Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Mücke:
--- Zitat ---Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen.
--- End quote ---
Bei mir (NRW) war es so, dass die Entgeltgruppenzulage zwar gestrichen wurde, allerdings wurde sie bei Ermittlung der Stufe in 9b berücksichtigt. Das bedeutet, dass ich von 9a/4 mit EGZ in 9b/4 ohne EGZ gekommen bin.
Grüße!
ITechniker:
--- Zitat von: Mücke am 07.09.2020 07:47 ---
--- Zitat ---Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen.
--- End quote ---
Bei mir (NRW) war es so, dass die Entgeltgruppenzulage zwar gestrichen wurde, allerdings wurde sie bei Ermittlung der Stufe in 9b berücksichtigt. Das bedeutet, dass ich von 9a/4 mit EGZ in 9b/4 ohne EGZ gekommen bin.
Grüße!
--- End quote ---
Das ist bei uns (auch NRW) nicht berücksichtigt worden, Stufenermittlung anhand der Grundentgelts ohne Zulagen.
Dafür gab es ein anderes Highlight: Bei uns wurden vier verschiedene Varianten bei der Überleitung angewendet. Keine Zulage, Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags, Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage 2019 und Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage2020. Aktuell versuchen sie es zumindest hinzubekommen, dass alle Kollegen mit gleicher Tätigkeit zumindest die gleiche Zulage bekommen. Ob das dann die richtige sein wird, wird sich zeigen. Wenn ich in der Qualität arbeiten würde...
Padre:
Die Frage ist, kann man klagen und nach was soll man klagen? Das TVL, so die Aussage vom LBV BW ist ganz klar geregelt. Es gibt keine rechtsanspruch auf Zulagen, weil diese seit 2020 nicht mehr im TVL berücksichtigt ist. Jede freiwillie Zulage wird von der Dienststelle angewiesen. Das heißt dann sicherlich, der eine bekommt es und hat glück bzw. eine wohlwollende Auslegung und der andere bekommt es nicht somit eine TVL konforme Auslegung.
Das kann dann bedeuten, das Techniker mit gleichen Fallgruppen und identischen Vorraussetzungen in der Hochschule X ein anders Entgelt hat als der andere Techniker an der Hochschule Y und das im selben Bundesland.
Das ist doch mehr als scheiße.
Ps.: Stimmt diese Matrix?
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Spid:
Es fehlt an einer Anspruchsgrundlage, auf die sich Anspruch und Klage stützen ließen. Ich habe hier ja ellenlang die Versäumnisse der TVP und deren Rechtsfolgen ausgeführt - während es ja ein paar Schlaumeier gab, die der Auffassung waren, die Durchführungshinweise würden das heilen. Tun sie eben nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Padre am 07.09.2020 15:04 ---Das kann dann bedeuten, das Techniker mit gleichen Fallgruppen und identischen Vorraussetzungen in der Hochschule X ein anders Entgelt hat als der andere Techniker an der Hochschule Y und das im selben Bundesland.
Das ist doch mehr als scheiße.
--- End quote ---
Nö, nur für den einen, für den anderen nicht!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version