---
--- Zitat von: clarion am 17.01.2019 21:02 ---Ich beobachte in meinem Amt im Übrigen, dass der Aufstieg in den Entgeltstufen für TB keineswegs ein Selbstläufer ist! In meinem Amt habe ich im Gegenteil die Erfahrung gemacht, dass Beamte leichter aufsteigen, mit etwas Geduld kommt auch irgendwann eine Planstelle.
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Meinst du Entgeltstufen oder Entgeltgruppe?
Wenn ersteres, dann höre ich zum ersten mal, dass ein Amt tatsächlich von der tariflichen Möglichkeit der Verlängerung der Stufenlaufzeit gebrauch macht.
Wenn letzteres, dann verstehe ich nicht die Aussage, im Gegenteil: Wenn ich als TB eine höhere EG ("Aufstieg") will, dann bekomme ich dieses doch wesentlich leichter als ein Beamter: Stelle aussuchen, bewerben, genommen werden und fertig. Und dass Bundesweit, bei jeder öffentlichen Stelle (egal ob Kommune, Bund oder Land), ohne ein Beamtenrechtskorsett.
Oder ist damit gemeint, dass es im öD weniger höherwertige TB Stellen als höherwertige Beamten Stelle gibt?
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Er meint mit Sicherheit die Entgeltgruppen. Ich habe auch in meiner Verwaltung z.B. die Erfahrung gemacht, dass allein aufgrund der Anforderungen an interne Bewerber das starre Beamtensystem auch auf TB angewandt wird. Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind. Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw. Bei Beamtenstellen gibt's wenigstens einige, die v.a. im Eingangsamt doppelt bewertet sind und die erste Beförderung absehbar ist.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Houana am 18.01.2019 08:12 ---Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind.
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Das ist jedoch eine rein interne Entscheidung des Arbeitgebers und meines Erachtens zu kurzsichtig gedacht. Möglicherweise ist ein Bewerber auf eine 11er-Tätigkeit, der gerade Tätigkeiten nach 9c ausübt, geeigneter, als ein 10er-Bewerber. Der 9c-Bewerber wird in dem Fall jedoch ausgeschlossen.
--- Zitat von: Houana am 18.01.2019 08:12 ---Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw.
--- End quote ---
Sofern die Tätigkeiten höherwertig sind, gibt es die Zulage nach § 14 TVöD - sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ich höre schon die Erwiderung, dass der Arbeitgeber diese nicht zahlt (da ja die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen worden ist) und der Arbeitnehmer aus Angst, bei Einforderung der Zulage die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen zu bekommen...
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