Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Isie:
--- Zitat von: Blume am 28.02.2020 12:37 ---Ich kann nur Spid Ausführungen Recht geben.
Meine Personalabteilung hat mir mitgeteilt.
Die Entgeltgruppenzulage nicht dazugerechnet wird.
also heißt es nach der Höhergruppierung, altes Gehalt 9a/4 plus 180 Euro Garantiebetrag.
Keine Entgeltgruppenzulage mehr!
--- End quote ---
Richtig, keine Entgeltgruppenzulage mehr. Aber Entgeltzahlung in der Höhe, wie sie vor der Höhergruppierung zustand, also zusammengesetzt aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage aus der bisherigen Entgeltgruppe. Und zusätzlich steht der Garantiebetrag zu.
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf
Es kann natürlich sein, dass dein Arbeitgeber bei seiner Rechtsauffassung bleibt. Aber du solltest trotzdem deinen Anspruch auf Nachzahlung schriftlich geltend machen.
Spid:
Es gibt keinen Anspruch, mithin kann ein solcher auch nicht geltend gemacht werden.
Isie:
@Spid:
Das ist deine Rechtsauffassung, aber es ist möglicherweise eine Mindermeinung. Wenn sich die Rechtsauffassung durchsetzt, die in dem verlinkten Beitrag vertreten wird, ist es wichtig, den Anspruch geltend gemacht zu haben.
Spid:
Es fehlt ja schon seit der Überleitung am Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage, so daß eine abweichende Rechtsauffassung zur Berücksichtigung der Entgeltgruppenzulage bei Höhergruppierung nicht einmal relevant wird.
Isie:
Diese Diskussion hatten wir auch schon mal. Auch dazu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Genau auf diese Situation bezieht sich ja der verlinkte Beitrag.
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