Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?

Begonnen von bvthadden, 29.03.2019 18:27

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STEILmann

in RLP auch auf der Abrechnung 06/2019 nichts zu sehen

tueti

Land Hessen, TV-H, auch nix auf der Abrechnung zu sehen

tueti

Zitat von: tueti am 28.06.2019 12:03
Land Hessen, TV-H, auch nix auf der Abrechnung zu sehen

Ok, kommt Ende Juli ... gerade erst gelesen

Xelatra

@STEILmann

komsich, ich in RLP hatte die Nachzahlungen von der OFD Koblenz bereits letzten Monat....

heidi80

In TH war es heute mit dem Entgelt für 06/2019 mit dabei  ::) ::)

KruemelDrops

Endlich auch in Berlin angekommen  8)

Neffets69

In unserem Betrieb wird mit dem Juli-Gehalt nachgezahlt. Die noch bis dato unklaren Zuordnungen (E9a bzw. E9b, sowie der KR-Bereich(mit unterstellten MA's) werden mit dem Garantiebetrag abgespeist und erneut nachverrechnet, sobald die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind.

Spid

Eine Nachzahlung kann erst erfolgen, wenn ein Anspruch entstanden ist. Angesichts der Terminplanung der Redaktionsgespräche ist zwar nicht auszuschließen, daß man sich hinsichtlich der endgültigen Ausgestaltung der Tariftexte noch im Juli einigt, aufgrund des Procedere ist aber ausgeschlossen, daß die Änderungstarifverträge noch im Juli unterzeichnet werden. Mithin wird bei Euch nicht mit dem Juli-Gehalt "nachgezahlt", vielmehr geht der Arbeitgeber großzügigerweise ohne Rechtspflicht in Vorleistung zu einer möglichen zukünftigen, aber rückwirkenden Änderung des Tarifvertrags,

Peekaah

"Großzügigerweise ohne Rechtspflicht" ist sehr gut. Ich frage mich, ob du das ironisch meinst. Der letzte Tarifabschluss galt bis zum 31.12.2018. Sinnvollerweise sollten alle Fragen eines folgenden (ab 01.01.2019) Tarifabschlusses bis zum 31.12.2018 geklärt sein, damit eine Umsetzung ohne Verzögerung erfolgen kann. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, dass ein Tarifabschluss, welcher ab dem 01.01.2019 gelten soll, ohne Weiteres erst 7 Monate später gezahlt werden muss... Wobei auch 7 Monate später ganz einkommenserhebliche Fragen immer noch nicht geklärt sein werden und diese vermutlich erst 8, 9 oder 10! Monate später einnahmewirksam werden.  8)

Spid

Es gibt noch keinen Tarifabschluß. Mithin ist es pure Großzügigkeit der AG und eine Rechtspflicht besteht auch nicht dazu.

Peekaah

Dass es juristisch noch keinen anspruchsbegründenden Tarifabschluss gibt ist klar.
Nur sollte man sich fragen, warum es diesen, nachdem der alte nur bis zum 31.12.2018 laufen sollte, HEUTE immer noch keinen gibt.

TV-Ler

Zitat von: Peekaah am 04.07.2019 13:01
Tarifabschluss galt bis zum 31.12.2018. Sinnvollerweise sollten alle Fragen eines folgenden (ab 01.01.2019) Tarifabschlusses bis zum 31.12.2018 geklärt sein, damit eine Umsetzung ohne Verzögerung erfolgen kann.
Bis zum 31.12.2018 bestand aufgrund des gültigen Tarifvertrages Friedenspflicht. D.h. ohne Streikmöglichkeit bestand für die Gewerkschaftsseite keinerlei Druckpotential. Folglich werden in der Regel Tarifverhandlungen nicht vor Ablauf der Laufzeit von Tarifverträgen geführt ...

Peekaah

Sollten sie aber.
Und zur Wirksamkeit der Streikmaßnahmen auf die Entscheidungsfindung der TdL kann wohl jeder "seine Meinung" haben...

Spid

Zitat von: Peekaah am 04.07.2019 13:14
Dass es juristisch noch keinen anspruchsbegründenden Tarifabschluss gibt ist klar.
Nur sollte man sich fragen, warum es diesen, nachdem der alte nur bis zum 31.12.2018 laufen sollte, HEUTE immer noch keinen gibt.

Vielleicht weil die Gewerkschaften mit Gender-Gaga die Redaktionsverhandlungen verzögern...

Peekaah

Ob Gender-Fragen wirklich Gaga sind, steht auf einem anderen Blatt. Diese Korrektur würde im Übrigen nicht mehr als ein Tag beanspruchen.