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TV-Ler:

--- Zitat von: LostinTVL am 12.03.2019 14:46 ---
Ist meine Rechnung also folglich richtig?

Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 4 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3374,65€
Entgeltgruppenzulage von 95,62€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoentgelt auf 3479,93€, die Besitzstandszulage auf 98,67€
--- End quote ---
Weder beträgt das Bruttoentgelt der EG9a Stufe 4 ab 01.01.19 3374,65€ noch steigt es zum 01.01.20 auf 3479,93€.

TV-Ler:

--- Zitat von: Spid am 12.03.2019 14:49 ---Ich sehe nicht, daß eine Besitzstandszulage für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung relevant wäre oder werden würde.

--- End quote ---
Davon ausgehend, das für die Höhergruppierungsregelungen der §29b Abs. 3 TVÜ-VKA Pate stehen wird, können Besitzstandszulagen durchaus die Stufenzuordnung beeinflussen.

@LostinTVL Bei dir geht es nicht um eine Besitzstandszulage, aber das hast du wohl beim kopieren und umpfriemeln meines Textes aus einem vorhergehenden Beitrag übersehen...  8)

Spid:
Ja - das war aber die erstmalige Überleitung in die EGO. Im TV-L befinden wir uns ja bereits in der EGO, die entsprechenden Tatbestände der Besitzstandszulagen wurden bereits entsprechend gewürdigt. Es wird nur ein bisschen an der EGO geschraubt, weshalb es strukturell schlicht nicht zu erwarten wäre. Vielmehr wäre bei Besitzständen mit Bezug zur Änderung eher ein Abschmelzen als eine Berücksichtigung zu erwarten, bei Besitzständen ohne Bezug zur Änderung ist zu erwarten, daß sie unangetastet blieben. Alles andere wäre arg überraschend - und strukturell unstimmig.

Micha:

--- Zitat von: TV-Ler am 12.03.2019 15:27 ---
--- Zitat von: Micha am 12.03.2019 06:32 ---Ich bin momentan in EG7 Stufe 5, komme ich dann auf Antrag am 1.1.2020 in die EG8 Stufe 5? Oder wie ist das mit den Stufenlaufzeiten?

--- End quote ---


--- Zitat von: Micha am 12.03.2019 06:49 ---Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.

--- End quote ---
Wie kommt es heute zu der Festlegung einer Höhergruppierung ca. eineinhalb Jahre im Voraus?

--- End quote ---
Der Antrag wurde zum 1.7.2019 gestellt und mir wurde gesagt das heuer nicht klappt, aber nächstes Jahr zum 1.7.2020. Mal sehen ob es dann auch so kommt.

TV-Ler:

--- Zitat von: Spid am 12.03.2019 15:58 ---Ja - das war aber die erstmalige Überleitung in die EGO. Im TV-L befinden wir uns ja bereits in der EGO, die entsprechenden Tatbestände der Besitzstandszulagen wurden bereits entsprechend gewürdigt. Es wird nur ein bisschen an der EGO geschraubt, weshalb es strukturell schlicht nicht zu erwarten wäre. Vielmehr wäre bei Besitzständen mit Bezug zur Änderung eher ein Abschmelzen als eine Berücksichtigung zu erwarten, bei Besitzständen ohne Bezug zur Änderung ist zu erwarten, daß sie unangetastet blieben. Alles andere wäre arg überraschend - und strukturell unstimmig.

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Kann ich nachvollziehen, allerdings hat die EGO TV-L ja auch die Besonderheit das die mit Einführung des TV-L 2006 abgeschafften und nur als Besitzstände weiterlebenden Vergütungsgruppenzulagen - die im Grunde Zwischenentgeltgruppen darstellten - in Form der „abgezinsten“ Entgeltgruppenzulagen 2012 auch für „NieBAT“-Beschäftigte wieder aufgelebt sind. Die BAT-Besitzstände sind daher in Bezug auf die derzeitig gültige Fassung der EGO nicht strukturell unstimmig. Beim jetzt anstehenden schrauben an der EGO sind die Entgeltgruppenzulagen daher voll zu berücksichtigen und beim BAT-Besitzstand Vergütungsgruppenzulage kann es kaum anders sein, da sich die höheren Beträge aus der kürzeren Bezugsdauer erklären.

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