Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verbesserung Techniker / Meister

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Spid:
In der E9a gibt es keine abweichenden Stufenlaufzeiten.

Capo:
Stimmt, der Wegfall der besonderen  Stufenlaufzeiten war ja vor dem 31.12.19

Capo:
Aber warum dann der Hinweis das besondere Stufenlaufzeiten bestehen bleiben.

Spid:
Es gab nicht nur in der E9 besondere Stufenlaufzeiten.

Padre:
ich in BW Gehaltsstufe 9a / 5 +. BVgz ab 01.01.2021 in Stufe 6. Zur Zeit €:

Ea9 / 5 = 3781,78
BVgz   =    145,99

Höhergruppierungsantrag gestellt und ab 31.08. umgeschlüssig.

Jetzt €:
E9b / 4               = 3781,78
Garantiebetrag =    180,00 für 4 Jahr bis ich in Stufe 5 komme. Nicht dauerhaft!!

Laut LBV/BW, beginnt meine Stufenzeit von neuem. Das heißt ich benötige weitere 9 Jahre um in 9b Stufe 6 zu gelangen. Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen. Weil es kein Rechtsabspruch nach TVL gibt.

Kurzum rückwirkend zum 01.01.2020 muss ich die BVgz145,99 x 8 zurückzahlen und bekomme Rückwirkend den Garantiebetrag von 180,00 x 8.

Das bedeutet 34,01 € Gewinn (klar Brutto) je Monat und Rückstufung von 5 auf 4 und erneut 4 Jahr in Stufe 4 und 5 Jahr in Stufe 5 (9 Jahre) bis ich die 9b/6 erreiche.

Das ist wohl fakt, und so wird der Durchführungshinweis auch in BW und an unserer Hochschule umgesetzt. Auch der Stichtag 01.01.2021 bei der ich in Stufe 6 gekommen wäre bringt nichts. D ist auf Grund meines Antrags gelöscht. Meine Zeiten von 5 Jahr in 9a Stufe 5 werden genullt.

Somit hat Spid Recht. Sture und  TVL konforme Umschlüssellung. Nach einer Höhergruppierungantrag nach TVL 29 entfallen die Zulagen.

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