Es wird keine Summe X (Pension+irgendetwas) versichert, sondern eine feste Monatsleistung aus der DU. Was der VN sonst noch bezieht, ist für die DU egal, vorbehaltlich Überversicherung.
Genau und die feste Monatsleistung wird ein Mensch idR danach ausrichten was er benötigt
um auf eine Summe X zu kommen.
2 Sachen gebe ich zu Bedenken:
- Der Angestellte erhält nicht Alg 2, sondern eine Erwerbsminderungsrente
- Der GAP ist nicht zwingend höher als beim Beamten, da es auch noch eine Betriebsrente (VBL) gibt
Ja aber ich gebe zu bedenken:
- ich kenne diverse Menschen, bei denen die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht und sie ALG 2 zusätzliche benötigen (nur zur Info: Wenn ein EG13er 25 Jahre EG13 Gehalt bezogen hat, dann bekommt er ca. 1300€ Erwerbsminderungsrente, nach 10 Jahren ~700€)
- Leider wird der GAP immer höher sein als beim Beamten, trotz Betriebsrente (VBL), die VBL gleicht schon lange nicht mehr diesen GAP aus. (siehe oben, wie hoch ist die Mindestversorgung nach 5 Jahren ~1700€? Brutto)