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Häufig krank = besonders behandelbar

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MoinMoin:

--- Zitat von: Fireball84 am 25.03.2019 13:24 ---Es muss aber schon die gleiche Krankheit sein bzw. die Krankheiten müssen einen ursächlichen Zusammenhang haben.
--- End quote ---
Vollkommen richtig. Nach einer Grippe darf es dann gerne ein Beinbruch sein.

--- Zitat --- Wenn das die GKV nicht im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt hat, gibt es weiterhin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zumindest kenne ich das so.

--- End quote ---
Darum geht es ja. Einfach mal die GKV prüfen lassen, dann der gute Mann ist ja keine Arzt und der Arbeitgeber auch nicht, sprich 42 Tage voll, unterschiedliche Krankheiten ? Nicht erkennbar (siehe oben), AG sagt: Krankheiten haben einen ursächlichen Zusammenhang und stellt die Zahlung ein. GKV prüft und dann sieht man weiter. Auch wenn er 10 unterschiedliche Ärzte hat. Bei ~200 Tagen darf es dann auch mal 4 unterschiedliche Krankheiten sein, aber .....

Fireball84:

--- Zitat von: MoinMoin am 25.03.2019 14:29 ---[...] AG sagt: Krankheiten haben einen ursächlichen Zusammenhang und stellt die Zahlung ein. GKV prüft und dann sieht man weiter. [...]

--- End quote ---
Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind? Auf der Kopie der AU-Bescheinigung für den AG stehen nämlich keine Codes drauf. Er müsste die Codes erst bei der GKV anfragen und ich fürchte die dürfte allein aus Datenschutzgründen nichts liefern.
Wenn dann kann der AG nur bei der GKV nett anrufen, fragen ob die das ordnungsgemäß geprüft hat und muss mit der Antwort die er da bekommt leben.

MoinMoin:

--- Zitat von: Fireball84 am 25.03.2019 15:15 ---Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind?

--- End quote ---
Habe ich behauptet, das er prüfen muss: Er sieht 42 Tage Krankheit, er geht davon aus, dass er nicht weiter zahlen muss, den Rest muss dann der AN / GKV klären.  Was daran soll bitte gewagt sein?

Natürlich wenn er sieht, dass sein AN 41 Tage krank war und dann wieder kommt und dann mit einem Beinbruch wieder krank ist, dann kann er sich das sicherliche sparen.

Texter:

--- Zitat von: Fireball84 am 25.03.2019 15:15 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.03.2019 14:29 ---[...] AG sagt: Krankheiten haben einen ursächlichen Zusammenhang und stellt die Zahlung ein. GKV prüft und dann sieht man weiter. [...]

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Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind? Auf der Kopie der AU-Bescheinigung für den AG stehen nämlich keine Codes drauf. Er müsste die Codes erst bei der GKV anfragen und ich fürchte die dürfte allein aus Datenschutzgründen nichts liefern.
Wenn dann kann der AG nur bei der GKV nett anrufen, fragen ob die das ordnungsgemäß geprüft hat und muss mit der Antwort die er da bekommt leben.

--- End quote ---

solche Prüfungen erledigt doch heute ein Knopfdruck

MoinMoin:

--- Zitat von: Texter am 25.03.2019 21:48 ---solche Prüfungen erledigt doch heute ein Knopfdruck

--- End quote ---
So, so die eine Software kann also Tage bis 42 zusammenzählen (Wochenende bitte nicht vergessen) und die andere Software kann also anhand der ICD10 Codes (in den sich ändernden Ausprägungen) erkennen, ob es sich um zusammenhängende Erkrankung handelt.
Dann ist das ja kein Problem.

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