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Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Fingernagel:
--- Zitat von: LeKai am 22.03.2019 12:24 ---Mal blöd gefragt:
Wieso sollten Hochschulen mit der Zulassung für den höheren Dienst werben, wenn es nur heiße Luft wäre?
https://www.hs-koblenz.de/rac/fachbereiche/wiso/mba-fernstudienprogramm/schwerpunkte/
--- End quote ---
weil es vor dem Beschluß der KMK notwendig war, dass die Akkreditierung die Öffnung für den höheren Dienst beinhaltet.
Das wurde dann aber überflüssig. In meiner Behörde steht das bei jeder Ausschreibung sogar noch mit bei, also Öffnungsklausel für alle FH Master notwendig. Glaub einen MBA kennen die noch gar nicht... bei anderen Behörden in der Landesverwaltung steht immer nur, dass ein Master coder Dipl. gefordert wird. Mehr nicht.
ist aber trotzdem ne heikle Sache. Hab schon diverse Master gefunden, die mich interessieren. U.a. ein MBA einer FH in Wien, for mach österreichischen standards auch akkreditiert ist. Ich glaub, damit gibt es dann auch wieder Probleme... Und 10k € zu bezahlen und am Ende steht man dann da weils nicht anerkannt ist oder die Behörde kA hat wäre schon bitter... Hab mich jetzt seit mehreren Tagen intensiv damit beschäftigt und am Ende wird es wohl auf einen langweiligen Master of Public Administration an einer Verwaltungs-FH hinauslaufen.
Max:
Die Frage ist nicht wie viele Credit Points vorhanden sind. Da rechnet keiner nach. Man such ja nach passenden Personen und da sind die Formalien nur ein Teil der Qualifikation. Aber der Verantwortliche wird jemanden mit FH Studium und windigem bezahl-MBA aus dem Ausland eher nicht einladen, wenn er einen Uniabsolventen zur Auswahl hat.
2-Semestrige Master aus dem Ausland werden bei uns problemlos anerkannt, wenn der Rest passt. Die stehen in Anabin als gleichwertig.
Spid:
Also mir ging es ausschließlich um die formale Bildungsvoraussetzung vor dem Hintergrund der aufgestellten Behauptung, für diese seien mindestens 300 CP erforderlich.
Snooze:
§ 17 Abs. 5 BBG: "Für die Zulassung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern
1. als Bildungsvoraussetzung
a) ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder
b) ein gleichwertiger Abschluss und…"
Ein mit einem Master gleichwertig abgeschlossenes Studium sind nach Battis (2017) trotz des auf Bachelor und Master ausgerichteten Bologna-Prozesses die fortbestehenden Diplomabschlüsse der Universitäten oder aber auch das erste juristische Staatsexamen. Warum kein Diplomabschluss einer Fachhochschule? Ganz einfach, weil die Regelstudienzeit für Diplomabschlüsse der Universitäten idR fünf und die einer Fachhochschule idR vier Jahre beträgt. Ausgehend davon, dass ein Semester mit 30 CP bewertet ist (das macht auch Sinn, wenn man den Workload für einen CP beachtet), macht das nach Adam Riese für Unidiplome 300 CP und für FH-Diplome eben 240 CP. Das bedeutet mit Blick auf den Gleichheitssatz und Art 33 GG, dass gleichwertige Studienabschlüsse (einschließlich Master) für den hD insgesamt (also Bachelor u. Master, FH-Diplom u. MAster oder Unidiplom) 300 CP haben müssen. Dies gilt selbstverständlich auch für den gD, nur eben mit 180 CP.
Spid:
Es geht nicht um ein dem Master gleichwertiges Studium - es geht um einen Master. Dieser ist definiert und muß nicht hergeleitet werden. Sollte das „gleichwertige“ Diplom dazu im Hinblick auf den Gleichheitssatz im Mißverhältnis stehen, müßte - wenn überhaupt - auf dieser Seite nachgebessert werden. Das Diplom ist ja schließlich die Altlast, die kompatibel zu den aktuellen Verhältnissen gemacht werden muß - was ja auch eindeutig aus der zitierten Norm selbst hervorgeht.
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