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Probleme mit Chef
Sjuda:
Abgesehen davon, dass es hier nicht um eine datenschutzrechtliche Einordnung eines Sachverhaltes geht, würde ein entsprechender Hinweis an den Vorgesetzten sicher nicht zur Entspannung der Lage beitragen.
Insofern ist die Diskussion nicht sehr hilfreich.
MoinMoin:
--- Zitat von: Amiga am 19.02.2019 14:21 ---Wenn mir jemand eine Anfrage schickt, die normalerweise nur mich und den Anfragenden betrifft, bezweifle ich noch immer die Notwendigkeit der Weiterleitung an eine Stelle, die damit nichts zu tun hat. Daher trifft auch DGSVO, Art. 6, 1e hier meiner Meinung nach nicht zu. Und von konkludenter Zustimmung steht nun mal an der Stelle nichts in der DGSVO, wie es oben im Thread mal anklang.
--- End quote ---
Eine Anfrage auf deinen Dienstemail betrifft nicht dich persönlich, sondern deine Aufgabe innerhalb eures Ladens.
Insofern betrifft es deine Dienstposten und den Anfragenden.
Die Notwendigkeit der Weiterleitung besteht, wenn es eine entsprechende Anweisung gibt.
Und natürlich ist es niemals jemand der damit nichts zu tun hat, sondern eben doch jemand der damit etwas zu tun hat, und sei es dass es deine Vertretung ist.
Gibt es diese Anweisung nicht, besteht eben ja auch keine Notwendigkeit es zu tun, ausser wenn der Workflow es gebietet (z.B. Vertreter muss den Termin überwachen).
Ein konkluendes Verhalten liegt vor, wenn nicht im Anschreiben eine persönlich/vertraulich o.ä. Anzeichen zu finden sind, dass eine reine biliterale Kommunikation gewünscht ist.
Wenn der Anfragende es nicht ausschliessen kann, dass deine Email auch von anderen gelesen und weiterbearbeitet wird (Vertretung) oder es zum normalen Verfahren gehören kann, dass an dem Verfahren Andere zur Abarbeitung hinzugezogen werden, dann gibt er damit seine Zustimmung zur Verarbeitung.
Amiga:
@MoinMoin
Ich will ja nur darauf hinaus, ob es der direkte Vorgesetzte verlangen darf oder ob es vom AG also ganz oben kommen muss. Ich würde mich so nicht überwachen lassen wollen. Mein direkter Vorgesetzter hätte dann nämlich auch die Möglichkeit zu lesen, was ich mit seinem Vorgesetzten so alles und wir über ihn schreibe(n) ;D. Ui ui da gäbe es dann Zoff glaube ich.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Amiga am 19.02.2019 15:52 ---Mein direkter Vorgesetzter hätte dann nämlich auch die Möglichkeit zu lesen, was ich mit seinem Vorgesetzten so alles und wir über ihn schreibe(n) ;D. Ui ui da gäbe es dann Zoff glaube ich.
--- End quote ---
Das klingt dann aber doch mehr danach, als würde es um Privatgespräche handeln, die mit dem Dienstgeschäft nichts zu tun haben. Die habe ich hier auch und die gehen die Chefin nichts an, aber wenn ein dienstlicher Vorgang per E-Mail geklärt werden muss, sind wir gehalten, sie mit in CC zu setzen. In solchen Mails beginne ich dann aber auch keine Privatgespräche, sondern spare die mir für die Mails auf, die nicht in CC an die Chefin gehen.
Amiga:
@Kaffeetassensucher
Das wäre eine Möglichkeit. Weiter oben ging es aber schon um ein pauschales CC und die Weiterleitung >>jeder<< E-Mail.
Also bei uns hätten die dann alle mind. zwei Accounts in Outlook. Einmal dienstlich, einmal zum Lästern.
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