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[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Gerda Schwäbel:
Peinlich, da hat ja jemand gar keine Ahnung:
Wir begrüßen außerdem, dass diese Abschlagszahlung steuerlich so behandelt wird, wie wenn die monatlichen Erhöhungen von Anfang an erfolgt wären. Es treten also keine Progressionsnachteile ein.
Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und wurde noch nie anders gemacht!
MoinMoin:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 14:01 ---Peinlich, da hat ja jemand gar keine Ahnung:
Wir begrüßen außerdem, dass diese Abschlagszahlung steuerlich so behandelt wird, wie wenn die monatlichen Erhöhungen von Anfang an erfolgt wären. Es treten also keine Progressionsnachteile ein.
Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und wurde noch nie anders gemacht!
--- End quote ---
evtl. offtopic:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass rückwirdende Lohnzahlungen zurückgerechnet werden müssen?
Also wenn eine Lohnerhöhung ab Januar im Juni nachgezahlt werden, dann müssen die Monate nachgerechnet werden? Oder kann man den Betrag nicht auch als Einmalzahlung auszahlen?
Bei Beamten und/oder bei Angestellte?
Gerda Schwäbel:
Maßgeblich ist § 39b EStG. Da es sich bei dieser Nachzahlung ganz eindeutig nicht um einen "sonstigen Bezug" handelt, ist die Zahlung als "laufender Arbeitslohn" für den dazugehörigen Lohnzahlungszeitraum zu behandeln und die Steuer nach Abs. 2 zu berechnen. Allerdings würde auch die Behandlung als sonstigen Bezug nicht zu einem (spürbar) anderen Ergebnis führen.
Beamte (Richter und Soldaten) sind genauso davon betroffen wie Beschäftigte und Auszubildende.
MoinMoin:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 14:43 ---Maßgeblich ist § 39b EStG. Da es sich bei dieser Nachzahlung ganz eindeutig nicht um einen "sonstigen Bezug" handelt, ist die Zahlung als "laufender Arbeitslohn" für den dazugehörigen Lohnzahlungszeitraum zu behandeln und die Steuer nach Abs. 2 zu berechnen. Allerdings würde auch die Behandlung als sonstigen Bezug nicht zu einem (spürbar) anderen Ergebnis führen.
Beamte (Richter und Soldaten) sind genauso davon betroffen wie Beschäftigte und Auszubildende.
--- End quote ---
Ok, meine konkrete Frage ist: Muss man die einzelnen Monate nachrechne oder kann man die Einkünfte als Einkünfte im Auszahlungsmonat verrechnen (was ja eine andere Steuerprogression ergibt, die dann in der Jahreserklärung wieder ausgeglichen wird.)
BaWülerin:
Sprich, es wird in der Summe höher versteuert, als würden die Erhöhungen jeden Monat schon ausgezahlt, richtig?
Frage dazu, da dies ja regelmäßig bei Nachzahlungen (auch nach Beförderungen etc.) so war:
bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?
Danke für eure Rückmeldungen.
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