Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694388 times)

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1470 am: 04.11.2019 08:00 »
Das hiesige Landesarbeitsgericht hat übrigens entschieden, dass die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht von § 12a ArbGG verdrängt wird, entgegen der Rechtsprechung des BAG. Revision ist zugelassen (SächsLAG, Urt. v. 17.07.2019, Az. 2 Sa 364/18).

Daher empfhielt sich, sogleich die 40 EUR geltend zu machen, um den AG auch zu an seine Pflichten zu mahnen.

Hm, hier steht es anders....

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/gute-nachrichten-fuer-alle-arbeitgeber-aus-erfurt-keine-verzugspauschale-im-arbeitsrecht/

Ändert ja nichts an der Vorgehensweise der Ämter. Bin gespannt ob diesen Monat was passiert, oder ob Deine Information zur Umsetzung korrekt ist :-)

msx

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Antw:Überleitung -> Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1471 am: 04.11.2019 08:35 »

Denn bei mir ist so, dass ich seit Sommer 2017 in Stufe 2 bin und der Personaler sagte mir,
Wann sagte er dieses, vor oder nach der diesjährigen Änderungen ?

@WasDennNun: Im Sommer habe ich den Personaler gefragt, also nach der diesjährigen Änderung...


TV-Ler

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Antw:Überleitung -> Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1472 am: 04.11.2019 09:03 »

Denn bei mir ist so, dass ich seit Sommer 2017 in Stufe 2 bin und der Personaler sagte mir,
Wann sagte er dieses, vor oder nach der diesjährigen Änderungen ?

@WasDennNun: Im Sommer habe ich den Personaler gefragt, also nach der diesjährigen Änderung...
Ein Personaler kennt Regelungen ebenso üblicher- wie sinnvollerweise erst dann, wenn sie ihm "amtlich" vorliegen. Das war im Sommer bzgl. der diesjährigen Regeländerungen noch längst nicht der Fall ...

Steve 69

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1473 am: 04.11.2019 09:26 »
Meine Dienststelle ( zahlen selber aus) hat die Nachzahlung mit der Oktoberabrechnung umgesetzt.  Auf der Versienstabrechnung steht auch der Passus " Auszahlung unter Vorbehalt......" nicht drin.  Also sind die Verträge definitiv unterschrieben  :D

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1474 am: 04.11.2019 10:36 »
Ein Mitarbeiter vom Landesamt für Finanzen RLP hat mir eben mitgeteilt, dass die noch keine Durchführungshinweise haben. Laut seinen Informationen wären die Verträge noch nicht unterschrieben!  :o :(
Daher wissen die noch nicht wann nachgezahlt wird!  >:( Er könnte mir da leider nicht weiter helfen!  :-\

Nixe79

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1475 am: 04.11.2019 10:48 »
Ich habe mich mal an das Finanzministerium Niedersachsen gewandt und nachgehakt, wann die Durchführungshinweise denn veröffentlicht werden. Daraufhin kam diese Antwort:

Sehr geehrte Frau...

Die Durchführungshinweise zur Tarifeinigung unter anderem zur Überleitung in die Entgeltgruppen 9a und 9b werden derzeit innerhalb der Mitgliedsländer der TDL abgestimmt. Voraussichtlich werden Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen auf der Seite des MF eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen




Ich wusste gar nicht , dass das Thema nochmals innerhalb der einzelnen Mitgliedsländer abgestimmt werden muss. Es ist doch alles unterschrieben.....oder ist das Hinhaltetaktik?

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1476 am: 04.11.2019 10:51 »
Das ist mal ne interessante Aussage. Vermute langsam auch Taktik....

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1477 am: 04.11.2019 11:04 »
Ich wusste gar nicht , dass das Thema nochmals innerhalb der einzelnen Mitgliedsländer abgestimmt werden muss. Es ist doch alles unterschrieben.....oder ist das Hinhaltetaktik?
Durchführungshinweise sind arbeitgeberinterne Regelungen für die Personal- und Bezügestellen.
Ohne unterschriebene Tarifverträge gäbe es keine Notwendigkeit, die die Durchführungshinweise anzupassen ...

Mit Taktik hat das nichts zu tun.

Nixe79

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1478 am: 04.11.2019 11:07 »
Richtig, das ist mir bekannt. Es dient lediglich den Bezügestellen bzw. Personalstellen. Aber wieso solche Aussage? Es wurde doch alle bereits unterschrieben, die Tarifverträge sind durchgewunken.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1479 am: 04.11.2019 11:08 »
Und wenn jetzt TB ihrerseits ihrer Hauptpflicht nicht oder zumindest nicht vollständig nachkämen, weil sie noch auf die Durchführungshinweise der Gewerkschaft warten? Ich meine, ohne Durchführungshinweise weiß man ja gar nicht, wie man das Erbringen der Hauptpflicht korrekt durchführt, sehen die AG ja genauso...

