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Eingruppierung eines Bauhofleiters

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Lars73:
Kommt natürlich darauf an was der Bauhof an Aufgaben hat. E9c wird für einen Bauhof mit 7 Mitarbeitern eher fraglich sein. Die E9a fände ich per Personalverantwortung und Einordnung als Verwaltungstätigkeit nahliegend (entscheidend ist, dass du nicht überwiegend nach selber handwerklich/körperlich tätig bist). Je nach Aufgaben vielleicht auch E9b.

Gibt es in deinem Bundesland eine Prüfungspflicht und erfüllst du diese?

Die Weigerung die Aufgaben zu erfüllen kann die Chancen der Durchsetzung einer höheren Eingruppierung vor Gericht quasi unmöglich machen. Du erkennst ja an, dass es nicht Deine Aufgaben sind. Ich würde empfehlen rechtlichen Rat zu suchen. Auch um mit eigenen Handeln die Position nicht zu schwächen.

DK:
Da gebe ich dir Recht, eine Weigerung eine bestimmte Arbeit zu Leisten kommt von mir auch nicht. Lediglich die Rückgabe an die Sachbearbeiter, dass ich nicht in der Lage bin die Aufgabe zu Erfüllen, solang diese nicht vom zuständigem Bürgermeister (schriftlich) an mich übertragen wurde. Anwalt wird eingeschaltet, trotzdem wollen meine Bürgermeister noch eine Vermittlung versuchen und ich habe noch ein Beratungsgespräch mit dem KAV.

Welche Prüfungspflicht meinst Du genau? Bundesland ist Schleswig-Holstein.

Texter:
Die Leitung eines Bauhofes mit Handwerkern aus verschiedenen Gewerken halte ich für eine Meistertätigkeit. Insofern halte ich eine Eingruppierung in EG 8 nicht für unrealistisch.

Das du mal einen Pressetext verfassen musst, Gerätschaften beschaffst oder im Ausschuss Rede und Antwort stehst gehört meiner Meinung nach zu den Tätigkeiten eines Meisters dazu.

Lars73:
Wenn es eine Verwaltungstätigkeit nach Entgeltordnung Teil A Abschnitt I Ziffer 3 ist greift die Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung. Diese regelt u.a. für Schleswig-Holstein bestimmte Anforderungen an die Person.

D-x:
Mal eine vielleicht amateurhafte Frage: Wem ist denn die ominöse Personalabteilung unterstellt? Sofern es einer der genannten Bürgermeister ist, und diese Deine Einschätzung teilen, könnten diese nicht die Personalabteilung anweisen, ein Entgelt entsprechend der vermuteten Eingruppierung auszuzahlen (da "Dich in die entsprechende EG einzugruppieren" ja gut klingt, aber nicht möglich ist, da jeder immer richtig eingruppiert ist  ;))

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