Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 10.05.2019 09:57 --- sollte man ihn schon gelesen haben, wenn man einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, der seine Anwendung vereinbart.
--- End quote ---
Ja, sollte man. Und bei Fragen, sollte man sie vorher klären. Wie z.B. in welcher Fallgruppe man ist.
Ich verstehe zwar, dass die Menschen damit oftmals überfordert sind, aber dann müssten sie sich auch eben dieser Überforderung Gott ergeben hingeben und hinnehmen, dass sie sich nicht gekümmert haben.
insofern hat man wenn man von "außen" kommt sehr wohl die Chance sich darum zu kümmern, mindestens 6 Monate lang während Probezeit. Denn dafür ist sie da.
Also nochmal die Frage, was ist deine Frage?
Ob es sich lohnt die 9b Stelle anzunehmen, die dann nach 18 monaten in die e10 mündet?
Oder ob es sich lohnt in der 9a zu bleiben, eine Weiterbildung zu machen um dann irgendwann ebenfalls eine E10 Stelle zu erhalten?
Folgende Wege gäbe es dann:
E9a S2 -> führt zu E10 stufe 2
E9a S3 -> E10 S2
E9a S4 -> E10 S2
Stelle 9b jetzt annehmen (und nicht wissen wo man landet)
E9a S2 -> führt zu 9b stufe 2
E9a S3 -> E9b S3
E9a S4 -> E9b S3
ich kann nicht erkennen das es ein Konstellation gibt, die dich durch Annahme der 9b Stelle benachteiligt, oder übersehe ich was?
Es ist folglich komplett egal wie deine Überleitung und Stufen Anerkennung in die 9a erfolgt für deine Entscheidung. Die Überleitung kannst du nicht beeinflussen!
MoinMoin:
--- Zitat von: nforcer am 10.05.2019 10:27 ---Manchmal habe ich den Eindruck man "will" nicht verstehen.
Hier ist die E9k sehr wohl aufgelistet:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&matrix=1
--- End quote ---
Dadurch gibt es aber in dem Vertragswerk trotzdem keine e9k !!!!
alles weiter in meinem parallel post oben.
Spid:
--- Zitat von: nforcer am 10.05.2019 10:27 ---Manchmal habe ich den Eindruck man "will" nicht verstehen.
Hier ist die E9k sehr wohl aufgelistet:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&matrix=1
Das es nun Fallgruppe 1/2 heißt und nicht wie oft verwendet E9k mag stimmen, ist aber umso mehr für Leute die außerhalb des Öffentlichen Dienstes kommen nur schwer einsehbar. Ich kenne viele Leute hier die genau diesen Fall hinter sich haben und deswegen ziemlich frustriert sind. Zu sagen das es eine E9k nicht gäbe ist töricht wenn man doch von den unterschiedlichen Fallgruppen weiß und auch, dass diese eben "umgangssprachlich" als "E9k" bezeichnet werden. Es gibt Defacto zwei "unterschiedliche" E9 Fälle. Wie man diese dann bezeichnet ändert nichts am Inhalt.
Zudem kann ich nun sagen, dass deine Aussage nicht richtig zu sein scheint @Spid. Ich habe eben eine Mail von meinem verantwortlichen Personaler bekommen und er hat mir mitgeteilt, dass ich in die Stufe 3 komme und die Laufzeiten nicht verfallen !
--- End quote ---
Irgendwo im WWW findet sich sicherlich auch eine Website, auf der Espresso "Expresso" geschrieben wird. Das führt aber nicht dazu, daß es zutreffend wäre. Es gibt keine E9k. Es gibt unterschiedliche Fallgruppen der E9, die teils reguläre, teils abweichende Stufenlaufzeiten haben. Das war und ist dem Tarifvertrag leicht zu entnehmen, man muß ihn nur lesen.
Neben dem Umstand, daß weder eine E-Mail eines "verantwortlichen Personalers" noch die Erzählung über diese geeignet ist, meine Ausführungen zu widerlegen, da - aus der Erfahrung heraus - die Güte der "verantwortlichen Personaler" eher gering ist, widerspricht die Aussage des "verantwortlichen Personalers" der meinigen in keinster Weise. Ich führte aus:
--- Zitat von: Spid am 09.05.2019 14:12 ---Innerhalb der E9 findet keine Höhergruppierung statt.
--- End quote ---
--- Zitat von: Spid am 09.05.2019 15:09 ---Nach der derzeit noch existierenden, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr derzeit existierend werdenden Regelungen läuft die Stufenlaufzeit weiter, wenn bereits die Stufenlaufzeit der regulären E9 für den Stufenaufstieg erfüllt ist, erfolgt der Stufenaufstieg unmittelbar.
--- End quote ---
Auch wenn es überraschen mag, hat der "verantwortliche Personaler" nach derzeit noch gültigem Tarifrecht, also die korrekte und mit meiner übereinstimmende Antwort gegeben. Er hat aber entweder übersehen, wußte es nicht oder ihm war es egal, daß
--- Zitat von: Spid am 09.05.2019 14:12 ---Sofern die aus der Tarifeinigung heraus entstehenden Änderungstarifverträge die Aufspaltung der E9 in E9a und E9b tatsächlich vorsehen und diese von den Tarifvertragsparteien angenommen werden, wirst Du zum Zeitpunkt dieser Frage bereits in E9a übergeleitet worden sein und würdest aus dem Überleitungsergebnis heraus in E9b höhergruppiert. Wie das Überleitungsgergebnis aussehen wird, ist derzeit aber unbekannt.
--- End quote ---
PhoenixDea:
ich muss dem Themenersteller trotzdem Recht geben.
Das man vor allem von Spid hinreichend darüber aufgeklärt wird, dass es eine E9k nicht gibt, wissen wir alle. Auch, dass man wegen dieser Bezeichnung hier immer wieder wie ein Idiot behandelt wird.
Kann man es vielleicht einfach mal gut sein lassen? E9k ist halt schneller geschrieben als E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.
Und diejenigen, die sich hier über die Bezeichnung so aufregen, wissen ganz genau, wie es gemeint ist!
Und wenn man neu in der Verwaltung ist, kommt man nicht unbedingt auf die Idee, dass es ausgerechnet in der E9 unterschiedliche Fallgruppen gibt, die zur Verlängerung der Stufenlaufzeiten führt.
Wenn euch das Kraft eurer Wassersuppe von Anbeginn klar wäre, ist das schön für euch. Aber hört doch auf immer alle anderen wie Idioten zu behandeln!
Spid:
Die abweichende Bezeichnung ist problematisch. Sie geht zumeist einher mit dem Gedanken, es handele sich um zwei verschiedene Entgeltgruppen. Das ist aber grundfalsch, es handelt sich um die selbe Entgeltgruppe - mit all den Vorteilen (z.B. keine Höhergruppierung, Stufenlaufzeit läuft weiter) und Nachteilen (z.B. kann AG im Rahmen des Direktionsrechts Tätigkeiten übertragen, die zur Eingruppierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten führen, auch wenn man zuvor in E9 mit regulären Stufenlaufzeiten eingruppiert war), die damit verbunden sind.
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