Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verbesserung Techniker / Meister

<< < (26/188) > >>

Capo:

Falsch ist die Aussage von Spid nicht. Es gibt aber noch folgenden Passus:

Die Zulage ist auch zu zahlen an
•sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2) und
•nach § 3 Abs. 2 gleichgestellte Angestellte, z. B. gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung

Dafür wird deine Eingruppierung nach E9k wahrscheinlich nicht reichen.
würde aber trotzdem den Antrag stellen, ein Versuch kann ja nicht schaden.

Spid:

--- Zitat von: Neffets69 am 10.05.2019 14:54 ---
--- Zitat von: Blume am 10.05.2019 08:05 ---Okay dann fall ich raus, bin in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Ausbildung als Kommunikationselektroniker  und dann nebenbei die Technikerausbildung gemacht. Mein Kollege bei Verdi weiß überhaut nichts mehr von einer Technikerzulage für Neueingestellte nach der Umstellung vom BAT.

Danke für die Antworten.

--- End quote ---
Ob du rausfällst, muss dir erst einmal die Personalabteilung belegen! Ich würde an deiner Stelle den Antrag (findest du hier: https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundes-und-landesverwaltungen/bundes-fachkommission-vermessung-und-kartographie/++co++d86c34f2-5bf8-11e3-8fa4-52540059119e ) stellen. Bei uns bekamen alle (staatl. gepr.) Techniker die Zulage, nachdem diese den Antrag eingereicht hatten.

--- End quote ---

Nein, muß sie nicht - warum auch, es besteht offenkundig kein Anspruch. Sie müßte aber auch nicht, wenn es anders wäre.

Spid:

--- Zitat von: Capo am 10.05.2019 15:11 ---
Falsch ist die Aussage von Spid nicht. Es gibt aber noch folgenden Passus:

Die Zulage ist auch zu zahlen an
•sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2) und
•nach § 3 Abs. 2 gleichgestellte Angestellte, z. B. gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung

Dafür wird deine Eingruppierung nach E9k wahrscheinlich nicht reichen.
würde aber trotzdem den Antrag stellen, ein Versuch kann ja nicht schaden.

--- End quote ---

Der TE hat doch ausgeführt, als was er beschäftigt ist.

Der Kanzler:
Wie sieht es mit der Meisterzulage aus, welche Vorraussetzungen müssen dort vorhanden sein ausser den Meistertitel?

TV-Ler:

--- Zitat von: Der Kanzler am 13.05.2019 12:28 ---Wie sieht es mit der Meisterzulage aus, welche Vorraussetzungen müssen dort vorhanden sein ausser den Meistertitel?

--- End quote ---

§ 6 b (in der ab 1. November 1991 geltenden Fassung) des Tarifvertrages  über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982:

Zulage für Meister

Angestellte, die nach den Tätigkeitsmerkmalen

a)
 der Vergütungsgruppen IV b Fallgruppen 1 und 2, V b Fallgruppen 1 bis 3 und V c Fallgruppen 1 und 2 des Teils II Abschn. G,

b)
 der Vergütungsgruppen V b Fallgruppen 1 bis 5 und 7 bis 14, V c Fallgruppen 1 bis 5, 7 bis 11 und 13 bis 21, VI b Fallgruppen 2, 4, 9 bis 12, 15, 16 und 18 bis 20 und VII Fallgruppen 9 und 13 des Teils II Abschn. H,

c)
 der Vergütungsgruppen des Teils II Abschn. Q,

d)
 der Vergütungsgruppen V b Fallgruppen 1 bis 3, V c Fallgruppen 1 bis 3 und VI b Fallgruppe 1 des Teils II Abschn. R,

e)
 der Vergütungsgruppen V b Fallgruppen 1, 2 und 7, V c Fallgruppen 1 bis 3 und VI b Fallgruppen 1 und 2 des Teils IV Abschn. B

der Anlage 1 a zum BAT eingruppiert sind, erhalten eine Meisterzulage von monatlich 38,35 Euro.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version