Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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Maschinenbauer

Zitat von: Spid in 29.06.2020 13:28
Dann bist Du am 01.01.19 in E9a/4 übergeleitet worden. Dein nächster Stufenaufstieg ist in 03/21. das derzeit zustehende Entgelt beträgt 3374,65€.

Dann ist ja wenigstens nicht mehr ganz so lange hin. Auch wenn es für die Zukunft ernüchternd ist.
Vielen Dank für die Expertise.

carlos1977

Zitat von: carlos1977 in 10.06.2020 06:51
Zitat von: Xelatra in 09.06.2020 14:27
Nennt sich Ausgleichszulage
Also Tabellenentgelt + Ausgleichzulage + Garantiebetrag (z.b. 180€) ??
Welches Bundesland??

Bei uns ist die Höhergruppierung jetzt auch offiziell durch!


Hallo,
ich bekomme jetzt ab den 01.07.20 das Tabellenentgelt + Ausgleichzulage + Garantiebetrag
Ich bin von der 9a Stufe 5 in die 9b Stufe 4 gekommen. Für die ersten Monate wurde der Garantiebetrag nachgezahlt, die Entgeltzulage abgezogen und dafür die Ausgleichzulage (gleicher Betrag) drauf gepackt!


Friedrichs007


carlos1977


Tiefbautechniker

Kann mir jemand erklären was diese Ausgleichszulage ist und wie lange man die bekommt?

Spid

Es ist keine tarifliche Zulage, sondern etwas, was sich ein AG oder einige AG aus unbekannten Gründen ausgedacht haben.

Jockel

Diese "Ausgleichszulage" dürfte der übertariflich gewährte "Ersatz" für die weggefallenen Entgeltgruppenzulage sein. Gezahlt wird sie, bis das Stufenentgelt in der EG 9b das bisherige (9a + EGZ) unter Berücksichtigung des Garantiebetrages übersteigt. Diese Zulage hat keine tarifliche Grundlage, dürfte aber eine analoge Anwendung des § 29 a Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder sein, auch wenn das juristisch nicht richtig ist.

Bytez

Gibts in BY schon bei irgendjemand was neues? Hab mittlerweile schon mit meinem Anwalt besprochen ob wir nicht eine Feststellungsklage einreichen (Was ganz schön armselig wäre, für etwas das im TV-L ganz klar steht..).

Btw: Es ist egal ob der Antrag 2020 oder schon 2019 gestellt wurde (Auch durch den Anwalt festgestellt).

Spid

Besser einen Anwalt suchen, der sich damit auskennt. Der jetzige ist offenkundig untauglich.

Isie

Noch besser wäre es, im Jahr 2020 einen neuen Antrag zu stellen, falls bisher nur 2019 ein Antrag gestellt wurde.

Friedrichs007

Der Antrag kann ab dem 1. Januar 2020 (= Änderung EGO) und laut § 29d Absatz 3 bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden, danach ist dies nicht mehr möglich. Der Antrag wirkt dabei immer auf den 1. Januar 2020 zurück.
Zu beachten ist, dass nach Absatz 3 alle Änderungen in der Stufe der bisherigen EG, die nach dem 1. Januar 2020 eintreten, bei einer Höhergruppierung dann ebenfalls zum 1. Januar "zurück abgewickelt" werden.

shbaco

Hallo, nachdem ich (öffentl. D. in Bayern) vor zwei Wochen meinen Änderungsvertrag nach Entgeltgruppe E9B unterschreiben durfte, habe ich dementsprechend meine Abrechnung erhalten.
Allerdings bin ich jetzt etwas irritiert, den unter den Bruttobeträgen steht weiterhin:
Bezüge: E9B/5
Tabellenentgelt: 4124,99 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €

Überführt wurde ich aus der Entgeltgruppe E9A/6 mit:
Tabellenentgelt: 3895,24 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €

Auch die Nachverrechnung ab 01.01.2020 erfolgte unter Berücksichtigung der Verg.-gr.zul Techniker TVL.

Sollte die Zulage nicht im Rahmen der Höhergruppierung und nach TV-L Anlage A,Teil II,Nr.22.2 wegfallen?
Wie verhält sich das jetzt?

Spid

Vergütungsgruppenzulagen sind bereits mit Ablauf des 31.10.2006 entfallen.

Isie

Aber sie wurden als Besitzstandszulage weitergezahlt und diese sind auch bei Inkrafttreten der Entgeltordnung nicht weggefallen, außer, es wurde ein Antrag nach § 29a TVÜ-L gestellt.
Bei der Höhergruppierung ab 01.01.2020 ist die Besitzstandszulage bei der Berechnung des Garantiebetrages zu berücksichtigen. Das neue Entgelt müsste insgesamt ca. 4220 EUR betragen.

Spid

Der Anspruch auf die Besitzstandszulage ist aber bereits mit Überleitung in die E9a entfallen, da es sich bei dieser nicht mehr um die Entgeltgruppe handelte, in die er mit einem vorherigen Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde.