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Eingruppierung Leitung Meldeamt

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Squix:

--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 18:55 ---Es bedarf für eine Zustimmung zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung keine Unterschrift.

--- End quote ---

Nicht? Gut zu wissen - was ist dabei zu beachten? bzw. wie kommt das dann zu Stande?

Indem der AN es einfach hinnimmt - schlüssiges Handeln quasi?

Spid:
Konkludentes Handeln ist eine Möglichkeit.

nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 19:12 ---Wenn der AN einverstanden ist, selbstverständlich nicht.

--- End quote ---

Im Falle der Ablehnung der Herabgruppierung durch den AN?

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, mithin kann der AN sich weder gegen eine Herabgruppierung wehren noch wäre sein Einverständnis erforderlich.

JC83:

--- Zitat von: Schokobon am 28.03.2019 20:42 ---Große Kreisstadt BW ca. 50.000 EW 5 VZÄ Leitung inkl. Wahlen, keine Ausländersachen
E 8

--- End quote ---

Ernsthaft? E8 sind bei uns in der Perso einfache Gehaltsmitarbeiter.

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