Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufdienst
MoinMoin:
--- Zitat von: BeamterBR am 06.05.2019 17:09 ---Du würdest also eine Anfrage des Arbeitsnehmers, ob es sich um die tarifliche Rufbereitschaft handelt, der anschließenden Beantwortung dieser Frage mit "Nein" und die daraus folgende Konsequenz der Abschaltung des eigenen Mobiltelefones während einer verneinten Rufbereitschaft als Arbeitsverweigerung bezeichnen?
So waren meine Ausführungen zu verstehen.
--- End quote ---
Wenn der AG sagt: Nein, aber egal wie du es nennst: du musst erreichbar sein und auf verlangen zur Arbeitsstelle kommen. Und du dann nicht erreichbar bist, dann könnte ich mir arbeitsrechtliche Konsequenzen vorstellen.
(oder der AG sagt: keine Ahnung oder Nein es ist eine StandBy Zeit oder er sagt, nenn es wie du willst.)
--- Zitat ---Sollte der AG sagen, dass es Rufbereitschaft ist, aber nicht das Entgelt in dieser Höhe zahlen wollen bleibt natürlich letzlich nur der Klageweg.
--- End quote ---
Auch wenn der AG sagt, nein es ist keine Rufbereitschaft und nicht entsprechend zahlt (s.o.) bleibt nur der Klageweg.
Spid:
Woraus leitet sich der behauptete Anspruch ab, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein? Womöglich noch auf den privaten Kommunikationsmitteln, zu deren Betrieb genau welche Verpflichtung besteht?
Tom0512:
Servus
danke für die vielen Kommentare...
habe heute mit der Sationsleitung gesprochen und diese Regelung des Rufdienstes existiert tatsächlich nur für diese Station, die Regelung ist im Team freiwillig angenommen wurden um zu umgehen das ständig Leute angerufen werden um einzuspringen....was ich perse gut finde (bin seit Dezember in der Klinik)
leider wird das Konzept momentan etwas missbraucht und wie gesagt ich mag nicht den ganzen Tag auf einen Anruf warten müssen...man kann nichts mehr planen...
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...da ich dazu nicht bereit bin habe ich zu ihr gesagt das ich darauf verzichte...(man bekommt wie gesagt 2h +halbe h Fahrtweg wenn man nicht angerufen wird bzw. den entsprechenden Dienst wenn man angerufen wird)
Begeisterung sieht etz anders aus aber so is halt....es wird auf der nächsten Teambesprechung nochmal angesprochen...
Danke nochmal
MoinMoin:
--- Zitat von: Tom0512 am 06.05.2019 22:22 ---da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...
--- End quote ---
Es ist doch tarifliche geregelt, oder täusche ich mich jetzt?
Nach meinen Verständnis bekommt man für einen Tag Rufbereitschaft (Mo-Fr) ohne Einsatz exakt 2 h ausgezahlt (die halbe Stunde Fahrzeit bei euch ist sogar mEn übertariflich).
Und wenn man dann gerufen wird, dann muss der AG die Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkennen. Und das ganz ist dann auch eigentlich als Überstunden zu betrachten?
Oder liege ich da mit der tariflichen Auslegung falsch?
Kaffemaschine:
--- Zitat von: MoinMoin am 07.05.2019 07:36 ---
--- Zitat von: Tom0512 am 06.05.2019 22:22 ---da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...
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Es ist doch tarifliche geregelt, oder täusche ich mich jetzt?
Nach meinen Verständnis bekommt man für einen Tag Rufbereitschaft (Mo-Fr) ohne Einsatz exakt 2 h ausgezahlt (die halbe Stunde Fahrzeit bei euch ist sogar mEn übertariflich).
Und wenn man dann gerufen wird, dann muss der AG die Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkennen. Und das ganz ist dann auch eigentlich als Überstunden zu betrachten?
Oder liege ich da mit der tariflichen Auslegung falsch?
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Hallo zusammen,
genauso ist es bei uns auch geregelt. Wir stellen eine technische Rufbereitschaft zur Unterstützung unserer Feuerwehr. Wir haben immer 7 tage Rufbereitschaft wenn man nicht angerufen wird bekommen wir 2h pro Werktag und an einem Sonn- oder Feiertag gibt es 4h vergütung + Überstundenzulage. Wir können dann wählen ob wir die Vergütung als Zeitgutschrift oder aber ausgezahlt haben wollen. Am Ende des Monats merkt man schon ob man Bereitschaft gemacht hat oder nicht bei min. 16 Zeitstunden die man auf der Abrechnung hat.
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