Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verbesserung Techniker / Meister

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WasDennNun:

--- Zitat von: Padre am 08.09.2020 10:20 ---Sorry, entweder man hat einen Tarifvertrag und Rechtssicherheit oder eben nicht.

--- End quote ---
ja, Rechtssicherheit nach unten!
Aber die kranke Begrenzung nach oben macht ja nur der öD.
Ich kennen keinen außerhalb vom TV-L /TVÖD der tariflich bezahlt wird, wo das Tarifentgelt die Obergrenze ist.

Dein Verständnis von Tarifvertrag ist Gleichmacherei und Sozialismus, wie es mir scheint.

Mein Verständnis von Tarifverträgen ist es eine Untergrenze für das zu zahlenden Entgelt zu definieren.

Warumdendas:
Frag mal bei Beschäftigten im Bereich der NGG, die nehmen die Entgeldtabelle als Grundlage der ersten Gehaltsverhandlung nach der Ausbildung und arbeiten dann nur noch für deutlich mehr.

Padre:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.09.2020 10:32 ---Dein Verständnis von Tarifvertrag ist Gleichmacherei und Sozialismus, wie es mir scheint.
Mein Verständnis von Tarifverträgen ist es eine Untergrenze für das zu zahlenden Entgelt zu definieren.

--- End quote ---

Mein Verständnis ist nicht Sozialismus, ich weiß auch nicht was das soll mir sowas zu unterstellen. Hier geht es um eine vermeindlich doch nicht so einfache Höhergruppierung nach TVL §29. Wie gesagt ich gönnen jedem jeden Euro mehr, jedoch ist es unbegreiflich das eine Durchführungshinweis innerhalb eines Bundeslander komplett verschieden ausgelegt wird. Einmal mit mindestanforderung und einmal mit mehr €. Da habe ich leider ein Verständnis problem.

Kleine Anmerkung: Sozialismus kann auch bedeuten das ich meinen Anhänger mehr Geld zukommen lassen. Weil dieser die richtige Meinung vertritt. Es gibt zu genüge beispiele in zig Dienstellen im Bundesgebiet. Das man ein Tarifvertrag EGO VON ... BIS auslegen kann ist bekannt.

Spid:
Die tariflichen Normen sind eindeutig. Sie definieren jedoch lediglich Mindestarbeitsbedingungen.

GofX:

--- Zitat von: Isie am 08.09.2020 07:10 ---Wenn ein Arbeitgeber feststellt, dass eine tarifliche Regelung nicht das abbildet, was damit abgebildet werden sollte, ist es doch völlig normal, dies durch Durchführungshinweise zu "heilen".
--- End quote ---

Das halte ich für ein Gerücht.

Wenn eine >>Interpretation<< des Tariftextes dahingehend ausgelegt werden könnte, weniger zu zahlen, würde ich nicht von >>Heilung<< sprechen. Und in an den Haaren herbei gezogenen Interpretationen sind zumindest in meiner Behörde sehr kreative Köpfe am Werk.

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