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1480 am: 04.11.2019 11:24 »
Richtig, das ist mir bekannt. Es dient lediglich den Bezügestellen bzw. Personalstellen. Aber wieso solche Aussage? Es wurde doch alle bereits unterschrieben, die Tarifverträge sind durchgewunken.
Wie gesagt, wären die Tarifverträge nicht durchgewunken (=unterschrieben) gäbe es keine Grundlage auf der die Durchführungshinweise angepasst werden könnten. Da beißt sich also nichts, wie du zu glauben scheinst.

Die Arbeitgeberseite will vermeiden, das der einzelne Sachbearbeiter seine eigene Lesart der tariflichen Regelungen entwickelt. Dafür dienen die Durchführungshinweise. Und auch da will man zwischen den einzelnen Arbeitgebern (=Ländern) ein möglichst einheitliche Linie wahren. Daher die Abstimmung innerhalb der TdL.

Spid hat natürlich recht, wenn er darauf verweist, das diese Arbeitgeberinterna für die Beschäftigten im Grunde ohne Belang sind ...

... andererseits rührt kein Personaler ohne Durchführungshinweise einen Finger ...



Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1481 am: 04.11.2019 11:28 »
In anderen Tarifwerken vereinbart man eine Umsetzungsfrist - dann kann man sich Zeit lassen, solange sie nicht verstrichen ist. In den Tarifwerken des öD fehlt eine solche, mithin gerät der AG unmittelbar in Verzug. Ich würde mir wirklich mal ein paar tausend klagende TB wünschen...

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1482 am: 04.11.2019 12:40 »
Einige Arbeitgeber fangen sich in der EDV. Statt die paar komplizierten Fälle per Hand in den Bezügestellen einzupflegen, versuchen sie, den IT-Dienstleistern, das Überleitungsrecht zu erklären. Selber Schuld.
Die Tarifverträge sind seit Mitte September unterschrieben.

Padre

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k Entgeltgruppenzulage
« Antwort #1483 am: 04.11.2019 12:58 »
Die Tarifvertragsparteien haben schlicht Mist vereinbart. Durchführungshinweise begründen keinen Anspruch. Wenn Dein AG Dir das Gehalt zahlt, welches sich aus dem Mist, den die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, ergibt, hat er alles richtig umgesetzt. Übertarifliche Zahlungen, die sich aus Durchführungshinweisen ergeben, sind schlicht eine reine Großzügigkeit des AG, die er nach Belieben auch unterlassen könnte.

Ich sehe das auch so. Fakt ist, die Entgeltgruppenzulage steht ab dem 01.01.2020 zu Dispotion oder anders ausgedrückt sie fällt weg und zwar in den Gruppen 9a und 9b, also ab dem 01.01.2020 ist diese defintiv weg.

Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Ein Durchführungshinweis ist ein Witz. Somit ist es eine freiwillige Zahlung. Durchführungshinweis (Übertrariflich) ist eine "kann" Zahlung und gültig bis auf widerruf, oder?
Ich Frage mich warum sollte der AG hier (on Top) etwas bezahlen, wozu es kein Anspruch für den AN / TB (aus der Tätikeitkeit) ergibt.

Somit finden ich den Tarifvertrag, nachträglich betrachtet, nicht nur eine Katastrophe sondern auch noch richtig Stümperhaft. Weil es nach fast 11 Monaten und zig Gespräche zwischen Tarfparteien immer noch keine klare Aussage gibt, wer, was, wann und wie bekommt. Es ist toll, was diese Forum hier bietet und auch die sehr guten fundierte Aussagen. Danke an dieser Stelle an die Profis.

Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, muß ich als AN hier tätig werden, wenn ich von 9a nach 9b kommen will (vorrausgesetzt man erfülle die Anforderungen und ist nach staatl. gepr. Techniker in Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert). Um am Ende des Monats nicht weniger Geld (verlust der Entgeltgruppenzulage) hinnnehmen zu müßen, das wird ein unschöne Überraschung für einige werde, da bin ich mir sicher. Also es gibt kein Automatismus.

Der Garantiebtrag (von 9a auf 9b) ist statisch und verfällt bei der Nächstenstufe ( z.B. von 5 auf 6)?
Ab dem 01.01.2020 gitb es keine Entgeltgruppenzulage mehr somit erhalten die TB in 9a defintiv weniger Geld, oder?



TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k Entgeltgruppenzulage
« Antwort #1484 am: 04.11.2019 13:45 »
Ab dem 01.01.2020 gitb es keine Entgeltgruppenzulage mehr somit erhalten die TB in 9a defintiv weniger Geld, oder?
Wenn die Durchführungshinweise die Zahlung der Entgeltgruppenzulage vorsehen, dann "oder".