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Verbesserung Techniker / Meister

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Spid:
Die Tarifvertragstexte sind frei zugänglich. Wo fände man dort ein „Begehungsverfahren“?

QuietscheEnte:
Dieses Verfahren wird hier so genannt, ob das im Tarifvertrag so verankert ist weiß ich nicht.
Die Mitarbeiter mussten ihre Tätigkeiten über ein halbes Jahr lang dokumentieren und vor einem Ausschuss einen Vortrag halten und wurden zu ihrer Dokumentation befragt. Danach wurde bewertet, ob die Tätigkeiten EG10 würdig sind.

Organisator:

--- Zitat von: QuietscheEnte am 05.06.2019 09:54 ---Wenn das so ist, warum mussten Kollegen von mir ein "Begehungsverfahren" bestreiten, um von der EG9k in die EG10 zu gelangen?  Wenn man nach entsprechenden Tätigkeiten überall eingruppiert werden kann?

--- End quote ---

Ohne zu wissen, was ein "Begehungsverfahren" ist würde ich darauf tippen, dass die zuständigen Personaler ihrer Arbeit nicht richtig nachkommen.

Konkret ist es doch nunmal so, dass jeder TB eine Tätigkeitsdarstellung hat, in der die übertragenen Tätigkeiten aufgeführt sind. Wenn z.B. nur Hilfstätigkeiten übertragen sind, sind auch nur diese auszuführen.

Verlangt der Arbeitgeber mehr, wäre dies mit einer neuen Tätigkeitsdarstellung umzusetzen.


--- Zitat ---Ich habe zu EG3 Zeiten keine Hilfsarbeiten ausgeführt, sondern selbstständig mit Dipl. Ing. zusammen Projekte bearbeitet, wie auch die nachkommenden Azubis angeleitet.

--- End quote ---

Na da freut sich der Arbeitgeber. Niedrig bewertete Aufgaben übertragen, höherwertige Aufgaben bekommen ;)

Spid:
@QuietscheEnte: Nein, ist es nicht. Im Tarifvertrag ist verankert, daß TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, siehe §12 Abs. 1 TV-L. Die Eingruppierung ist unabhängig von der Rechtsmeinung des AG und irgendwelcher Laienschauspielgruppenverfahren, die er zur Bildung derselben betreibt.

Organisator:

--- Zitat von: QuietscheEnte am 05.06.2019 10:12 ---Dieses Verfahren wird hier so genannt, ob das im Tarifvertrag so verankert ist weiß ich nicht.
Die Mitarbeiter mussten ihre Tätigkeiten über ein halbes Jahr lang dokumentieren und vor einem Ausschuss einen Vortrag halten und wurden zu ihrer Dokumentation befragt. Danach wurde bewertet, ob die Tätigkeiten EG10 würdig sind.

--- End quote ---

Oh Mann. Da würde ich mir aber ganz schnell einen anderen Arbeitgeber suchen.

Wie spid gebetsmühlenartig wiederholt - die übertragenen Tätigkeiten sind für die Eingruppierung ausschlaggebend. Nicht die tatsächlichen Tätigkeiten.

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