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Probleme mit Chef

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Amiga:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.02.2019 13:06 ---Ich denke das ein pauschales CC an den Chef, bei allen Ausgangsmails, durchaus mit der DSGVO gedeckt ist, sofern es sich eben um ein reines betriebliches Emailkoto ohne private Nutzung handelt (und davon möchte ich doch stark ausgehen).

--- End quote ---

Da selbst die E-Mail-Adressen unter die DSGVO fallen, ist das ein Verstoß diese zu veröffentlichen. Außerdem darf sich der selbst ernannte Chef keinen Zugriff auf E-Mails laut TKG verschaffen. Anders sieht es aus, wenn der AG eine offizielle Anweisung erteilt und vielleicht eine Dienstanweisung hierfür erstellt wird. Ich kann noch einmal nur eindringlich warnen, dass einfach abzutun. Ich würde hier den PR, den Datenschutzbeauftragten informieren und den "Chef" diesmal gleich ins "cc" setzen.

Aber es stimmt schon. Man muss beide Seiten hören, um sich eine abschließende Meinung zu bilden, was hier erfahrungsgemäß nicht möglich ist.

Texter:
Der Chef wird sich bedanken. Es gibt übrigens auch "BCC".

Wenn der Chef die Ausgangspost lesen will, dann liest er sie. So oder so.

Amiga:

--- Zitat von: Texter am 18.02.2019 15:13 ---Der Chef wird sich bedanken. Es gibt übrigens auch "BCC".

Wenn der Chef die Ausgangspost lesen will, dann liest er sie. So oder so.

--- End quote ---

Der soll sich auch bedanken, weil man ihn auf einen Missstand hinweist, ohne dass er dafür geradestehen muss im Nachhinein. Weiterhin hilft ein blind carbon copy nicht weiter, weil es dennoch nicht erlaubt ist meiner Meinung nach. Ich lass mich gern eines Besseren belehren, bin da aber zuversichtlich.

Lars73:
Wenn man an eine Institution (Behörde/Ministerium) schreibt ist damit grundsätzlich eine Einwilligung zur Nutzung der E-Mail Adresse etc. verwenden um die Antwort zu ermöglichen. Ein Sachbearbeiter darf in der Regel nur im Rahmen der Übertragenen Aufgaben agieren. Der Referatsleiter könnte einen umfassenden Schlusszeichnungsvorbehalt einlegen oder auch eben über alle Vorgänge informiert zu werden. Wobei ja sogar fraglich ist ob die Vorgänge tatsächlich beim Sachbearbeiter eingehen oder im Referatspostfach oder ggf. beim Referatsleiter.

Eine Veröffentlichung der E-Mail Adresse stellt der geschildetere Sacuverhalt nicht da. Natürlich darf man nicht einfach diverse Personen in CC haben die nichts mit dem Vorgang zu tun haben.

Das persönliche Kommunikation mit dem PR etc. nicht unter die Anweisung fallen ist auch klar.

Zur eigentlichen Frage.
Grundsätzlich kann man den Personalrat ansprechen und mit denen dann auch klären ob und wie diese agieren. Es kann ja auch schon sinnvoll sein mal zu analysieren wie die Situation von einem Dritten (der die Behörde kennt) interpretiert wird. Daneben bieten viele Bundeseinrichtungen auch Sozialberatung etc. an. Auch das ist eine gute Chance die Situation neutral zu analysieren.

Tagelöhner:
Lass Dich nicht unterkriegen, ich kenne diesen Vorgesetztentyp sehr gut. Bei ihm genießen diejenigen Kollegen ein hohes Ansehen, die ständig bei ihm vorsprechen und ihm das Gefühl vermitteln, was für ein erfolgreicher und angesehener Chef er doch ist. Zum Dank wird dann gerne großzügig über Minderleistung und andere Verfehlungen hinweg gesehen, und um diese Charakter-/Führungsschwäche anderweitig zu kompensieren, werden andere Mitarbeiter drangsaliert. Allein die Tatsache, dass er grundsätzlich in Kopie in den E-Mail-Verkehr einbezogen sein will. Normalerweise winkt da jeder vernünftige Vorgesetzte irgendwann ab und setzt Prioritäten, da er ansonsten gnadenlos absäuft.

Bei so einem Vorgesetzten hat man grundsätzlich schlechte Karten, wenn man einfach nur seine Arbeit zuverlässig und sorgfältig erledigt, da dessen Wahrnehmung oft derartig verzerrt ist, dass es nur noch hilft sich ein dickes Fell wachsen zu lassen, sich nicht angreifbar zu machen und ihn konsequent mit Ignoranz zu strafen oder die Dienststelle zu verlassen.

Wärst du Tarifbeschäftigter und damit nicht den Zwängen des Beamtensystems ausgesetzt, würde ich Dir allein für Deine geistige Gesundheit empfehlen, ihn z. B. in Besprechungen mit seinen Verfehlungen/Entscheidungen und deren Konsequenzen zu konfrontieren. Dies natürlich immer sachlich, vor neutralen Zeugen und am besten direkt fürs Protokoll. Ich kann auch empfehlen, ständig Problemfälle, die eine zügige Entscheidung erfordern, an ihn heranzutragen. Irgendwann wächst es dem Chef dann gerne mal über den Kopf und er erreicht die vielleicht nötige Erdung um wieder halbwegs zur Normalität zurückzufinden.

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