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Häufig krank = besonders behandelbar

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Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.03.2019 10:54 ---
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 26.03.2019 09:10 ---Klingt für mich eher nach eine Art "Trick 17" oder neudeutsch "Lifehack", "Auf-den-Busch-klopfen und gucken, was rauskommt": Der AG weiß genau, dass 42 Krankheitstage auch wegen unterschiedlicher Krankheiten zustandekommen können, er kann aber auch unterstellen, dass es wegen derselben Krankheit ist.
In dem Moment muss der AN bzw. seine Krankenkasse nachweisen, dass dies nicht so ist.
Im Prinzip also eher ein Bluff als etwas mit echter, haltbarer Substanz.

--- End quote ---
Wie meinen? Wer blufft?
Der AG weiß nur eines: 42 Tage sind voll, Ursachen unbekannt, Prüfung nur bei der KV möglich.
Lösung: Krankentage bei KV beantragen, damit die das prüfen.
Und wenn dann 180 Tage voll sind, dann sollte man vielleicht mal einen unbeteiigten Dritten zur Prüfung hinzuziehen, denn die GKV wird natürlich das ganze immer sehr wohlwollend für sich Prüfen (Geht ja um Ihr eigenes Geld).
Unterschiedliche ICD10 Codes heißt ja noch lange nicht, dass da kein Zusammenhang besteht.

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Okay, so beschrieben klingt es eher nach normaler und vernünftiger Vorgehensweise.

Ich ging von dem Fall aus, dass der AG ankündigt, die Zahlungen einfach einzustellen, obwohl er weiß, dass die 42 Tage auch durch unterschiedliche oder nicht in Verbindung stehenden Krankheiten zustandekommen können und ohne, dass er bei der Krankenkasse eine Prüfung in Auftrag gegeben hat. Das hätte zwar rechtlich auf ziemlich tönernen Füßen gestanden (vermute ich), aber ebenso den AN und die Krankenkasse zum Handeln gezwungen. Also ganz bewusst etwas ankündigen, von dem man weiß, dass es so vermutlich nicht durchsetzbar sein wird, deshalb "Bluff".

MoinMoin:
Wie gesagt, nach 6 Wochen kann und sollte der AG der Krankenkasse mitteilen, dass er die Entgeltfortzahlung einstellt, dann wird die KV aktiv und der Kranke muss auch aktiv werden, was willst und warum solltest du als AG da was prüfen?
Da ist auch nichts was da tönern sein könnte, das ist ein ganz stumpfer, normaler Verwaltungsakt.
Und wenn dann die KV dem AG schreibt, dass der AG weiter Entgeltzahlungspflichtig ist, dann zahlt er.
Und wenn dann der AN wieder Krank wird, dann geht das Spiel wieder los....
Solange bis er innerhalb einer seiner Krankheitsbilder die 42 Tage voll hat oder eben weiterhin Anspruch auf Entgetlfortzahlung hat.
DA muss / kann der AG doch nichts anderes machen, ausser (so wie es mir in dem oben beschriebenen Fall zu sein scheint) der AG verzichtet auf diese Prüfung und zahlt freiwillig dem AN sein ihm nicht zustehendes Entgelt.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.03.2019 13:34 ---DA muss / kann der AG doch nichts anderes machen, ausser (so wie es mir in dem oben beschriebenen Fall zu sein scheint) der AG verzichtet auf diese Prüfung und zahlt freiwillig dem AN sein ihm nicht zustehendes Entgelt.

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Ja, ich bin gedanklich eben dem Pfad gefolgt, dass der AG zwar ankündigt, das Entgelt nicht weiter zu zahlen, ohne dies aber von der Krankenkasse überprüft zu haben oder überprüfen zu lassen, deshalb tönern, er hätte ja keine Grundlage, einfach auf Verdacht die Zahlungen einzustellen.

Auf den gedanklichen Pfad, den du gerade noch einmal näher erläutert hast, eben dass eine Prüfung (durch die Krankenkasse) stattfindet, trifft das natürlich nicht zu, das wäre in der Tat ein ganz normaler und begründeter Vorgang.

Ich bin da, wie gesagt, weiter oben irgendwo falsch abgebogen, entschuldige bitte die Verwirrung.

MoinMoin:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 26.03.2019 14:08 ---Ich bin da, wie gesagt, weiter oben irgendwo falsch abgebogen, entschuldige bitte die Verwirrung.

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Fein, fein, keine Problem. Hauptsache man klärt Missverständisse aus.

Rattgeber:
Danke für die Antworten :) :)

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