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Häufig krank = besonders behandelbar
Fireball84:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.03.2019 16:56 ---
--- Zitat von: Fireball84 am 25.03.2019 15:15 ---Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind?
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Habe ich behauptet, das er prüfen muss: Er sieht 42 Tage Krankheit, er geht davon aus, dass er nicht weiter zahlen muss, den Rest muss dann der AN / GKV klären. Was daran soll bitte gewagt sein?
Natürlich wenn er sieht, dass sein AN 41 Tage krank war und dann wieder kommt und dann mit einem Beinbruch wieder krank ist, dann kann er sich das sicherliche sparen.
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Okay, ich hatte eine wie auch immer geartete Prüfung voraus gesetzt. Das was du vorschlägst liest sich eher wie Willkür bzw. Handeln aufgrund einer Behauptung. Ob sich das mit der Fürsorgepflicht eines AG verträgt? Nun ja ... ;)
(Und das ich hier so argumentiere, bedeutet nicht, dass ich den "Kranken" um den es geht in Schutz nehmen möchte.)
Flausi:
Hab ihr einen guten Betriebsarzt? Vielleicht wäre es gut ihn mal dorthin zu schicken (auch öfters)! Der (Betriebsarzt) kann dann dem Arbeitgeber mitteilen - unter Einhaltung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht - wie/was der Mitarbeiter seiner Einschätzung nach noch zu leisten in der Lage ist.
Texter:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.03.2019 06:27 ---
--- Zitat von: Texter am 25.03.2019 21:48 ---solche Prüfungen erledigt doch heute ein Knopfdruck
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So, so die eine Software kann also Tage bis 42 zusammenzählen (Wochenende bitte nicht vergessen) und die andere Software kann also anhand der ICD10 Codes (in den sich ändernden Ausprägungen) erkennen, ob es sich um zusammenhängende Erkrankung handelt.
Dann ist das ja kein Problem.
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Jein, die Prüfung erfolgt bei der Krankenkasse, aber die wird auf Knopfdruck angefordert und die Antwort läuft automatisch in ein Abrechnungsprogramm zurück.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Fireball84 am 26.03.2019 07:07 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.03.2019 16:56 ---
--- Zitat von: Fireball84 am 25.03.2019 15:15 ---Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind?
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Habe ich behauptet, das er prüfen muss: Er sieht 42 Tage Krankheit, er geht davon aus, dass er nicht weiter zahlen muss, den Rest muss dann der AN / GKV klären. Was daran soll bitte gewagt sein?
Natürlich wenn er sieht, dass sein AN 41 Tage krank war und dann wieder kommt und dann mit einem Beinbruch wieder krank ist, dann kann er sich das sicherliche sparen.
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Okay, ich hatte eine wie auch immer geartete Prüfung voraus gesetzt. Das was du vorschlägst liest sich eher wie Willkür bzw. Handeln aufgrund einer Behauptung. Ob sich das mit der Fürsorgepflicht eines AG verträgt? Nun ja ... ;)
(Und das ich hier so argumentiere, bedeutet nicht, dass ich den "Kranken" um den es geht in Schutz nehmen möchte.)
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Klingt für mich eher nach eine Art "Trick 17" oder neudeutsch "Lifehack", "Auf-den-Busch-klopfen und gucken, was rauskommt": Der AG weiß genau, dass 42 Krankheitstage auch wegen unterschiedlicher Krankheiten zustandekommen können, er kann aber auch unterstellen, dass es wegen derselben Krankheit ist.
In dem Moment muss der AN bzw. seine Krankenkasse nachweisen, dass dies nicht so ist.
Im Prinzip also eher ein Bluff als etwas mit echter, haltbarer Substanz.
MoinMoin:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 26.03.2019 09:10 ---Klingt für mich eher nach eine Art "Trick 17" oder neudeutsch "Lifehack", "Auf-den-Busch-klopfen und gucken, was rauskommt": Der AG weiß genau, dass 42 Krankheitstage auch wegen unterschiedlicher Krankheiten zustandekommen können, er kann aber auch unterstellen, dass es wegen derselben Krankheit ist.
In dem Moment muss der AN bzw. seine Krankenkasse nachweisen, dass dies nicht so ist.
Im Prinzip also eher ein Bluff als etwas mit echter, haltbarer Substanz.
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Wie meinen? Wer blufft?
Der AG weiß nur eines: 42 Tage sind voll, Ursachen unbekannt, Prüfung nur bei der KV möglich.
Lösung: Krankentage bei KV beantragen, damit die das prüfen.
Und wenn dann 180 Tage voll sind, dann sollte man vielleicht mal einen unbeteiigten Dritten zur Prüfung hinzuziehen, denn die GKV wird natürlich das ganze immer sehr wohlwollend für sich Prüfen (Geht ja um Ihr eigenes Geld).
Unterschiedliche ICD10 Codes heißt ja noch lange nicht, dass da kein Zusammenhang besteht.
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