Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Leitung Meldeamt
Squix:
--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 18:55 ---Es bedarf für eine Zustimmung zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung keine Unterschrift.
--- End quote ---
Nicht? Gut zu wissen - was ist dabei zu beachten? bzw. wie kommt das dann zu Stande?
Indem der AN es einfach hinnimmt - schlüssiges Handeln quasi?
Spid:
Konkludentes Handeln ist eine Möglichkeit.
nichts_tun:
--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 19:12 ---Wenn der AN einverstanden ist, selbstverständlich nicht.
--- End quote ---
Im Falle der Ablehnung der Herabgruppierung durch den AN?
Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, mithin kann der AN sich weder gegen eine Herabgruppierung wehren noch wäre sein Einverständnis erforderlich.
JC83:
--- Zitat von: Schokobon am 28.03.2019 20:42 ---Große Kreisstadt BW ca. 50.000 EW 5 VZÄ Leitung inkl. Wahlen, keine Ausländersachen
E 8
--- End quote ---
Ernsthaft? E8 sind bei uns in der Perso einfache Gehaltsmitarbeiter.
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