Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Probleme mit Chef
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Amiga am 19.02.2019 10:23 ---Es gibt keine Grundlage für pauschales CC und BCC schließt das natürlich mit ein.
--- End quote ---
Wenn ich den Sachverhalt richtig gelesen habe, ging es doch gar nicht um ein pauschales CC.
Sondern nur bei Vorgängen, somit Arbeit, Dienstgeschäft, oder hat hier das tatsächlich irgend jemand so verstanden, dass der Chef selbst dann in CC gesetzt werden will, wenn man mal eben einen Liebesgruß nach Hause schickt (sofern private E-Mail-Nutzung erlaubt), dem Personalrat schreibt oder irgendwas mit dem Personalreferat abklären muss?
Wenn es aber das Dienstgeschäft betrifft, sehe ich kein Problem darin, ihn in CC zu nehmen.
Schließlich dient das ja auch als berechtigtes Interesse, um selbiges aufrecht zu erhalten, wenn man z. B. einmal krank ist oder im Urlaub. Dann hat zumindest der Chef eine E-Mail, die in dieser Zeit ggf. wieder relevant werden könnte oder kann sich in einen Vorgang, der just in dieser Zeit wichtig wird, einlesen und auf dem aktuellen Stand der Dinge halten.
Wird bei uns auch so gehandhabt, wenngleich ich noch nicht erlebt habe, dass man dermaßen wie beschrieben gerügt wird, wenn man es mal vergisst. Das sollte nur nicht laufend vorkommen.
Amiga:
Das Thema wird doch interessanter als ich dachte. So hat jeder unterschiedliche Ansichten, die ich so nicht auf dem Schirm hatte. Ich musste gefühlt hunderte von Formulare und sonstwas unterschreiben, dass ich den Datenschutz einzuhalten habe usw. mit Androhung von Strafen und Konsequenzen. Da würde ich mich jedenfalls erst einmal rückversichern bei unserer Datenschutzbeauftragten, sofern man sie denn auch erreicht.
TheITGuy:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.02.2019 10:36 ---Doch die Grundlage heißt berechtigtes Interesse und das konkluendes Verhalten eines Emailteilnehmers.
--- End quote ---
Noch besser: Die Grundlage heißt DGSVO, Art. 6, 1e:
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
- die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
Wer einer Behörde eine offizielle Anfrage schickt, darf damit rechnen, dass die Daten verarbeitet werden. Weder ist hierfür eine Einwilligung notwendig, noch besteht ein Widerspruchsrecht.
MoinMoin:
@TheITGuy
Danke für die Konkretisierung
@Amiga
Wenn du so was unterschrieben hast, ohne es zu lesen oder zu verstehen, dann ist es bitter und du hättest vorher den AG auffordern sollen, dass er bitte auf deine Fragen, wie zu verfahren ist antworten soll (bevor du unterschreibst), Respektive du eine Schulung haben willst.....
DSGVO Panik ist oftmals nicht angebracht, da die Regeln in D grösstenteils schon vorher gegolten haben.
Amiga:
Naja das ist schon Jahre her und wurde als Voraussetzung für den Arbeitsvertrag so verlangt. Friss oder stirb an der Stelle und ich persönlich habe mit dem Datenschutz auch keine Probleme und verfalle schon gar nicht in Panik.
Dennoch würde ich mich eben in solch einem weitreichenden Fall rückversichern. Wenn derjenige mir sagt, dass das OK sei, dann ist das so. Da ich nun einmal an einer Uni arbeite und viele mit ihrem Privatkram da verstrickt sind, ist es für mich nicht eindeutig.
Wenn mir jemand eine Anfrage schickt, die normalerweise nur mich und den Anfragenden betrifft, bezweifle ich noch immer die Notwendigkeit der Weiterleitung an eine Stelle, die damit nichts zu tun hat. Daher trifft auch DGSVO, Art. 6, 1e hier meiner Meinung nach nicht zu. Und von konkludenter Zustimmung steht nun mal an der Stelle nichts in der DGSVO, wie es oben im Thread mal anklang.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version