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Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
BAT:
Nö, moin moin. Du hast falsche Werte geliefert und schnauzt hier andere Leute an. Komm mal etwas runter und entspann dich.
Kern des Themas ist, daß die Gehaltsunterschiede in diesem Bereich sehr gering sind und damit nicht wirklich lohnenswert in der vertikalen Richtung.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 25.04.2019 13:39 ---Nö, moin moin. Du hast falsche Werte geliefert und schnauzt hier andere Leute an. Komm mal etwas runter und entspann dich.
--- End quote ---
Wo bitte habe ich denn falsche Werte geliefert? Welche war falsch?
Aber Thema des Threads:
--- Zitat von: maria321 am 23.04.2019 20:37 ---Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.
Meine Frage lautet nun hab ich einen Anspruch auf Eingruppierung in E10 Stufe 3
--- End quote ---
Auf das Fette bezogen sich meine Aussagen!
Dein Kommentar:
--- Zitat von: BAT am 24.04.2019 12:49 ---Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
--- End quote ---
Wenn du also einen Unterschied von 55512 zu 60336 als (4824€ = 8,7%) marginal bezeichnest. Ok, da schüttel ich nur den Kopf und fange vielleicht an zu schnauzen. Wie ist denn der Unterschied zwischen EG5 und 6 oder 6 und 7 minimal marginal? Denn nach deiner Aussage:
--- Zitat ---Kern des Themas ist, daß die Gehaltsunterschiede in diesem Bereich sehr gering sind und damit nicht wirklich lohnenswert in der vertikalen Richtung.
--- End quote ---
Wenn du in deiner Ich Bezogenheit deinen Unterschied von 75€ für deine individuelle aktuelle Lebensphase als marginal bezeichnest. ok. Man kann die 4,5% Prozent für deinen Sprung von 9c zu 10 als durchaus als marginal bezeichnen.
Allerdings ist es ja nur die ein Drittel besondere Schwierigkeit und Bedeutung, die dafür notwendig ist und mit nem bisserl mehr ist man flupsduwupsdi in der 11
Und ja man kann sagen die Vertikale Spreizung ist generell nicht mehr so dolle. Und warum der Sprung 9c zu 10 geringer ist als von 10 zu 11 liegt nunmal daran das der eine zwischen einem Drittel bis 50% besondere
Schwierigkeit und Bedeutung macht und der andere 50-100%
Ist as wesentlich mehr Wert?
Fazit: Für dich ist eine Gehaltssteigerung von 4,5% nicht lohnenswert, für eine höherwertige Tätigkeit.
Ich schätze mal, das der Grossteil der HG in im Bereich unter 5% liegt und somit (wenn man deine Haltung hat) nicht lohneswert sind, da die Steigerung ja nur "marginal" wäre.
Denk mal drüber nach. Solche Haltung bringt mich tatsächlich zum schnauzen.
was_guckst_du:
...ja wer hat denn nun Recht?...schade, dass Spid nicht mitmischt...denn der hat ja immer Recht ...oder manchmal auch nur das letzte Wort ;D
MoinMoin:
--- Zitat von: was_guckst_du am 25.04.2019 15:56 ---...ja wer hat denn nun Recht?...
--- End quote ---
Natürlich gehe ich davon aus das BAT Recht hat, dass er nur 75€ mehr bekommt. Und natürlich darf er die Meinung haben, dass es sich für eine knapp 5%ige Lohnerhöhung nicht lohnt eine HG zu machen.
(Keine Áhnung warum die ganzen E2er bis zur E8er sich überhaupt um HGs bemühen, wegen solchen marginalen Erhöhungen?)
Vermessen empfinde ich es, wenn BAT tatsächlich die Meinung vertritt (und darum ging es dem TE) das 8,6% Lohnunterschied etwas marginales ist.
BAT:
Lese es dir noch mal durch, Moin Moin. Du hast auf meine konkrete Aussage zu 9c auf 10 mit 4- bis 5 K geantwortet, NICHT auf den Ausgangsbeitrag. Insofern waren deine Aussagen Unfug.
Inwieweit für jemanden die Steigerung wichtig ist, muss jeder für sich beantworten, ich halte es halt für zu gering. In diesem Bereich sollten sich Höhergruppierungen mindestens bei 300 bis 400 Euro bewegen, eher 500.
Und selbstredend schaut jeder hier nach dem Netto und vielleicht noch der BBG, aber nicht nach dem Brutto.
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