Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
hat er:
--- Zitat von: Spid am 17.09.2019 13:15 ---Sie findet sich naheliegenderweise im TVÜ-L in §29e, der die recht eindeutige Überschrift „Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020“ trägt.
--- End quote ---
Vielen Dank dafür, hast Recht, hätte man auch selber finden können, jetzt kommt das große ABER :-)
Im Tarifvertrag steht:
bisherige Endgeldgruppe neue Endgeldgruppe
E8 S7, S8a, S8b
E9a S9, S10, S11a
E9b S11b bis S14
in dem Text zur Anlage der Überleitungen jedoch, steht
E9a S8b
und dann steht weiterhin, dass die S8b nur 4 Stufen hat, die Stufe 4 also die Endstufe ist. Im TVL unter der E9a gab es jedoch 6 Stufen, bedeutet, in der neuen S Tabelle sind alle die Kollegen, schlechter gestellt oder habe ich hier einen Denkfehler?
Spid:
Wo soll das stehen?
hat er:
--- Zitat von: Spid am 17.09.2019 13:38 ---Wo soll das stehen?
--- End quote ---
jetzt könnte ich mal steil aus der Kurve kommen, erstens was soll wo stehen (da ich mehreres aufgeführt habe) und zweitens, kann man es finden, wenn man es sich durchliest :-)
Das die Stufe 4 die Endstufe ist, steht direkt unter der Überleitung als * gekennzeichnet...
Die erste Überleitung steht im Haupttarifvertrag der TDL was die generelle Überleitung der Endgeldstufen betrifft aber ich bilde mir ein, dass die Überleitung hiervon aussen vor ist...daher der § den du mir nanntest.
Spid:
--- Zitat von: hat er am 17.09.2019 13:42 ---
--- Zitat von: Spid am 17.09.2019 13:38 ---Wo soll das stehen?
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jetzt könnte ich mal steil aus der Kurve kommen, erstens was soll wo stehen (da ich mehreres aufgeführt habe) und zweitens, kann man es finden, wenn man es sich durchliest :-)
Das die Stufe 4 die Endstufe ist, steht direkt unter der Überleitung als * gekennzeichnet...
Die erste Überleitung steht im Haupttarifvertrag der TDL was die generelle Überleitung der Endgeldstufen betrifft aber ich bilde mir ein, dass die Überleitung hiervon aussen vor ist...daher der § den du mir nanntest.
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Im TV-L sind keine Regelungen zur Überleitung enthalten. Diese finden sich ausschließlich im TVÜ-L.
Rattgeber:
https://www.tdl-online.de/tvue-laender.html
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