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[Allg] DU-Versicherung als Beamter
Fireball84:
--- Zitat von: Organisator am 09.05.2019 15:01 ---2 Sachen gebe ich zu Bedenken:
- Der Angestellte erhält nicht Alg 2, sondern eine Erwerbsminderungsrente
- Der GAP ist nicht zwingend höher als beim Beamten, da es auch noch eine Betriebsrente (VBL) gibt
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Stimmt so pauschal nicht!
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist ein Unterschied! Nur weil man nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten kann (=berufsunfähig), heißt das noch lange nicht, dass man gar nicht mehr arbeiten kann (=erwerbsunfähig). Üblicherweise dürfte als der berufsunfähige ohne BU-Versicherung ALG 2 bekommen und nicht sofort eine gesetztliche Erwerbsminderungsrente.
Und die VBL zahlt auch erst bei Erwerbsunfähigkeit, nicht jedoch bei Berufsunfähigkeit.
Fireball84:
--- Zitat von: MoinMoin am 10.05.2019 12:35 ---
--- Zitat von: RsQ am 10.05.2019 12:17 ---... und das ist es, was ich meinte: Bei einer BU kann man sich nie darauf verlassen, dass sie im Ernstfall wirklich zahlt. Aus Sicht der Versicherten sind das "Gummi-Versicherungen", bei denen die Unternehmen so lange dran zerren, bis sich ein Schlupfloch findet, entweder nicht die vereinbarten Leistungen oder gar nicht zahlen zu müssen. Und als jemand, der dann ohnehin in einer Notlage ist (meist ja auch finanziell) hat man der Konzernmacht dann nur bedingt etwas entgegen zu setzen.
Aber das ist ein Thema für sich.
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Eben!
Deswegen habe ich mich auch nach eingehender Beschäftigung mit der Versicherung davon abgesehen als (angestellter) Informatiker die abzuschließen, ich habe Kollegen die im Rollstuhl sitzen, oder anders schwer eingeschränkt sind, alle voll berufsfähig. Als Altenpfleger, Gerüstbauer .... ist so eine Versicherung sicher eher sinnig und darum auch doppelt so teuer.
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Und was genau passiert, wenn man nach einem Unfall oder einer Krankheit bspw. eine Pflegefall wird? Und das "mitten im Leben".
* Wer pflegt einen dann bzw. wer bezahlt dies? (Allein die gesetzliche Pflegeversicherung, evtl. noch mit Unterstützung durch eine [hoffentlich vorhandene] private Pflegeversicherung?)
* Wer bezahlt notwendige Umbauten oder Anschaffungen? (Die hoffentlich vorhandene private Unfallversicherung, sofern es ein Unfall war? Wer aber springt bei einer Krankheit als Auslöser ein?)
* Das Wichtigste aber: wer finanziert auch weiterhin die Familie und ggf. die Kreditraten für die eigene Immobilie? Der/die Partnerin? Die dann alleine Vollzeit gehen darf und nebenbei die Kinder umsorgt und den Pflegefall betreut?Klar ist die Frage wie wahrscheinlich genau so ein Extremszenario ist, aber passieren kann es ...
Organisator:
--- Zitat von: Fireball84 am 10.05.2019 13:14 ---Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist ein Unterschied! Nur weil man nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten kann (=berufsunfähig), heißt das noch lange nicht, dass man gar nicht mehr arbeiten kann (=erwerbsunfähig). Üblicherweise dürfte als der berufsunfähige ohne BU-Versicherung ALG 2 bekommen und nicht sofort eine gesetztliche Erwerbsminderungsrente.
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Diese Sicht entspricht der alten Rechtslage, in der noch bei der Rentenversicherung zwischen BU und EU unterschieden wurde. Aktuell gibt es nur noch eine teilweise und eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer also erwerbsgemindet ist, erhält (bei Erfüllung der versicherungrechtlichen Voraussetzungen) eine entsprechende Rente.
Fireball84:
--- Zitat von: Organisator am 10.05.2019 14:01 ---Diese Sicht entspricht der alten Rechtslage, in der noch bei der Rentenversicherung zwischen BU und EU unterschieden wurde. Aktuell gibt es nur noch eine teilweise und eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer also erwerbsgemindet ist, erhält (bei Erfüllung der versicherungrechtlichen Voraussetzungen) eine entsprechende Rente.
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Wer aber BU ist, muss nicht zwangsläufig EU sein. Ein Chirurg mit krankheitsbedingt zitternder/unruhiger Hand, ist eventuell BU, aber nicht EU. Es gibt schließlich tausende Berufe die er mit dieser Erkrankung noch machen kann.
Oder hast du für deine Ausführungen Quellen?
Organisator:
--- Zitat von: Fireball84 am 10.05.2019 14:16 ---Wer aber BU ist, muss nicht zwangsläufig EU sein. Ein Chirurg mit krankheitsbedingt zitternder/unruhiger Hand, ist eventuell BU, aber nicht EU. Es gibt schließlich tausende Berufe die er mit dieser Erkrankung noch machen kann.
Oder hast du für deine Ausführungen Quellen?
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Von der Begrifflichkeit hast Du Recht, jedoch hat die die DRV (vgl. DRV.de bzw. SGB VI) davon verabschiedet.
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