Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verbesserung Techniker / Meister

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Geist:

--- Zitat ---Das ist doch mehr als scheiße.


--- Zitat ---Nö, nur für den einen, für den anderen nicht!

--- End quote ---

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Naja... diese Hoffnung auf die Nettigkeit des Arbeitgebers könnte sich auch einfach nur als voreilige Unkenntnis desgleichen herausstellen, die im Laufe des Jahres korrigiert wird.
Mit anderen Worten: Sobald die gemerkt haben, dass sie fälschlicher bzw. überflüssiger Weise Übertarif zahlen, was sie nicht müssten, gehen die Rückforderungen an die jetzt Jubelnden raus.

Padre:
Sehe ich auch so. Klar gibt es hier unterschiedliche Meinungen von Isie und Spid, wobei ich eher die Einschätzung von Spid für schlüssig halte.

Es wird nur das bezahlt was nach EGO sein muß und was die Tarfivertragsparteien ausgehandelt und unterschrieben haben, das heißt u.a. das sämtliche Zulagen entfallen sind. So auch die Aussage unser Personalstelle und meinem Sachberarbeiter bei der LBV / BW.

Ich habe sogar die Befürchtung, das viele Entgeltgruppenzulage, die noch als ein Gehaltsbestandteil gezahlt werde, rückwirkend (6 Monate) gestrichen werden können. Oder Rückwirkend als Sonder- oder Ausgleichszahlung umgewidmet werden. Jetzt zeigt sich nach und nach was für ein wirrwar hier herrscht. Ob sich jedoch ein Arbeitsgericht damit befassen wird, ist fraglich.

Geist:
Ich gehe davon aus, dass die Entgeltgruppenzulage für E9a und E9b nachträglich vom 01.01.20 gestrichen und zurückgefordert, eventuell mit dem Garantiebetrag verrechnet wird.

Isie:
Selbstverständlich wird sie das. Die Weiterzahlung trotz Höhergruppierung ist eindeutig ein Fehler. Strittig ist allerdings, ob sie weitergezahlt wird, wenn keine Höhergruppierung beantragt wird. Und strittig ist auch, ob sie in die Berechnung des Garantiebetrages einfließt. Wenn sie nicht erst durch die Höhergruppierung, sondern bereits durch die Änderung der Entgeltordnung weggefallen ist, dürfte sie auch nicht in die Berechnung des Garantiebetrages einfließen.

Padre:
Was ist mit der BVgz (145,99 € bisher dauerhaft und dynamisch), müsste sie dann auch weitergezahlt werden. Nach der Überleitung ist diese entfallen und ich habe stattdessen ein Garantiebetrag von 180 € erhalten und wurde von E9a5 auf E9b4 umgeschlüsselt.

Das blöde am Garantiebetrag ist, dieser wird nur für die Dauer bis zum Erreichen der nächsten Stufe bezahlt. Dann entfällt diese. Ist es auch richtig, dass die Stufenzeiten bei mir waren es 5,75 Jahre in (E9a 5) genullt wurden? Vermutlich eine Tricky Konstellationen.  :-\

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