Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Spid:
Die Entscheidungsnotwendigkeit zwischen dem Verbleiben im öD unter den gegebenen Bedingungen und einem Wechsel in die Privatwirtschaft wäre unter der Prämisse, beide Entscheidungen würden aus individueller Perspektive gleich nachteilig bewertet ein Dilemma. Dieses wurde aber weder vom TE noch von @kanute1 geschildert. Keiner außer mir, auch nicht Du, @MoinMoin, hat ein Dilemma beschrieben. Deshalb bleibt die Frage, welches @kanute1 meinte.
kanute1:
Das Dilemma ist aus meiner Sicht das die Arbeit im ÖD Spaß macht. Durch den Rückstand hat man immer etwas neues was man ausprobieren und einführen kann. Nur das ist eben auch der Nachteil. Für das Gehalt einer Putzfrau wird erwartet das wir uns in unserer Freizeit selbstständig fortbilden um den Laden am laufen zu halten und mit massiven Überstunden dafür sorgen müssen, dass es vorwärts geht.
Den gleichen Stress bekomme ich für das doppelte Gehalt auch überall anders nach geworfen. Und die Lösung des ÖD kann wirklich nicht sein die guten ziehen zu lassen, weil sie sich ausgenutzt fühlen und den Rest die Mangel wirtschaft verwalten zu lassen. Finde ich jedenfalls. Aber vielleicht hab ich auch einfach nur zuviel Ehrgeiz...
Spid:
Mir erschließt sich diese behauptete Erwartungshaltung bezüglich Weiterbildung und Überstunden nicht. Wird gefordert, bis zu Zeitpunkt X müsse sich der AN diese oder jene Fachkenntnisse angeeignet haben und dafür seine Freizeit einsetzen? Dann ist diese Forderung ohnehin unrechtmäßig und kann zurückgewiesen werden. Und Überstunden müssen angeordnet werden, da es sich offenkundig um vorhersehbare Überstunden handelt, unterliegt die Anordnung der Mitbestimmung durch PR/BR. Jener sollte schon ein waches Auge darauf haben, daß einzelne Beschäftigte/Beschäftigtengruppen nicht über Gebühr belastet werden. Werden Überstunden nicht angeordnet, werden sie auch nicht erwartet.
kanute1:
--- Zitat von: Spid am 20.01.2019 10:45 ---Mir erschließt sich diese behauptete Erwartungshaltung bezüglich Weiterbildung und Überstunden nicht. Wird gefordert, bis zu Zeitpunkt X müsse sich der AN diese oder jene Fachkenntnisse angeeignet haben und dafür seine Freizeit einsetzen?
--- End quote ---
Es ist in der Softwareentwicklung normal sich selbst weiterzubilden. Es gibt immer irgendwelche neuen Dinge die man ausprobieren sollte um effizienter und schneller arbeiten zu können. Würden die paar Leute die sich in der IT des ÖD reinhängen auch Dienst nach vorschrift machen, wäre die ganze Geschichte schon lange kollabiert. Außerdem kann uns niemand sagen, wo wir uns weiterbilden sollen. Unsere vorgesetzten sind alles Beamte die außer Verwaltung nichts können. Reichlich unvorteilhaft. Aber noch das geringste übel.
Dann ist diese Forderung ohnehin unrechtmäßig und kann zurückgewiesen werden. Und Überstunden müssen angeordnet werden, da es sich offenkundig um vorhersehbare Überstunden handelt, unterliegt die Anordnung der Mitbestimmung durch PR/BR. Jener sollte schon ein waches Auge darauf haben, daß einzelne Beschäftigte/Beschäftigtengruppen nicht über Gebühr belastet werden. Werden Überstunden nicht angeordnet, werden sie auch nicht erwartet.
Ich weiß nicht wie bei euch der Personalrat ist. Aber bei uns interessiert ihn das alles nicht. Die Deckelung der Überstunden wird regelmäßig aufgehoben und auf Drohung das man sich was neues sucht, wenn sich die Lage nicht besser kommt nur ein: "Man wüsste ja gar nicht wie gut man es im ÖD hat."
Ist ja auch schön für die hälfte des Branchen üblichen Gehalts zu arbeiten. Wirklich paradiesisch diese Wertschätzung der Arbeitnehmer.
Spid:
Ob etwas aus irgendeiner Perspektive heraus „normal“ nach welcher Definition auch immer ist, ist doch völlig unbeachtlich. Entweder der AG erwartet Weiterbildung und stellt Zeit und Mittel dafür zur Verfügung oder er erwartet sie nicht. Sieht der AN die Notwendigkeit für Weiterbildung im Interesse des AG, kann er diesem ja die entsprechende Maßnahme vorschlagen - entweder er stimmt zu oder die durch die Weiterbildung vermittelten Fertigkeiten stehen eben nicht zur Verfügung. Ja, so einfach ist das.
Mir erschließt sich auch - weder hier noch sonstwo - der Verweis auf „Dienst nach Vorschrift“. Gute Arbeit ist immer Dienst nach Vorschrift, insbesondere im öD, dessen Handeln zwingend rechtsgebunden zu erfolgen hat. Wer seine Aufgaben nicht vorschriftsgemäß erledigen kann, ist offenkundig überfordert. Und wenn vorschriftsgemäßes Handeln zum Kollabieren von was auch immer führt, ist das doch ein reines AG-Problem, insbesondere dann, wenn dessen Entscheidungen zu diesem behaupteten Kollabieren führen.
PR/BR werden gewählt, man hat also immer den PR/BR, den man verdient.
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