Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Spid:
So man sich auf die Höhergruppierung auf Antrag einige, wäre es wahrscheinlich, daß diese den normalen Regelungen zur Höhergruppierung folgte.
Micha:
Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.
LostinTVL:
Hallo Zusammen,
Ich habe mich dann mal eingelesen:
In dem Tarifeinigungspapier vom 02.03.2019 wird unter II -> Eingruppierung -> 4. -> Inkrafttreten der Änderung; im Übrigen zum 01.01.2020 erwähnt. Dieser Passus trifft auf Techniker der EG 9 zu, mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage.
In IV. Sonstiges Tarifrecht -> Punkt 1 Garantiebetrag bei Höhergruppierung wird im dem Einigungspapier zum 01.01.2019 bei einer Höhergruppierung um 180€ für EG9 – EG14 erwähnt.
Unter Punkt 2. Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b, wird unter Fußnote 5 erläutert, dass die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b umgewandelt wird. In Verbindung mit der Niederschrift vom 29.Oktober und dem 05./06. November 2018 in Berlin einigten die Tarifparteien sich unter IV. 5., dass die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben wird und die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr.9 entfällt.
Ist meine Rechnung also folglich richtig?
Aktuell EG9 Stufe3
Entgelt:3172,55 €
Entgeltgruppenzulage von 95,62€
Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 4 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3374,65€
Entgeltgruppenzulage von 95,62€
Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoentgelt auf 3479,93€, die Besitzstandszulage auf 98,67€.
Die Höhergruppierung in die EG9b auf Antrag, welche (vermutlich) bis zum 31.12.20 gestellt werden müsste und auf den 01.01.20 zurückwirkt.
Da die Höhergruppierung im TV-L auch weiterhin nicht stufengleich erfolgt, ergibt sich folgende Rechnung:
Die Besitzstandszulage wird zum Tabellenentgelt der EG9a Stufe 4 addiert = 3578,61€.
Daraus ergibt sich die Stufe 4 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 3781,78€ (EG9b Stufe 4) – 3578,61€ = 179,99€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 3 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 3578,61€ + 180€ = 3781,78€ entspricht somit dem genauen Tabellenwert der EG 9b Stufe 4.
Ab 01.01.2020 wäre somit die EG 9b Stufe 4 für mich zutreffend???
Wäre super nett, wenn jemand mal von den Profis drüber schaut oder ob ich etwas Gravierendes vergessen habe.
Vielen Dank im Voraus!!!
Spid:
Ich sehe nicht, daß eine Besitzstandszulage für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung relevant wäre oder werden würde.
TV-Ler:
--- Zitat von: Micha am 12.03.2019 06:32 ---Ich bin momentan in EG7 Stufe 5, komme ich dann auf Antrag am 1.1.2020 in die EG8 Stufe 5? Oder wie ist das mit den Stufenlaufzeiten?
--- End quote ---
--- Zitat von: Micha am 12.03.2019 06:49 ---Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.
--- End quote ---
Wie kommt es heute zu der Festlegung einer Höhergruppierung ca. eineinhalb Jahre im Voraus?
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