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Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: Slider26 am 04.02.2020 15:56 ---… Mir wurde jedoch klipp und klar gesagt, dass zuerst die Erhöhungen umgesetzt werden würden (den Beleg in Teilen sehen wir ja hier). Danach erst würden die (vorher noch nicht dagewesenen) Zulagen eingebaut bzw. die Kürzungen entfernt. ...
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Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.
Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich.
Slider26:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 04.02.2020 17:08 ---
--- Zitat von: Slider26 am 04.02.2020 15:56 ---… Mir wurde jedoch klipp und klar gesagt, dass zuerst die Erhöhungen umgesetzt werden würden (den Beleg in Teilen sehen wir ja hier). Danach erst würden die (vorher noch nicht dagewesenen) Zulagen eingebaut bzw. die Kürzungen entfernt. ...
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Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.
Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich.
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Ein Mensch dieser direkten Sprache bin ich nicht, ich weiß aber auch, dass selbst das BVA (Sachbearbeiterin an sich) ein wenig machtlos/ahnungslos ist, was wann wie wo umgesetzt werden soll.
Problem sei wohl u.a. folgendes:
Es bekommen nun Personen, die vorher keine Zulage erhalten habe, eine Zulage. (Entweder "Sicherheitszulage" oder überhaupt neue "Polizeizulage", da die Tätigkeitsbereiche in denen diese zweite Zulage gezahlt wird, erweitert wurde.
Man muss jetzt gucken, wer sitzt wo und macht was. Wer darf diese erhalten etc. pp. Dieses "Erkundungsverfahren" würde wohl bald erst anlaufen!
Was das Problem mit dem Wegfall des §3a ist, verstehe ich nicht so ganz. Da schien sie mir auch etwas ratlos.
Die Besoldungserhöhung zum 01.03. soll ja pünktlich umgestellt werden. Darauf konnte man sich aber auch "ein wenig länger vorbereiten".
Max Bommel:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 04.02.2020 17:08 ---
Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.
Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich.
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Soweit Sie dem BVA die Verzögerungen "in die Schuhe schieben" scheint mir ihr Beitrag von keiner Sachkenntnis getrübt.
Für den Kunden Bundeswehr ist die Bundeswehr selbst für die Umsetzung der Änderungen im Personalabrechnungssystem verantwortlich. Darüber hinaus erfasst die Truppe etwa Stellenzulagen und teilweise auch Erschwerniszulagen ohnehin selbst im System.
Für die PVS-Kundenbehörden, also z.B. Bundespolizei usw. liegt die zentrale Umsetzung der Änderungen im Abrechnungssystem allein beim Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung KPVS, welches zum ITZBund gehört...
m3mn0ch:
--- Zitat von: BBeamter am 05.06.2019 07:02 ---Jedoch ist das hier noch auf der Strecke geblieben:
"Senkung der Wochenarbeitszeit - Angleichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Beamt*innen des Bundes auf das tarifliche Niveau von 39 Stunden."
Allerdings wäre das jetzt nur noch Meckern auf hohem Niveau (:
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Meckern auf hohem Niveau?! Man hat den Beamtinnen und Beamten etwas versprochen. Wir haben uns daran gehalten und unseren Anteil erfüllt, nämlich unbezahlt Mehrarbeit zu leisten. Ich finde jetzt ist auch die Gegenseite dran, Wort zu halten und nicht immer fadenscheinige Argumente vorzutragen. Die Arbeitszeit muss wieder runter!
sailor:
Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel
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