Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 428092 times)

Maschinenbauer

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #795 am: 29.06.2020 14:02 »
Dann bist Du am 01.01.19 in E9a/4 übergeleitet worden. Dein nächster Stufenaufstieg ist in 03/21. das derzeit zustehende Entgelt beträgt 3374,65€.

Dann ist ja wenigstens nicht mehr ganz so lange hin. Auch wenn es für die Zukunft ernüchternd ist.
Vielen Dank für die Expertise.

carlos1977

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #796 am: 02.07.2020 07:01 »
Nennt sich Ausgleichszulage
Also Tabellenentgelt + Ausgleichzulage + Garantiebetrag (z.b. 180€) ??
Welches Bundesland??

Bei uns ist die Höhergruppierung jetzt auch offiziell durch!


Hallo,
ich bekomme jetzt ab den 01.07.20 das Tabellenentgelt + Ausgleichzulage + Garantiebetrag
Ich bin von der 9a Stufe 5 in die 9b Stufe 4 gekommen. Für die ersten Monate wurde der Garantiebetrag nachgezahlt, die Entgeltzulage abgezogen und dafür die Ausgleichzulage (gleicher Betrag) drauf gepackt!

 

Friedrichs007

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #797 am: 02.07.2020 12:06 »
... welches Bundesland?

carlos1977

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #798 am: 02.07.2020 12:43 »

Tiefbautechniker

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #799 am: 16.07.2020 15:54 »
Kann mir jemand erklären was diese Ausgleichszulage ist und wie lange man die bekommt?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #800 am: 16.07.2020 15:59 »
Es ist keine tarifliche Zulage, sondern etwas, was sich ein AG oder einige AG aus unbekannten Gründen ausgedacht haben.

Jockel

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #801 am: 17.07.2020 08:18 »
Diese "Ausgleichszulage" dürfte der übertariflich gewährte "Ersatz" für die weggefallenen Entgeltgruppenzulage sein. Gezahlt wird sie, bis das Stufenentgelt in der EG 9b das bisherige (9a + EGZ) unter Berücksichtigung des Garantiebetrages übersteigt. Diese Zulage hat keine tarifliche Grundlage, dürfte aber eine analoge Anwendung des § 29 a Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder sein, auch wenn das juristisch nicht richtig ist.

Bytez

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #802 am: 22.07.2020 11:29 »
Gibts in BY schon bei irgendjemand was neues? Hab mittlerweile schon mit meinem Anwalt besprochen ob wir nicht eine Feststellungsklage einreichen (Was ganz schön armselig wäre, für etwas das im TV-L ganz klar steht..).

Btw: Es ist egal ob der Antrag 2020 oder schon 2019 gestellt wurde (Auch durch den Anwalt festgestellt).

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #803 am: 22.07.2020 11:34 »
Besser einen Anwalt suchen, der sich damit auskennt. Der jetzige ist offenkundig untauglich.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #804 am: 22.07.2020 16:21 »
Noch besser wäre es, im Jahr 2020 einen neuen Antrag zu stellen, falls bisher nur 2019 ein Antrag gestellt wurde.

Friedrichs007

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #805 am: 22.07.2020 19:52 »
Der Antrag kann ab dem 1. Januar 2020 (= Änderung EGO) und laut § 29d Absatz 3 bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden, danach ist dies nicht mehr möglich. Der Antrag wirkt dabei immer auf den 1. Januar 2020 zurück.
Zu beachten ist, dass nach Absatz 3 alle Änderungen in der Stufe der bisherigen EG, die nach dem 1. Januar 2020 eintreten, bei einer Höhergruppierung dann ebenfalls zum 1. Januar "zurück abgewickelt" werden.

shbaco

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #806 am: 24.07.2020 09:50 »
Hallo, nachdem ich (öffentl. D. in Bayern) vor zwei Wochen meinen Änderungsvertrag nach Entgeltgruppe E9B unterschreiben durfte, habe ich dementsprechend meine Abrechnung erhalten.
Allerdings bin ich jetzt etwas irritiert, den unter den Bruttobeträgen steht weiterhin:
Bezüge: E9B/5
Tabellenentgelt: 4124,99 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €

Überführt wurde ich aus der Entgeltgruppe E9A/6 mit:
Tabellenentgelt: 3895,24 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €

Auch die Nachverrechnung ab 01.01.2020 erfolgte unter Berücksichtigung der Verg.-gr.zul Techniker TVL.

Sollte die Zulage nicht im Rahmen der Höhergruppierung und nach TV-L Anlage A,Teil II,Nr.22.2 wegfallen?
Wie verhält sich das jetzt?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #807 am: 24.07.2020 10:43 »
Vergütungsgruppenzulagen sind bereits mit Ablauf des 31.10.2006 entfallen.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #808 am: 24.07.2020 11:04 »
Aber sie wurden als Besitzstandszulage weitergezahlt und diese sind auch bei Inkrafttreten der Entgeltordnung nicht weggefallen, außer, es wurde ein Antrag nach § 29a TVÜ-L gestellt.
Bei der Höhergruppierung ab 01.01.2020 ist die Besitzstandszulage bei der Berechnung des Garantiebetrages zu berücksichtigen. Das neue Entgelt müsste insgesamt ca. 4220 EUR betragen.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #809 am: 24.07.2020 11:31 »
Der Anspruch auf die Besitzstandszulage ist aber bereits mit Überleitung in die E9a entfallen, da es sich bei dieser nicht mehr um die Entgeltgruppe handelte, in die er mit einem vorherigen Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde.