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Verbesserung Techniker / Meister

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Isie:

--- Zitat von: Spid am 07.09.2020 16:33 ---Es fehlt an einer Anspruchsgrundlage, auf die sich Anspruch und Klage stützen ließen. Ich habe hier ja ellenlang die Versäumnisse der TVP und deren Rechtsfolgen ausgeführt - während es ja ein paar Schlaumeier gab, die der Auffassung waren, die Durchführungshinweise würden das heilen. Tun sie eben nicht.

--- End quote ---
Selber Schlaumeier. Du hast lang und breit deine Auslegung erläutert. Ebenso wie die anderen Schlaumeier, darunter auch ich. Wenn ein Arbeitgeber feststellt, dass eine tarifliche Regelung nicht das abbildet, was damit abgebildet werden sollte, ist es doch völlig normal, dies durch Durchführungshinweise zu "heilen". Und wenn ein Arbeitgeber das getan hat, soll er sich doch bitteschön an die eigenen Durchführungshinweise halten. Dass diese nicht gegen die Tarifnorm verstoßen dürfen, ist selbstverständlich und wird ggf. vom Arbeitsgericht geprüft, das die Tarifnorm erforderlichenfalls ebenfalls auslegt, ohne dabei "am Buchstaben zu haften" (BAG). Und das solltest du auch nicht tun.

Spid:
Nein, das ist nicht völlig normal - das maßen sich lediglich die öffentlichen AG an. Normal ist, in einzelvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen die gewünschte Wirkung herbeizuführen. Daß meine Hinweise zu den Durchführungshinweisen korrekt waren, zeigt ja nun die Realität. Wie ausführlich dargelegt, entspricht meine Auslegung nicht nur dem Tariftext, sie ist auch im Gesamtkontext wie auch der Tarifgeschichte zwingend. Der Umstand, daß die TVP gerne gewollt hätten, aber dabei versagt haben, ist hingegen bei der Auslegung unbeachtlich!

Jockel:

--- Zitat von: ITechniker am 07.09.2020 13:01 ---
--- Zitat von: Mücke am 07.09.2020 07:47 ---
--- Zitat ---Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen.
--- End quote ---
Bei mir (NRW) war es so, dass die Entgeltgruppenzulage zwar gestrichen wurde, allerdings wurde sie bei Ermittlung der Stufe in 9b berücksichtigt. Das bedeutet, dass ich von 9a/4 mit EGZ in 9b/4 ohne EGZ gekommen bin.

Grüße!

--- End quote ---
Das ist bei uns (auch NRW) nicht berücksichtigt worden, Stufenermittlung anhand der Grundentgelts ohne Zulagen.

Dafür gab es ein anderes Highlight: Bei uns wurden vier verschiedene Varianten bei der Überleitung angewendet. Keine Zulage, Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags, Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage 2019 und Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage2020. Aktuell versuchen sie es zumindest hinzubekommen, dass alle Kollegen mit gleicher Tätigkeit zumindest die gleiche Zulage bekommen. Ob das dann die richtige sein wird, wird sich zeigen. Wenn ich in der Qualität arbeiten würde...

--- End quote ---
Eines der größten Probleme in diesem Kontext ist die Prämisse "alles mit der IT" zu machen. Weil die (noch) keine Ambiguitäten aushält, muss wochenlang jeder noch so abstruse theoretische Fall prozessual und programmiertechnisch umgesetzt werden. Das ist natürlich vollkommen sinnfrei, wenn man solche Beschäftigten mit solch strangen Verläufen gar nicht hat. Aber … so ist das. Früher hätten die Bezügerechner 2h gerechnet und fertig. Da ist noch viel Lernarbeit zu leisten. Allerdings helfen diese Analysen anderseits eben auch dabei die von Spid so hervorgehobenen Lücken im System zu finden. Insgesamt stimmt die Balance da noch nicht. Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn die TVP sich mehr Zeit für die Redaktion nehmen würden, statt jahrelang hinterher für mengenmäßig relevante Gruppen Schadensbegrenzung zu betreiben. Schreibt doch mal an die Gewerkschaften. :-)

Padre:
Das ist doch mehr als scheiße.
[/quote]Nö, nur für den einen, für den anderen nicht!
[/quote]

Sorry, entweder man hat einen Tarifvertrag und Rechtssicherheit oder eben nicht. Ich freue mich für jeden, der mehr Geld bekommt. Jedoch ist es nicht in Ordnung, wenn man beim Land mit identischer Vita bei der Dienststelle A mehrere Hundert Euro im Monat weniger bekommt als bei Dienststelle B, ich würde mich als Mitarbeiter nicht darauf verlassen, denn das anfängliche Chaos kann eine Zahlstelle z. B. LBV BW sehr schnelle überblicken und dann wird da vermutlich eingegriffen. Mit welcher Begründung sollen die mehr bezahlen, als der Tarifvertrag regelt? Die Länder haben auch nichts zu verschenken. Mein Verständnis von Tarifvertrag entspricht, dass mit Sicherheit nicht.

Spid:
Tarifverträge definieren Mindestarbeitsbedingungen, von denen zum Nachteil des TB nicht abgewichen werden darf.

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