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[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Gerda Schwäbel:
@MoinMoin
Man muss (als Arbeitgeber) die Steuerberechnung für jeden einzelnen Monat der Nachzahlung neu aufrollen und für den Nachzahlungsbetrag genau den Betrag einbehalten, um den die Monatslohnsteuer sich erhöht. Dieser Betrag wird regelmäßig auch in der Bezügemitteilung dargestellt!
...
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: BaWülerin am 02.05.2019 16:04 ---Sprich, es wird in der Summe höher versteuert, als würden die Erhöhungen jeden Monat schon ausgezahlt, richtig?
--- End quote ---
Nein, das ist falsch. In dem Beispiel von MoinMoin gibt es keine "höhere Vesteuerung". Es wird nicht ein einziger Cent mehr erhoben, als wenn die höheren Beträge bereits ab Januar monatlich gezahlt worden wären.
--- Zitat von: BaWülerin am 02.05.2019 16:04 ---Frage dazu, da dies ja regelmäßig bei Nachzahlungen (auch nach Beförderungen etc.) so war:
bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?
--- End quote ---
Es war regelmäßig nicht so. Es ist Ihnen kein Schaden entstanden.
Wenn die Nachzahlung ins Vorjahr zurück geht (z. B. bei Beförderungen), dann liegt ein sonstiger Bezug vor und dann kann sich auch bei gleichbleibenden Steuermerkmalen ein kleiner Nachteil ergeben. Der wird aber grundsätzlich auch nicht beim (internen) Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen.
Eine Steuererstattung bekommen Sie z. B., wenn Sie im Laufe des Jahres befördert wurden und deshalb unterschiedlich hohe Monatsbeträge erhalten hatten - nicht aber, weil Nachzahlungen vorgekommen sind.
MoinMoin:
--- Zitat von: BaWülerin am 02.05.2019 16:04 ---bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?
--- End quote ---
Ja.
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 16:31 ---
--- Zitat von: BaWülerin am 02.05.2019 16:04 ---bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?
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Ja.
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Das verbreiten Sie hier schon seit Jahren, aber richtig wird es durch die Wiederholungen ganz sicher nicht.
MoinMoin:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 16:40 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 16:31 ---
--- Zitat von: BaWülerin am 02.05.2019 16:04 ---bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?
--- End quote ---
Ja.
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Das verbreiten Sie hier schon seit Jahren, aber richtig wird es durch die Wiederholungen ganz sicher nicht.
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Keine Ahnung was ich seit Jahren verbreite, aber ich Frage lieber noch mal nach:
Wenn ich eine Lohnerhöhung rückwirkend erhalte und diese nicht monatlich nachgerechnet werden würde, dann bekäme ich doch diese Steuer über die Jahreserklärung zurück? Oder nicht?
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 16:15 ---@MoinMoin
Man muss (als Arbeitgeber) die Steuerberechnung für jeden einzelnen Monat der Nachzahlung neu aufrollen und für den Nachzahlungsbetrag genau den Betrag einbehalten, um den die Monatslohnsteuer sich erhöht. Dieser Betrag wird regelmäßig auch in der Bezügemitteilung dargestellt!
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--- End quote ---
Dann natürlich nicht, das ist mir klar.
Aber wo steht denn jetzt geschrieben, dass eine Lohnerhöhung nicht auch als Einmalzahlung deklariert werden kann und somit eine Rückrechnung nicht erfolgt? (Das war meine eigentliche Frage)
Und wenn dem dann so ist, dann wird in diesem Monat der fiktive Steuersatz gewählt, den ich auf mein Jahreseinkommen hätte? Und diese Zahlung hätte dann keine Auswirkung auf die Jahreserklärung, sprich die liegt bei 0 (wenn nicht andere Faktoren dazu kommen).
//natürlich nur wenn nicht in der Dezember eine (internen) Lohnsteuerjahresausgleich Rechnung gemacht wird.
Oder missverstehen wir uns jetzt?
Also die zwei Konstellationen:
a) AG sagt sie erhalten ab Januar 100€ mehr und wir rechnen alles nachträglich korrekt ab im Mai und ihr bekommt für die Vormonate eine korrigierte Abrechnung. (Dann alles palletti und Jahreserklärung=0€ und so läuft es im öD)
b) der AG sagt: Ich zahle euch 100€ mehr pro Monat in diesem Jahr: Also bekommt ihr ab Mai 100€ mehr, plus einmalig 400€ für die Vormonate. Monatliche Steuer im Mai höher als in den anderen Monaten, und "zu niedrig" Anfang des Jahres, wird dann per Jahreserklärung <> 0 ausgeglichen.
und führt zum gleichen Ergebnis, Oder nicht?
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